Betreff
Kennzahlen-Vergleich der KGSt zu den Erziehungs- und Eingliederungshilfen
Vorlage
SV-10-0747
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

-keiner-

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

I. Sachdarstellung

Seit Dezember 2006 beteiligt sich das Kreisjugendamt (KJA) am Kennzahlen-Vergleichsring der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) zu den Erziehungs- und Eingliederungshilfen in Kreisen des Landes NRW.

Im Jugendhilfeausschuss wurden regelmäßig zentrale Ergebnisse des Vergleichsrings vorgestellt; zuletzt am 15.11.2021 (SV-10-0420).

Mit dieser Vorlage kommt die Verwaltung der Aufgabe der Berichterstattung über das letzte Auswertungsjahr 2021 nach.

Am Kennzahlenvergleich haben neben dem Kreis Coesfeld die Kreise Borken, Steinfurt, Warendorf, Höxter, Lippe, Rhein-Kreis Neuss, Wesel und der Rheinisch-Bergischer Kreis teilgenommen.
Mit der Auswertung 2021 wurde von der KGSt die Form der Datenerfassung geändert. Während bislang die Daten per Exceldatei von den Teilnehmern geliefert wurden, erfolgt nunmehr die Datenerfassung online in die KGSt-Datenbank.

Diese Umstellung wurde zum Anlass genommen, die Auswertung grundsätzlich zu überarbeiten.

Um den Arbeitsaufwand für die Datenerhebung so gering wie möglich zu halten, wurde auf Vorschlag der Kreise Borken und Coesfeld für die Erhebung 2021 erstmalig auf die dem IT.NRW gemeldeten Daten zurückgegriffen. Ferner wurde der Umfang der erhobenen Daten erheblich reduziert, so dass auf zusätzliche Auswertungen vor Ort verzichtet werden konnte. Außerdem erfolgte eine Anpassung der Auswertung an die Hilfestruktur des SGB VIII.

Ausgewertet werden die Hilfen zur Erziehung und die Eingliederungshilfen für seelische behinderte junge Menschen. Wie im SGB VIII wird dabei zwischen Hilfen für Minderjährige und Hilfen für Volljährige unterschieden. Innerhalb der Hilfen wird nach dem Betreuungsumfang in ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen unterteilt.

 

Die bisherige Berichterstattung wurde der geänderten Auswertung angepasst.

Aus diesem Grund ist der bekannte Datenvergleich des Auswertungsjahres mit dem Vorjahr ausnahmsweise für den KGSt-Vergleich 2021 nicht möglich.

Inhalte und Bedeutung des Kennzahlenvergleichs

Die Daten des Vergleichsrings sind mit Grundlage für die interne Steuerung der Produktgruppe 51.20. „Hilfe zur Erziehung“ mit den Produkten 51.20.01 „Erzieherische Hilfen für Kinder und Jugendliche“, 51.20.02 „Hilfen für junge Volljährige“ und 51.20.03 „Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche“.

 

Ergebnisse

In der Anlage sind die wichtigsten Kennzahlen aus dem Kennzahlenvergleich 2021 beigefügt.

 

Der KGSt-Wert gibt den Median* aller am Vergleichsring teilnehmenden Kreise an.

Die ermittelten Werte beziehen sich auf folgende Bevölkerungsgruppen:

Hilfen für Minderjährige:       Einwohner im Alter bis 17 Jahren (24.364).

Hilfen für Volljährige:             Einwohner im Alter von 18 bis 20 Jahren (4.490).

Es wird der Jugendeinwohnerwert pro 1.000 Einwohner der jeweiligen Bevölkerungsgruppe angegeben.

 

*Median oder Zentralwert: wenn Werte der Größe nach geordnet werden, liegt der Median in der Mitte

Die Falldichte gibt dabei den Umfang der Inanspruchnahme und die Kosten die finanzielle Belastung für das KJA wieder.

 

Folgende Ergebnisse wurden im interkommunalen Vergleich erzielt:

 

Erziehungshilfen für Minderjährige.

Die Inanspruchnahme-Quote (Falldichte), also die Zahl der Eltern, Kinder und Jugendlichen, denen das KJA eine Erziehungs- bzw. Eingliederungshilfe gewährt hat, sowie die damit verbundenen Kosten liegen bei den Erziehungshilfen für Minderjährige unterhalb der KGSt-Werte.

 

Erziehungshilfen für Volljährige.

Bei den Erziehungshilfe für Volljährige unterschreitet der Fallanteil zwar geringfügig den KGSt-Wert. Die Kosten für diese Hilfe überschreiten aber den KGSt-Wert. Verantwortlich für diese Überschreitung sind die Kosten für den ambulanten Teil dieser Hilfe.

 

Eingliederungshilfe für Minderjährige.

Bei dieser Hilfe überschreitet die Falldichte des KJA geringfügig den KGSt-Wert. Die Kosten der KJA liegen aber deutlich unter den KGSt-Kosten.

 

Eingliederungshilfen für Volljährige.

Sowohl die Falldichte wie auch die Kosten der KJA unterschreiten die KGSt-Werte.

 

Für die unter Nr. II genannten Produkte wurden die Ziele definiert, dass die Falldichte und der Zuschussbedarf dem Durchschnittswert des Kennzahlenvergleichs entsprechen soll.

Im Bereich der Erziehungshilfe für Volljährige liegen die Werte des KJA oberhalb des KGSt-Medians. Dafür liegen in den anderen Hilfebereichen die Werte des KJA unter denen des KGSt bzw. entsprechen in etwa dem KGSt-Median. Insgesamt betrachtet wurden die gesetzten Ziele im Auswertungsjahr 2021 erfüllt.

 

 

II. Entscheidungsalternativen

entfällt

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Für die Teilnahme am Kennzahlenvergleich belief sich der Kostenbeitrag für das KJA nach der Projektvereinbarung vom 11.11.2020 für die 8. Projektphase 2021 - 2022 (Auswertungsjahre 2020 und 2021) auf 2.600 € (netto).

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Jugendhilfeausschuss