Beschluss:
-keiner-
Der
Bericht wird zur Kenntnis genommen.
I. Sachdarstellung
Seit
Dezember 2006 beteiligt sich das Kreisjugendamt (KJA) am
Kennzahlen-Vergleichsring der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für
Verwaltungsmanagement (KGSt) zu den Erziehungs- und Eingliederungshilfen in
Kreisen des Landes NRW.
Im
Jugendhilfeausschuss wurden regelmäßig zentrale Ergebnisse des Vergleichsrings
vorgestellt; zuletzt am 15.11.2021 (SV-10-0420).
Mit
dieser Vorlage kommt die Verwaltung der Aufgabe der Berichterstattung über das
letzte Auswertungsjahr 2021 nach.
Am
Kennzahlenvergleich haben neben dem Kreis Coesfeld die Kreise Borken,
Steinfurt, Warendorf, Höxter, Lippe, Rhein-Kreis Neuss, Wesel und der Rheinisch-Bergischer
Kreis teilgenommen.
Mit der Auswertung 2021 wurde von der KGSt die Form der Datenerfassung
geändert. Während bislang die Daten per Exceldatei von den Teilnehmern
geliefert wurden, erfolgt nunmehr die Datenerfassung online in die
KGSt-Datenbank.
Diese
Umstellung wurde zum Anlass genommen, die Auswertung grundsätzlich zu
überarbeiten.
Um
den Arbeitsaufwand für die Datenerhebung so gering wie möglich zu halten, wurde
auf Vorschlag der Kreise Borken und Coesfeld für die Erhebung 2021 erstmalig
auf die dem IT.NRW gemeldeten Daten zurückgegriffen. Ferner wurde der Umfang
der erhobenen Daten erheblich reduziert, so dass auf zusätzliche Auswertungen
vor Ort verzichtet werden konnte. Außerdem erfolgte eine Anpassung der
Auswertung an die Hilfestruktur des SGB VIII.
Ausgewertet
werden die Hilfen zur Erziehung und die Eingliederungshilfen für seelische
behinderte junge Menschen. Wie im SGB VIII wird dabei zwischen Hilfen für
Minderjährige und Hilfen für Volljährige unterschieden. Innerhalb der Hilfen
wird nach dem Betreuungsumfang in ambulante, teilstationäre und stationäre
Hilfen unterteilt.
Die
bisherige Berichterstattung wurde der geänderten Auswertung angepasst.
Aus
diesem Grund ist der bekannte Datenvergleich des Auswertungsjahres mit dem
Vorjahr ausnahmsweise für den KGSt-Vergleich 2021 nicht möglich.
Inhalte und
Bedeutung des Kennzahlenvergleichs
Die
Daten des Vergleichsrings sind mit Grundlage für die interne Steuerung der
Produktgruppe 51.20. „Hilfe zur Erziehung“ mit den Produkten 51.20.01
„Erzieherische Hilfen für Kinder und Jugendliche“, 51.20.02 „Hilfen für junge
Volljährige“ und 51.20.03 „Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder
und Jugendliche“.
Ergebnisse
In
der Anlage sind die wichtigsten Kennzahlen aus dem Kennzahlenvergleich 2021
beigefügt.
Der
KGSt-Wert gibt den Median* aller am Vergleichsring teilnehmenden Kreise an.
Die
ermittelten Werte beziehen sich auf folgende Bevölkerungsgruppen:
Hilfen
für Minderjährige: Einwohner im
Alter bis 17 Jahren (24.364).
Hilfen
für Volljährige: Einwohner im
Alter von 18 bis 20 Jahren (4.490).
Es
wird der Jugendeinwohnerwert pro 1.000 Einwohner der jeweiligen
Bevölkerungsgruppe angegeben.
*Median
oder Zentralwert: wenn Werte der Größe nach geordnet werden, liegt der Median
in der Mitte
Die
Falldichte gibt dabei den Umfang der Inanspruchnahme und die Kosten die finanzielle
Belastung für das KJA wieder.
Folgende
Ergebnisse wurden im interkommunalen Vergleich erzielt:
Erziehungshilfen
für Minderjährige.
Die
Inanspruchnahme-Quote (Falldichte), also die Zahl der Eltern, Kinder und
Jugendlichen, denen das KJA eine Erziehungs- bzw. Eingliederungshilfe gewährt
hat, sowie die damit verbundenen Kosten liegen bei den Erziehungshilfen für
Minderjährige unterhalb der KGSt-Werte.
Erziehungshilfen
für Volljährige.
Bei
den Erziehungshilfe für Volljährige unterschreitet der Fallanteil zwar
geringfügig den KGSt-Wert. Die Kosten für diese Hilfe überschreiten aber den
KGSt-Wert. Verantwortlich für diese Überschreitung sind die Kosten für den
ambulanten Teil dieser Hilfe.
Eingliederungshilfe
für Minderjährige.
Bei
dieser Hilfe überschreitet die Falldichte des KJA geringfügig den KGSt-Wert.
Die Kosten der KJA liegen aber deutlich unter den KGSt-Kosten.
Eingliederungshilfen
für Volljährige.
Sowohl
die Falldichte wie auch die Kosten der KJA unterschreiten die KGSt-Werte.
Für
die unter Nr. II genannten Produkte wurden die Ziele definiert, dass die
Falldichte und der Zuschussbedarf dem Durchschnittswert des
Kennzahlenvergleichs entsprechen soll.
Im
Bereich der Erziehungshilfe für Volljährige liegen die Werte des KJA oberhalb
des KGSt-Medians. Dafür liegen in den anderen Hilfebereichen die Werte des KJA
unter denen des KGSt bzw. entsprechen in etwa dem KGSt-Median. Insgesamt
betrachtet wurden die gesetzten Ziele im Auswertungsjahr 2021 erfüllt.
II. Entscheidungsalternativen
entfällt
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Für
die Teilnahme am Kennzahlenvergleich belief sich der Kostenbeitrag für das KJA
nach der Projektvereinbarung vom 11.11.2020 für die 8. Projektphase 2021 - 2022
(Auswertungsjahre 2020 und 2021) auf 2.600 € (netto).
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Jugendhilfeausschuss