Betreff
Projekt zur Aufstellung eines Nachhaltigkeitshaushaltes beim Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-10-0748
Aktenzeichen
20.28.02-04
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, für das Jahr 2024 einen Haushaltsplan aufzustellen, bei dem die Verteilung der Finanzmittel transparenter als bisher an Nachhaltigkeitszielen ausgerichtet ist. Hierzu wird die Verwaltung im Januar 2023 ein Kernteam (bestehend aus Mitarbeitenden des Fachdienstes 20-1 – Finanzen und Mitarbeitenden aus ausgewählten Pilotabteilungen bzw. Fachdiensten) bilden. Dieses Team soll auf der Grundlage der vom Kreistag beschlossenen strategischen Ziele nachhaltige Ziele und Kennzahlen bzw. Indikatoren entwickeln, die im Haushaltsplan auf der Ebene der Produkte bzw. Produktgruppen abgebildet werden. Eine politische Begleitung dieser Entwicklungen erfolgt durch die interfraktionell besetzte Arbeitsgruppe „Ziele und Kennzahlen“. Die Arbeitsresultate werden beginnend ab der dritten Sitzungsfolge des Jahres 2023 in den Fachausschüssen vorgestellt und vorberaten.

 

2.      Der Haushaltsplan 2024 sollte die Anforderungen zu Ziffer 1 pilotweise in mindestens einem Produktbereich je eingerichtetem Budget erfüllen.

 

3.      Ab dem Jahr 2025 sollen auf der Basis einer wirkungsorientierten Zielkaskade in wesentlichen Produktbereichen geeignete Nachhaltigkeitsziele und Kennzahlen implementiert sein. Diese sollen insgesamt so gestaltet sein, dass sich der zusätzliche Verwaltungsaufwand in Grenzen hält.

I. Sachdarstellung

 

Die Aufstellung und Ausführung eines Nachhaltigkeitshaushaltes beinhaltet eine wirkungsorientierte Haushaltssteuerung im Rahmen dessen die Verteilung von Finanzmitteln an Nachhaltigkeitszielen ausgerichtet wird. Nachhaltiges Verwaltungshandeln verlangt dabei gleichermaßen ökologische, ökonomische und soziale Anforderungen zu beachten. Dass Nachhaltigkeit eine umfassende Bedeutung zukommt, zeigt z. B. auch die Resolution, die auf der UN-Vollversammlung am 25. September 2015 in New York verabschiedet wurde (Agenda 2030). Teil dieser Resolution ist u. a. ein aus 17 Hauptzielen bestehendes Zielsystem, die Globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs, vgl. Schaubild, Anlage 1). Die Globalen Nachhaltigkeitsziele umfassen alle Themenfelder einer nachhaltigen Entwicklung in der Breite: z. B. vom Klimaschutz über Armutsbekämpfung bis hin zu menschenwürdiger Arbeit und Rechtsstaatlichkeit.

 

Wie sich diese Themenfelder im Rahmen der Aufstellung und Ausführung eines Haushaltsplanes auf kommunaler Ebene herunterbrechen lassen, wurde in jüngster Vergangenheit auch bereits von einzelnen Gebietskörperschaften in Nordrhein-Westfalen aufgegriffen. So waren zum Beispiel die Stadt Bonn und der Kreis Unna Partner im Rahmen des Modellprojektes „Kommunaler Nachhaltigkeitshaushalt“ der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 Nordrhein-Westfalen e.V. (https://www.lag21.de), wobei die Agenda 21 laut Vereinssatzung der LAG 21 NRW ein nachhaltiges Zukunftsprogramm für das 21. Jahrhundert beinhaltet.

 

Im Haushaltsplan 2021/2022 der Bundesstadt Bonn werden bereits in mehreren Produktgruppen (z.B. Anlage von Finanzmitteln / Boden- und Gewässerschutz / Zukunft Radverkehr) wirkungsorientierte und nachhaltige Produktbeschreibungen abgebildet, in denen deutlich wird, in welchem Umfang Finanzmittel für das Erreichen einzelner Nachhaltigkeitsziele zugeordnet wurden. Inzwischen wird in Bonn daran gearbeitet, diese Darstellung über den gesamten Haushalt auszurollen. Beim Kreis Unna wird der Aufbau eines strategischen Zielsystems (wirkungsorientierte Zielkaskade) transparent dargestellt (vgl. www.kreis-unna.de / siehe dort Vorbericht Produkthaushalt 2022).

 

Auch beim Kreis Coesfeld soll der Weg zum Nachhaltigkeitshaushalt konzeptioniert und konsequent umgesetzt werden. Einzelne Arbeitsschritte und deren zeitliche Abfolge sind der Anlage 2 zu entnehmen. Eine enge politische Begleitung dieses Prozesses kann durch die interfraktionell besetzte Arbeitsgruppe „Ziele und Kennzahlen“ (vgl. Sitzungsvorlage SV-10-0583) erfolgen.

 

Mit dem Nachhaltigkeitshaushalt soll ein konsequenter Beitrag zur Wahrung der Generationengerechtigkeit geleistet werden. Der Mehrwert einer solchen Ausgestaltung ist auch darin begründet, die Wettbewerbssituation des Kreises Coesfeld in Bezug auf die Gewinnung von Förderungen zu verbessern und potentielle Bewerberinnen und Bewerber aufgrund einer umfassenden Nachhaltigkeitsperspektive auch im Finanzbereich anzusprechen.

 

Bei alledem soll jedoch auch schonend mit Verwaltungsressourcen umgegangen werden, um Stellenplanausweitungen zu vermeiden.

 

II. Entscheidungsalternativen

Auf die Durchführung des Projektes zur Aufstellung eines kommunalen Nachhaltigkeitshaushaltes wird verzichtet.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insbesondere auf die Darlegungen unter I. (letzter Absatz) verwiesen. Im Entwurf des Haushaltsplans 2023 wurde bei Produktgruppe 20.01 ein Aufwand in Höhe von 50.000 € für die Durchführung des Projekts der Aufstellung eines Nachhaltigkeitshaushaltes berücksichtigt, z. B. für Beratungsleistungen.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Vorberatung von grundsätzlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Durchführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements – NKF ist der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung zuständig.