Beschluss:
ohne
Der Sozialbericht der Westfleisch SCE mbH wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. Problem
Aufgrund des Ausbruchsgeschehens bei der Westfleisch SCE mbH im Frühjahr 2020 hat Herr Schruck, Geschäftsführer der Westfleisch SCE mbH, in der Kreisausschusssitzung am 02.06.2020 zugesagt, in einen Dialog mit den Verwaltungen und der Politik zu treten und mit Vorschlägen zur Verbesserung der Unterbringung der Beschäftigten auf die Verwaltung zuzukommen. Als Muster wurde der „Sögeler Weg“, eine Vereinbarung zwischen der Gemeindeverwaltung Sögel in Niedersachsen und der in ihrem Zuständigkeitsbereich tätigen Unternehmen und Subunternehmen der Fleischindustrie, benannt, in dem bestimmte Arbeits- und Wohnstandards für die Beschäftigten vereinbart worden sind.
II. Lösung
Durch das Inkrafttreten des Arbeitsschutzkontrollgesetzes am 01.01.2021 ist eine Vereinbarung entsprechend des Sögeler Modells formal gesehen obsolet geworden. Durch das Arbeitsschutzkontrollgesetz unterliegen u.a. nunmehr auch außerhalb des Betriebsgeländes liegende Gemeinschaftsunterkünfte der Arbeitsstättenverordnung. Die Arbeitsstättenverordnung schreibt diverse Mindeststandards für Gemeinschaftsunterkünfte vor. Die Überprüfung der Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung obliegt dem bei der Bezirksregierung angesiedelten Arbeitsschutz. Weiterhin ist durch das Arbeitsschutzkontrollgesetz die großflächige Beschäftigung von Mitarbeitenden aus Subunternehmen untersagt worden, sodass ein Großteil der Beschäftigten nunmehr in Unternehmen der Westfleisch beschäftigt ist.
Die Westfleisch SCE mbH hat einen Sozialbericht erstellt, der nunmehr jährlich an den Kreis Coesfeld gesandt werden soll. Der diesjährige Sozialbericht ist als Anlage beigefügt.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen/Zusammenhänge
Keine
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Entfällt
Anlagen:
Sozialbericht der Westfleisch SCE mbH