Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die
Erneuerung und Umgestaltung der K 51 AN 2 in Havixbeck zu veranlassen.
Die Zustimmung (Baubeschluss) erfolgt mit der Maßgabe, dass eine
Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn die Haushaltsmittel in 2023 für die
Straßenbaumaßnahme bereitgestellt werden und der Haushalt 2023 seine
Rechtskraft erlangt hat.
I. Sachdarstellung
Bei der K 51 AN
2 (Schützenstraße) handelt es sich um eine innerörtliche Hauptverkehrsstraße in
Havixbeck mit einer Verkehrsbelastung von ca. 3.300 KFZ/24h.
Zwischen dem Kreisverkehr Münsterstraße (Stat. 0,570) und dem Südostring (Stat.
1,590) befindet sich die Fahrbahn der K 51 in einem schlechten Zustand
(Bewertung 2021 = 6). Mit dem Baubeschluss vom 02.09.2020 (SV-9-1782) wurde die
Verwaltung beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der
Fahrbahndecke auf der K 51 AN 2 in Havixbeck zu veranlassen. Der Baubeschluss
umfasst die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn. Die Bordanlage sowie die Rad-
und Gehwege sollten im Bestand erhalten bleiben. Erst nach der Beschlussfassung
wurden aus der Bürgerschaft diverse Anregungen, die über die geplante
Grunderneuerung der Kreisstraße hinausgehen, vorgebracht. In Abstimmung mit der
Gemeinde Havixbeck wurde die Maßnahme zunächst zurückgestellt, um somit mehr
Zeit zugewinnen, die Möglichkeiten einer Querschnittsänderung zu untersuchen sowie
Verkehrsverbesserungen für den Fuß- und Radverkehr in die Planung
mitaufzunehmen (SV-10-0064 vom 16.12.2020).
Zwischenzeitlich
haben versch. Abstimmungsgespräche mit der Gemeinde Havixbeck und der
Bezirksregierung Münster (Fördergeber) stattgefunden, in der die fachlichen,
finanziellen und kommunalrechtlichen Gesichtspunkte erörtert wurden.
Entsprechend dem
ersten Baubeschluss ist geplant die Fahrbahn im Vollausbau mit einem
frostsicheren Fahrbahnaufbau von 55 cm herzustellen. Ergänzend hierzu sind nachfolgende
Maßnahmen geplant:
·
Schutzstreifen / Rückbau komb. Geh- und Radweg
Auf der
südlichen Seite werden zur Zeit die Radfahrenden in Teilbereiche gegenläufig
auf einem kombinierten Geh- und Radweg geführt. Insbesondere aufgrund der
geringen Breite besteht hier dringend Optimierungsbedarf. Die Radfahrenden
sollen zukünftig auf der Fahrbahn (rot eingefärbter Schutzstreifen / Breite
1,50 m) geführt werden. Der kombinierte Geh- und Radweg wird aufgehoben und in
einen reinen Gehweg umgewandelt. Damit wechselt die Baulast zur Gemeinde.
Hierzu wird der Kreis eine Vereinbarung mit der Gemeinde abschließen.
·
Neue Baumstandorte
Zwischen der
Herkentruper Str. und dem Südostring sind auf der südlichen Fahrbahnseite in
regelmäßigen Abständen Baumstandorte (10 x 2 m) geplant. Die Fahrbahnbreite
wird hier auf 5,50 m reduziert. Zwischen den Baumbeeten ist das Parken
weiterhin möglich. Die zusätzlichen Bäume leisten durch die CO 2 Kompensation
einen Beitrag zum Klimaschutz. Zudem lässt sich durch die Schattenwirkung der Bäume
die
Hitzeentwicklung in den Sommermonaten reduzieren. Zu guter Letzt tragen die
Baumstandorte in diesem Bereich durch die reduzierte Fahrbahnbreite zur
Vermeidung erhöhter Geschwindigkeiten bei.
·
Querungen
In den
Kreuzungsbereichen Schützenstraße / Kardinal-von-Galen-Straße / Beekenkamp und
Schützenstraße / Herkentruper Straße sollen zwei neue Fußgängerüberwege
(Zebrastreifen) mit Querungshilfe einschließlich Beleuchtung realisiert werden.
Hierdurch wird die Verkehrssicherheit beim Queren der K 51 maßgeblich erhöht
und gegenläufige Verkehre in den Nebenanlagen vermieden.
