Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Straßenbaumaßnahme K 51 AN 2 in Havixbeck
Vorlage
SV-10-0746
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung und Umgestaltung der K 51 AN 2 in Havixbeck zu veranlassen.

 

Die Zustimmung (Baubeschluss) erfolgt mit der Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn die Haushaltsmittel in 2023 für die Straßenbaumaßnahme bereitgestellt werden und der Haushalt 2023 seine Rechtskraft erlangt hat.

 

I. Sachdarstellung

Bei der K 51 AN 2 (Schützenstraße) handelt es sich um eine innerörtliche Hauptverkehrsstraße in Havixbeck mit einer Verkehrsbelastung von ca. 3.300 KFZ/24h. Zwischen dem Kreisverkehr Münsterstraße (Stat. 0,570) und dem Südostring (Stat. 1,590) befindet sich die Fahrbahn der K 51 in einem schlechten Zustand (Bewertung 2021 = 6). Mit dem Baubeschluss vom 02.09.2020 (SV-9-1782) wurde die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahrbahndecke auf der K 51 AN 2 in Havixbeck zu veranlassen. Der Baubeschluss umfasst die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn. Die Bordanlage sowie die Rad- und Gehwege sollten im Bestand erhalten bleiben. Erst nach der Beschlussfassung wurden aus der Bürgerschaft diverse Anregungen, die über die geplante Grunderneuerung der Kreisstraße hinausgehen, vorgebracht. In Abstimmung mit der Gemeinde Havixbeck wurde die Maßnahme zunächst zurückgestellt, um somit mehr Zeit zugewinnen, die Möglichkeiten einer Querschnittsänderung zu untersuchen sowie Verkehrsverbesserungen für den Fuß- und Radverkehr in die Planung mitaufzunehmen (SV-10-0064 vom 16.12.2020).

Zwischenzeitlich haben versch. Abstimmungsgespräche mit der Gemeinde Havixbeck und der Bezirksregierung Münster (Fördergeber) stattgefunden, in der die fachlichen, finanziellen und kommunalrechtlichen Gesichtspunkte erörtert wurden.

Entsprechend dem ersten Baubeschluss ist geplant die Fahrbahn im Vollausbau mit einem frostsicheren Fahrbahnaufbau von 55 cm herzustellen. Ergänzend hierzu sind nachfolgende Maßnahmen geplant:

·           Schutzstreifen / Rückbau komb. Geh- und Radweg

Auf der südlichen Seite werden zur Zeit die Radfahrenden in Teilbereiche gegenläufig auf einem kombinierten Geh- und Radweg geführt. Insbesondere aufgrund der geringen Breite besteht hier dringend Optimierungsbedarf. Die Radfahrenden sollen zukünftig auf der Fahrbahn (rot eingefärbter Schutzstreifen / Breite 1,50 m) geführt werden. Der kombinierte Geh- und Radweg wird aufgehoben und in einen reinen Gehweg umgewandelt. Damit wechselt die Baulast zur Gemeinde. Hierzu wird der Kreis eine Vereinbarung mit der Gemeinde abschließen.

·           Neue Baumstandorte

Zwischen der Herkentruper Str. und dem Südostring sind auf der südlichen Fahrbahnseite in regelmäßigen Abständen Baumstandorte (10 x 2 m) geplant. Die Fahrbahnbreite wird hier auf 5,50 m reduziert. Zwischen den Baumbeeten ist das Parken weiterhin möglich. Die zusätzlichen Bäume leisten durch die CO 2 Kompensation einen Beitrag zum Klimaschutz. Zudem lässt sich durch die Schattenwirkung der Bäume die Hitzeentwicklung in den Sommermonaten reduzieren. Zu guter Letzt tragen die Baumstandorte in diesem Bereich durch die reduzierte Fahrbahnbreite zur Vermeidung erhöhter Geschwindigkeiten bei.

·           Querungen

In den Kreuzungsbereichen Schützenstraße / Kardinal-von-Galen-Straße / Beekenkamp und Schützenstraße / Herkentruper Straße sollen zwei neue Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) mit Querungshilfe einschließlich Beleuchtung realisiert werden. Hierdurch wird die Verkehrssicherheit beim Queren der K 51 maßgeblich erhöht und gegenläufige Verkehre in den Nebenanlagen vermieden.

