Betreff
Entwurf Haushalt 2023
Vorlage
SV-10-0753
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2023 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. -fehlbeträgen der Produktgruppen

 

im Budget 2

 

Produktgruppe                                                                                          ab Seite

 

51.10 Prävention und Regelangebote

51.20 Hilfen zur Erziehung

51.30 Sonstige Leistungen

 

 

274

286

294

 

einschließlich der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Anmerkung:

Die sich in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses ergebenden Änderungen werden in einer Liste zusammengestellt und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung / Kreisausschuss / Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

 

I. Sachdarstellung

Gemäß § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 wurde vom Kämmerer am 19.10.2022 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 26.10.2022 werden in der Zeit vom 15.11. – 23.11.2022 die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen stattfinden. In der Folge wird der Entwurf im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung (Sitzung am 24.11.2022) und im Kreisausschuss (Sitzung am 30.11.2022) beraten. Es ist vorgesehen, dass der Kreistag den Haushalt 2023 in seiner Sitzung am 07.12.2022 beschließt.

 

Der Haushalt 2023 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen.

 

Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 KomHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, enthält der Haushaltsplanentwurf eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene. Es ist möglich, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.

 

In der folgenden Übersicht ist das im Entwurf des Haushaltsplanes 2023 ausgewiesene Jahresergebnis des Teilergebnisplanes 51- Jugendamt dargestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2023 zu 2022
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

Planung

2021

2022

2023

2024

2025

2026

Produktbereich 51 - Jugendamt

 

 

 

 

 

 

 

51.01 Familienunterstützende Maßnahmen (bis 2014) *

Ertrag

273

 

 

 

 

 

 

Aufwand

-2

 

 

 

 

 

 

Ergebnis

271

 

 

 

 

 

 

51.02 Hilfen in Erziehungsangelegenheiten (bis 2014) *

Ertrag

1.331

 

 

 

 

 

 

Ergebnis

1.331

 

 

 

 

 

 

51.03 Weitere Unterstützungen und Hilfen / Leistungen nach dem BEEG (bis 2014) *

Ertrag

32.379

 

 

 

 

 

 

Aufwand

-49.072

 

 

 

 

 

 

Ergebnis

-16.693

 

 

 

 

 

 

51.10 Prävention und Regelangebote

Ertrag

55.482.497

55.159.820

57.103.563

1.943.744

57.480.246

57.878.802

57.902.565

Aufwand

-81.524.440

-82.637.949

-86.249.623

-3.611.674

-86.725.901

-87.411.872

-87.984.261

Ergebnis

-26.041.943

-27.478.129

-29.146.059

-1.667.930

-29.245.654

-29.533.071

-30.081.697

51.20 Hilfen zur Erziehung

Ertrag

5.903.111

4.554.449

4.756.878

202.429

4.847.678

4.940.478

5.034.278

Aufwand

-15.617.390

-15.858.010

-16.048.086

-190.076

-16.359.268

-16.672.119

-16.985.978

Ergebnis

-9.714.279

-11.303.561

-11.291.208

12.353

-11.511.590

-11.731.641

-11.951.700

51.30 Sonstige Leistungen

Ertrag

4.354.947

3.085.668

3.629.930

544.262

3.630.299

3.629.799

3.635.299

Aufwand

-6.338.137

-6.088.193

-6.376.295

-288.102

-6.446.992

-6.524.431

-6.604.089

Ergebnis

-1.983.190

-3.002.525

-2.746.365

256.160

-2.816.693

-2.894.632

-2.968.790

Summe Produktbereich 51

Ertrag

65.774.539

62.799.936

65.490.371

2.690.435

65.958.223

66.449.079

66.572.142

Aufwand

-103.529.041

-104.584.152

-108.674.004

-4.089.852

-109.532.160

-110.608.422

-111.574.328

Ergebnis

-37.754.502

-41.784.215

-43.183.633

-1.399.417

-43.573.937

-44.159.343

-45.002.186

* Restabwicklung aus Vorjahren

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Einzelnen ergeben sich folgende Veränderungen:

 

Produktgruppe 51.10 – Prävention und Regelangebote

 

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2023 zu 2022
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

2022

2023

Produktgruppe 51.10

 

 

 

51.10.01 - Frühe Hilfen

-858.297

-889.916

-31.619

51.10.02 - Tagesbetreuung von Kindern

-25.090.133

-26.642.248

-1.552.115

51.10.03 - Kinder-, Jugend- und Familienförderung

-1.436.844

-1.522.594

-85.750

51.10.04 - Jugendsozialarbeit

-92.855

-91.301

1.554

Summe Produktgruppe 51.10

-27.478.129

-29.146.059

-1.667.930

51.10.01 – Frühe Hilfen

 

Unter die frühen Hilfen fallen verschiedene Angebote, die sich an werdende Eltern ab Beginn der Schwangerschaft und insbesondere an Familien mit Kindern in den ersten drei Lebensjahren richten (u.a. Einsatz der Gesundheitsfachkräfte, Informierte Eltern, Elternbildung). Abgebildet werden hier zudem die Kreiszuschüsse für die Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle, Erziehungsberatungsstelle und den Bunten Kreis (Projekte Guter Start und Kompass).