·
Lichtsignalanlage (Erweiterungen)
Um Radfahrenden
aus der Fahrradstraße Schulstraße heraus ein verkehrssicheres Queren der
Schützenstraße zu ermöglichen, soll im Kreuzungsbereich eine Radwegeanforderungstaste
mit Vorsignal für die Fußgängersignalanlage (FSA) aufgestellt werden. Im
Bereich der Gehwege sollen zusätzlich taktilen Leitelemente zur Verbesserung
der Barrierefreiheit verlegt werden.
Im Auftrag der
Gemeinde Havixbeck sollen zudem Grundstückszufahrten überarbeitet sowie
Teilbereich des Gehweges reguliert werden. (siehe Anlage 2 - SV Gemeinde
Havixbeck vom 02.09.2022). Diese Maßnahmen sind nicht förderfähig. Die
Baukosten sind komplett von der Gemeinde Havixbeck zu tragen.
Die Straßenbaumaßnahme
ist aufgrund der Arbeitsschutzbestimmungen unter Einrichtung einer Vollsperrung
durchzuführen. Da es sich bei der Schützenstraße um eine Hauptverkehrsstraße
handelt, wird aus Gründen der Verkehrslenkung die Kreisstraße abschnittsweise erneuert.
Die Planung und Festlegung der Bauabschnitt erfolgt in Abstimmung mit der
Gemeinde Havixbeck.
II.
Entscheidungsalternativen
Keine
III. Auswirkungen
/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Die Bauleistungen
sollen im Frühjahr 2023 öffentlich ausgeschrieben werden. Als Bauzeit werden
ca. 9 Monate einkalkuliert. Im Vorgriff wurden bereits durch die Gemeinde
Havixbeck und der Gelsenwasser AG die Ver- und Entsorgungsleitungen erneuert.
Die
Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 5-9 HOAI (Ausführungsplanung,
Ausschreibung) und die Bauüberwachung sollen an ein externes Büro vergeben
werden.
Für die
grundhafte Erneuerung einschl. der förderfähigen Umgestaltungsmaßnahmen sind
insgesamt ca. 1,45 Mio. € zu veranschlagen. Für die grundhafte Erneuerung der
Fahrbahn liegt bereits seit 2020 ein Förderbescheid über 70 % vor. Die o.g. zusätzlichen
Maßnahmen müssen über einen Änderungsantrag genehmigt werden. Vorbehaltlich der
finalen Prüfung der Unterlagen wurde eine Bewilligung der Fördermittel für 2023
in Aussicht gestellt.
Der Kreis trägt
den Eigenanteil für die Grunderneuerung in Höhe von ca. 300.000 €. Hinzu kommen
Ingenieurkosten (ca. 50.000 €) für die Vergabe der Leistungsphasen 5-9 HOAI. Die
nicht durch eine Zuwendung gedeckten Kosten für Verkehrsverbesserungen
übernimmt die Gemeinde Havixbeck.
Für die
Baumaßnahme sind 1,150 Mio. € im Haushalt 2022 sowie 0,350 Mio. € in der
Haushaltsplanung 2023 eingestellt. Die Zustimmung (Baubeschluss) erfolgt mit
der Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn die
Haushaltsmittel in 2023 für die Straßenbaumaßnahme bereitgestellt werden und
der Haushalt 2023 seine Rechtskraft erlangt hat.
Die Auswirkung der Investition auf die
jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:
Buchwert zum
31.12.2022 |
Abschreibung
jährlich |
Außer- |
Herstellungskosten
*3) |
Buchwert zur
Verkehrs- |
Abschreibung
jährlich |
221.508 € |
25.250 € |
-200.466 € |
ca. 1,5 Mio. € |
ca. 1,5 Mio. € |
33.300 € |
*1) Die Kreisstraßen wurde bei der
Zustandsbewertung 2021 in „6“ eingestuft. Der Zustand des komb. Geh-und
Radweges lag bei „4“.
*2) Eine
außerplanmäßige Abschreibung ist bei der Fahrbahn in Höhe des Restbuchwertes
zum Zeitpunkt der Verkehrsfreigabe vorzunehmen, da der gesamte Straßenaufbau
erneuert wird.
*3) Die
Herstellungskosten setzen sich zusammen aus den Baukosten, den
Herstellungsnebenkosten sowie den Ingenierurkosten für die Vergabe der Leistungsphasen
5 - 9 HOAI.
*4) Nach
Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zzgl. der
Herstellungskosten über 45 Jahre abgeschrieben.
IV. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Nach § 13 Abs. 1
der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss
nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden
Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen
zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der
ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtskarte
Anlage 2:
Sitzungsvorlage der Gem. Havixbeck vom 02.09.2022