Beschluss:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, für das Jahr 2024 einen Haushaltsplan
aufzustellen, bei dem die Verteilung der Finanzmittel transparenter als bisher
an Nachhaltigkeitszielen ausgerichtet ist. Hierzu wird die Verwaltung im Januar
2023 ein Kernteam (bestehend aus Mitarbeitenden des Fachdienstes 20-1 –
Finanzen und Mitarbeitenden aus ausgewählten Pilotabteilungen bzw.
Fachdiensten) bilden. Dieses Team soll auf der Grundlage der vom Kreistag
beschlossenen strategischen Ziele nachhaltige Ziele und Kennzahlen bzw.
Indikatoren entwickeln, die im Haushaltsplan auf der Ebene der Produkte bzw.
Produktgruppen abgebildet werden. Eine politische Begleitung dieser
Entwicklungen erfolgt durch die interfraktionell besetzte Arbeitsgruppe „Ziele
und Kennzahlen“. Die Arbeitsresultate werden beginnend ab der dritten
Sitzungsfolge des Jahres 2023 in den Fachausschüssen vorgestellt und
vorberaten.
2.
Der Haushaltsplan 2024 sollte die Anforderungen zu Ziffer 1 pilotweise in
mindestens einem Produktbereich je eingerichtetem Budget erfüllen.
3.
Ab dem Jahr 2025 sollen auf der Basis einer wirkungsorientierten
Zielkaskade in wesentlichen Produktbereichen geeignete Nachhaltigkeitsziele und
Kennzahlen implementiert sein. Diese sollen insgesamt so gestaltet sein, dass
sich der zusätzliche Verwaltungsaufwand in Grenzen hält.
I. Sachdarstellung
Die Aufstellung und
Ausführung eines Nachhaltigkeitshaushaltes beinhaltet eine wirkungsorientierte
Haushaltssteuerung im Rahmen dessen die Verteilung von Finanzmitteln an
Nachhaltigkeitszielen ausgerichtet wird. Nachhaltiges Verwaltungshandeln
verlangt dabei gleichermaßen ökologische, ökonomische und soziale Anforderungen
zu beachten. Dass Nachhaltigkeit eine umfassende Bedeutung zukommt, zeigt z. B.
auch die Resolution, die auf der UN-Vollversammlung am 25. September 2015 in
New York verabschiedet wurde (Agenda 2030). Teil dieser Resolution ist u. a.
ein aus 17 Hauptzielen bestehendes Zielsystem, die Globalen
Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs, vgl. Schaubild,
Anlage 1). Die Globalen Nachhaltigkeitsziele umfassen alle Themenfelder einer
nachhaltigen Entwicklung in der Breite: z. B. vom Klimaschutz über
Armutsbekämpfung bis hin zu menschenwürdiger Arbeit und Rechtsstaatlichkeit.
Wie sich diese Themenfelder
im Rahmen der Aufstellung und Ausführung eines Haushaltsplanes auf kommunaler Ebene
herunterbrechen lassen, wurde in jüngster Vergangenheit auch bereits von
einzelnen Gebietskörperschaften in Nordrhein-Westfalen aufgegriffen. So waren
zum Beispiel die Stadt Bonn und der Kreis Unna Partner im Rahmen des
Modellprojektes „Kommunaler Nachhaltigkeitshaushalt“ der
Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 Nordrhein-Westfalen e.V. (https://www.lag21.de), wobei die Agenda 21 laut Vereinssatzung der LAG 21
NRW ein nachhaltiges Zukunftsprogramm für das 21. Jahrhundert beinhaltet.
Im Haushaltsplan 2021/2022
der Bundesstadt Bonn werden bereits in mehreren Produktgruppen (z.B. Anlage von
Finanzmitteln / Boden- und Gewässerschutz / Zukunft Radverkehr)
wirkungsorientierte und nachhaltige Produktbeschreibungen abgebildet, in denen
deutlich wird, in welchem Umfang Finanzmittel für das Erreichen einzelner
Nachhaltigkeitsziele zugeordnet wurden. Inzwischen wird in Bonn daran
gearbeitet, diese Darstellung über den gesamten Haushalt auszurollen. Beim
Kreis Unna wird der Aufbau eines strategischen Zielsystems (wirkungsorientierte
Zielkaskade) transparent dargestellt (vgl. www.kreis-unna.de / siehe dort Vorbericht Produkthaushalt 2022).
Auch beim Kreis Coesfeld
soll der Weg zum Nachhaltigkeitshaushalt konzeptioniert und konsequent
umgesetzt werden. Einzelne Arbeitsschritte und deren zeitliche Abfolge sind der
Anlage 2 zu entnehmen. Eine enge politische Begleitung dieses Prozesses kann
durch die interfraktionell besetzte Arbeitsgruppe „Ziele und Kennzahlen“ (vgl.
Sitzungsvorlage SV-10-0583) erfolgen.
Mit
dem Nachhaltigkeitshaushalt soll ein konsequenter Beitrag zur Wahrung der
Generationengerechtigkeit geleistet werden. Der Mehrwert einer solchen
Ausgestaltung ist auch darin begründet, die Wettbewerbssituation des Kreises
Coesfeld in Bezug auf die Gewinnung von Förderungen zu verbessern und
potentielle Bewerberinnen und Bewerber aufgrund einer umfassenden
Nachhaltigkeitsperspektive auch im Finanzbereich anzusprechen.
Bei
alledem soll jedoch auch schonend mit Verwaltungsressourcen umgegangen werden,
um Stellenplanausweitungen zu vermeiden.
II.
Entscheidungsalternativen
Auf die Durchführung des Projektes zur Aufstellung
eines kommunalen Nachhaltigkeitshaushaltes wird verzichtet.
III. Auswirkungen
/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Zur
Vermeidung von Wiederholungen wird insbesondere auf die Darlegungen unter I. (letzter
Absatz) verwiesen. Im Entwurf des Haushaltsplans 2023 wurde bei Produktgruppe
20.01 ein Aufwand in Höhe von 50.000 € für die Durchführung des Projekts der
Aufstellung eines Nachhaltigkeitshaushaltes berücksichtigt, z. B. für
Beratungsleistungen.
IV. Zuständigkeit für
die Entscheidung
Für
die Vorberatung von grundsätzlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der
Durchführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements – NKF ist der Ausschuss für
Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung zuständig.