 

Die im Jahr 2022 durch das BMFSFJ bereitgestellten Fördergelder aus der Bundesstiftung frühe Hilfen (Aufholen nach Corona) in Höhe von 23.763 € entfallen für das Jahr 2023, da das Programm nicht verlängert wird. Der Aufwand reduziert sich entsprechend in gleicher Höhe.

 

Die Mehraufwendungen in diesem Produkt resultieren aus Personal- und Sachkostensteigerungen.

 

Vorschlag der Verwaltung für die Änderungsliste:

Für die Personalgestellung im Bereich der Trennungs- und Scheidungsberatung erfolgt eine Kostenerstattung durch den Caritasverband. Die Mitarbeiterin geht Ende April 2023 in den Ruhestand, die Stelle wird anschließend mit eigenem Personal des Caritasverbandes nachbesetzt. Dementsprechend entfällt die Kostenerstattung ab Mai 2023. Bisher war die Kostenerstattung für ein ganzes Jahr im Ansatz 2023 eingeplant. Die Erträge reduzieren sich daher von 79.900 € auf 27.000 €.

 

51.10.02 – Tagesbetreuung von Kindern

 

Basis für die Ansatzplanung 2023 war der Zuschussantrag für das Kindergartenjahr 2022/23 (01.08.2022 – 31.07.2023). Ohne Berücksichtigung von Quotenanstiegen oder Wanderungsgewinnen wurde dieser für den Zeitraum vom 01.08.2023 – 31.12.2023 mit den aktuellen Kindpauschalen hochgerechnet. Da die Pauschalen für jedes Kindergartenjahr unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwicklung angepasst werden, wurde hierbei ab dem 01.08.2023 eine Erhöhung der Kindpauschalen in Höhe von 1,02 % unterstellt. Dies entspricht der Fortschreibungsrate des Kindergartenjahres 2022/23. Erfahrungsgemäß ergeben sich in jedem Kita-Jahr zusätzliche Aufwendungen für die erhöhten Pauschalen, die für Kinder mit Behinderungen zu zahlen sind. Die Höhe der zusätzlich zu zahlenden Pauschalen kann vorab nicht kalkuliert werden, da die notwendigen Unterstützungsbedarfe erst im laufenden Kita-Jahr erkannt werden. Um das Risiko, welches sonst im Laufe der Haushaltsausführung konkreter wird und somit unweigerlich zu einer Budgetverschlechterung führt, zu reduzieren, wurde ein Pauschalbetrag in Höhe von 500.000 € einkalkuliert.  Basis für die Kalkulation waren die Erfahrungswerte zu den Kindergartenjahren 2020/21 und 2021/22.

 

Bezüglich der Elternbeiträge wurde für die Ansatzplanung 2023 die aktuelle Prognose zuzüglich der KiBiz-Steigerung in Höhe von 1,02 % (da der Wert für 2023/24 noch nicht vorliegt, wird der derzeitige Wert übernommen) zugrunde gelegt.

 

Vor dem Hintergrund der aktuell festzustellenden deutlichen Preissteigerung bringt die für den Zeitraum 01.08.23 bis 31.12.23 einkalkulierte Steigerungsquote auf Basis des Vorjahres mit 1,02 % ein gewisses Risiko mit sich.

 

 

51.10.03 – Kinder-, Jugend- und Familienförderung

 

Seit dem Jahr 2021 beteiligt sich der Kreis Coesfeld am Landesprogramm „Wertevermittlung, Demokratiebildung und Prävention sexualisierter Gewalt in der und durch die Jugendhilfe“. Hierüber werden z. B. folgende Präventionsprogramme angeboten:

 

-       Theaterpädagogische Präventionsprogramme in Bildungs- und Freizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche von ca. 5 bis 18 Jahren

-       Aufklärungsabende für Eltern und Bezugspersonen zu den Präventionsprogrammen

-       Workshops zum Thema institutionelle Schutzkonzepte

-       Workshops zum Trauma sensiblen Ansatz.