·           Lichtsignalanlage (Erweiterungen)

Um Radfahrenden aus der Fahrradstraße Schulstraße heraus ein verkehrssicheres Queren der Schützenstraße zu ermöglichen, soll im Kreuzungsbereich eine Radwegeanforderungstaste mit Vorsignal für die Fußgängersignalanlage (FSA) aufgestellt werden. Im Bereich der Gehwege sollen zusätzlich taktilen Leitelemente zur Verbesserung der Barrierefreiheit verlegt werden.

Im Auftrag der Gemeinde Havixbeck sollen zudem Grundstückszufahrten überarbeitet sowie Teilbereich des Gehweges reguliert werden. (siehe Anlage 2 - SV Gemeinde Havixbeck vom 02.09.2022). Diese Maßnahmen sind nicht förderfähig. Die Baukosten sind komplett von der Gemeinde Havixbeck zu tragen.

Die Straßenbaumaßnahme ist aufgrund der Arbeitsschutzbestimmungen unter Einrichtung einer Vollsperrung durchzuführen. Da es sich bei der Schützenstraße um eine Hauptverkehrsstraße handelt, wird aus Gründen der Verkehrslenkung die Kreisstraße abschnittsweise erneuert. Die Planung und Festlegung der Bauabschnitt erfolgt in Abstimmung mit der Gemeinde Havixbeck.

 

II. Entscheidungsalternativen

Keine

 

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Die Bauleistungen sollen im Frühjahr 2023 öffentlich ausgeschrieben werden. Als Bauzeit werden ca. 9 Monate einkalkuliert. Im Vorgriff wurden bereits durch die Gemeinde Havixbeck und der Gelsenwasser AG die Ver- und Entsorgungsleitungen erneuert.

Die Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 5-9 HOAI (Ausführungsplanung, Ausschreibung) und die Bauüberwachung sollen an ein externes Büro vergeben werden.

Für die grundhafte Erneuerung einschl. der förderfähigen Umgestaltungsmaßnahmen sind insgesamt ca. 1,45 Mio. € zu veranschlagen. Für die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn liegt bereits seit 2020 ein Förderbescheid über 70 % vor. Die o.g. zusätzlichen Maßnahmen müssen über einen Änderungsantrag genehmigt werden. Vorbehaltlich der finalen Prüfung der Unterlagen wurde eine Bewilligung der Fördermittel für 2023 in Aussicht gestellt.

Der Kreis trägt den Eigenanteil für die Grunderneuerung in Höhe von ca. 300.000 €. Hinzu kommen Ingenieurkosten (ca. 50.000 €) für die Vergabe der Leistungsphasen 5-9 HOAI. Die nicht durch eine Zuwendung gedeckten Kosten für Verkehrsverbesserungen übernimmt die Gemeinde Havixbeck.

 

Für die Baumaßnahme sind 1,150 Mio. € im Haushalt 2022 sowie 0,350 Mio. € in der Haushaltsplanung 2023 eingestellt. Die Zustimmung (Baubeschluss) erfolgt mit der Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn die Haushaltsmittel in 2023 für die Straßenbaumaßnahme bereitgestellt werden und der Haushalt 2023 seine Rechtskraft erlangt hat.

 


 

Die Auswirkung der Investition auf die jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:

 

Buchwert zum 31.12.2022

Abschreibung jährlich
bisher *1)

Außer-
planmäßige Abschreibung *2)

Herstellungskosten *3)

ca.

Buchwert zur Verkehrs-
freigabe
ca.

Abschreibung jährlich
neu *4)
ca.

221.508 €

25.250 €

-200.466 €

ca. 1,5 Mio. €

ca. 1,5 Mio. €

33.300 €

 

*1)   Die Kreisstraßen wurde bei der Zustandsbewertung 2021 in „6“ eingestuft. Der Zustand des komb. Geh-und Radweges lag bei „4“.

*2)   Eine außerplanmäßige Abschreibung ist bei der Fahrbahn in Höhe des Restbuchwertes zum Zeitpunkt der Verkehrsfreigabe vorzunehmen, da der gesamte Straßenaufbau erneuert wird.

*3)   Die Herstellungskosten setzen sich zusammen aus den Baukosten, den Herstellungsnebenkosten sowie den Ingenierurkosten für die Vergabe der Leistungsphasen 5 - 9 HOAI.

*4)   Nach Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre abgeschrieben.

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1: Übersichtskarte

Anlage 2: Sitzungsvorlage der Gem. Havixbeck vom 02.09.2022