 

Es liegt ein Förderbescheid für den Zeitraum 01.03.2022 bis zum 28.02.2023 über 152.204,80 € vor. Hiervon entfallen 98.644 € auf 2022 und 53.561 € auf 2023, dieser Betrag wurde für 2023 eingeplant. Im Rahmen des Förderprogramms ist ein Eigenanteil in Höhe von 20 % bereitzustellen. Dieser kann durch das vorhandene Budget gedeckt werden. 

 

Die Zuweisung im Rahmen des Förderprogramms „Aufholen nach Corona“ für die Kinder- und Jugendarbeit entfällt für 2023, da das Programm über das Jahr 2022 hinaus nicht verlängert wird. Dementsprechend wurden die Ertrags- und Aufwandspositionen reduziert.

 

Bei den Betriebskostenzuschüssen für TOT, KOT, HOT wurde eine Kostensteigerung für Personal- und Sachkostenaufwand eingeplant. Dies führt zu Mehraufwendungen im Vergleich zu 2022 von rd. 22.000 €.

 

Zudem sind hier die Ansätze für die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans enthalten.

 

Produktgruppe 51.20 – Hilfen zur Erziehung

 

 

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2023 zu 2022
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

2022

2023

Produktgruppe 51.20

 

 

 

51.20.01 - Erzieherische Hilfen für Kinder und Jugendliche

-7.954.494

-7.866.240

88.254

51.20.02 - Hilfen für junge Volljährige

-1.323.439

-1.361.179

-37.740

51.20.03 - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

-2.025.628

-2.063.790

-38.162

Summe Produktgruppe 51.20

-11.303.561

-11.291.209

12.352

 

Im Einzelnen ergeben sich folgende Veränderungen:

 

 

51.20.01 – Erzieherische Hilfen für Kinder und Jugendliche

 

Ambulante Hilfen:

Zuschussbedarf Ansatz 22:                 1.259.700 €

Zuschussbedarf Prognose 22:             1.245.000 €

Zuschussbedarf Planung 23:               1.269.900 €

 

Nachdem die Fallzahlen in diesem Bereich im Jahr 2019 eingebrochen waren, sind sie im Laufe der beiden Jahre 2020 und 2021 wieder kontinuierlich angestiegen. Derzeit bewegen sich die Fallzahlen auf dem Niveau des Vorjahres mit leicht sinkender Tendenz. Die Prognose für 2022 liegt leicht unter dem Ansatz. Für die Ansatzplanung 2023 wurde die Prognose für das Haushaltsjahr 2022 plus einer Preissteigerung von 2 % zugrunde gelegt.

 

Fallzahlen: (auf der Basis lfd. Fallzahlen Monatserster - Jahresdurchschnitt)

2019: 208| 2020: 220 | 2021: 234 | 2022 (Mai): 235

 

Erziehung in einer Tagesgruppe:

Zuschussbedarf Ansatz 22:                 278.500 €

Zuschussbedarf Prognose 22:             98.500 €

Zuschussbedarf Planung 23:               100.500 €

 

Die Fallzahlen bei den Tagesgruppen sind im Laufe der Jahre 2020 und 2021 zunächst stetig angestiegen. Das hat dazu geführt, dass in den letzten beiden Jahren die Ausgaben deutlich höher ausgefallen sind, als ursprünglich veranschlagt.

Für die Planung 2022 wurde von einem deutlich höheren Fallzahlniveau ausgegangen, als sich derzeit abzeichnet. Im letzten Quartal 2021 sind die Fallzahlen deutlich eingebrochen und halten sich seitdem auf dem niedrigen Stand. Nach der aktuellen Prognose sind die Aufwendungen für diesen Bereich deshalb zu hoch veranschlagt worden. Da sich ein deutlicher Anstieg der Fallzahlen derzeit nicht abzeichnet, wird für die Kalkulation des Ansatzes 2023 die aktuelle Prognose zzgl. einer Preissteigerung von 2 % zugrunde gelegt.

 

Fallzahlen: (auf der Basis lfd. Fallzahlen Monatserster - Jahresdurchschnitt)

2019: 3| 2020: 5 | 2021: 5 | 2022 (Mai): 2

 

Stationäre Hilfen:

Zuschussbedarf Ansatz 22:                 5.365.000 €    

Zuschussbedarf Prognose 22:             5.365.000 €    

Zuschussbedarf Planung 23:               5.400.000 €    

 

Für die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Betreuung von umF besteht gem. § 89 d SGB VIII ein Kostenerstattungsanspruch. Die Aufwendungen für 2023 werden mit ca. 140.000 € geplant, so dass dieser Betrag auch bei den Erträgen zu Grunde gelegt wird.

 

Weiterhin zu berücksichtigen ist die Verwaltungskostenpauschale, die den Jugendämtern gezahlt wird. Grundlage hierfür sind die zum 30.06. und 31.12. eines Jahres zur Kostenerstattung nach § 89 d Abs. 1 SGB VIII angemeldeten Fälle.

Die Pauschale beträgt seit dem 01.01.2021 4.209 € pro Fall und wird für den Mittelwert der zu den Stichtagen gemeldeten Fällen gezahlt. Zu den Stichtagen 30.06.2021 bzw. 31.12.2021 wurden 23 bzw. 22 Fälle gemeldet. Für die Kalkulation wird mit einer leicht reduzierten Anzahl von Fällen gerechnet, so dass eine Verwaltungskostenpauschale von ca. 85.000 € für 2023 (entspr. ca. 20 Fällen durchschn.) geplant wird.

 

Für die sonstigen Fälle in diesem Produkt sind in 2021 Erträge in Höhe von ca. 4,5 Mio. € eingegangen. Hier werden für 2022 etwas niedrigere Erträge in Höhe von rd. 4. Mio. erwartet, da in den Erträgen aus 2021 hohe Kostenerstattungen für abgewickelte Fälle aus Vorjahren enthalten sind.

 

Erträge ohne UmF                                           4.000.000 €

Erträge KE umF                                                   140.000 €

Kostenbeiträge, BAföG etc. ca.                        -     20.000 €

Verwaltungskostenpauschale                                 85.000 €

 

Summe:                                                            4.205.000 €

Planungswert 2023:                                        4.200.000 €

 

Im Bereich der Aufwendungen sind in 2021 ca. 140.000 € für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ausgegeben worden. Dies ist nur noch 1/5 des Betrags aus 2020. Die absolute Fallzahl im Hinblick auf alle Hilfearten ist bei den zu betreuenden minderjährigen Flüchtlingen in den ersten vier Monaten 2022 leicht gesunken. Ein starker Rückgang ist jedoch bei den stationären Hilfen zu verzeichnen, was die deutlichen Minderausgaben erklärt. Zu Beginn des laufenden Jahres hielten sich die Fallzahlen auf dem Niveau des letzten Jahres. Wie sie sich insbesondere auch im Hinblick auf den Ukraine-Konflikt entwickeln, ist derzeit nicht absehbar. Für das laufende Jahr ist deshalb mindestens mit Ausgaben in Höhe des Vorjahres zu rechnen.

Die Fallzahlen im Bereich der stationären Hilfen (ohne umF) sind ab dem 2. Quartal 2021 gestiegen und hielten dieses Niveau Anfang des Jahres mit einer weiterhin leicht steigenden Tendenz. Für das laufende Jahr wird deshalb mindestens mit Ausgaben in Höhe des Vorjahres zu rechnen sein. Für die Planungen für 2023 wird deshalb der Ansatz des laufenden Jahres zzgl. 2 % Preissteigerung zugrunde gelegt.

 

Prognose            9.400.000 €

zzgl. 2 %           rd. 200.000 €

Planung              9.600.000 €

 

Fallzahlen: (auf der Basis lfd. Fallzahlen Monatserster - Jahresdurchschnitt)

2019: 249 |2020: 251 | 2021: 238 |2022 (Mai): 245

 

Aktuelle Entwicklungen der Fallzahlen zu den stationären Hilfen weisen im Vergleich zu den Zahlen aus Mai 2022 einen deutlichen Anstieg der Fallzahlen von im Mai noch 245 auf 266 im Oktober aus. Bei weiter anhaltenden hohen Fallzahlen wäre über die bisherige Ansatzplanung hinaus mit einem weiteren Zuschussbedarf zu rechnen.

 

Auch die aktuellen Entwicklungen zum Ukraine-Krieg sowie die Anhebung der Aufnahmequote führen ggfs. zu weiterem Zuschussbedarf.

 

Darüber hinaus wurde im Oktober bekannt, dass das MKJFGFI beabsichtigt, die Pauschalbeträge bei Vollzeitpflege zum 01.01.2023 um 10,5 Prozent zu erhöhen. Hieraus könnte sich weiterer Zuschussbedarf von etwa 185.000 EUR ergeben.

 

 

51.20.02 – Hilfen für junge Volljährige

 

Zuschussbedarf Ansatz 22:                 1.150.000 €    

Zuschussbedarf Prognose 22:             1.150.000 €    

Zuschussbedarf Planung 23:               1.173.000 €    

 

Die Fallzahlen sind im Bereich der jungen Volljährigen zu Beginn des Jahres 2021 kontinuierlich angestiegen, ab dem 4. Quartal 2021 aber wieder gesunken. Dieser Trend setzt sich derzeit noch fort, so dass davon auszugehen ist, dass der Ansatz ausreicht und die Aufwendungen unter denen des Jahres 2021 bleiben werden. Da die Entwicklung der Fallzahlen nicht genau eingeschätzt werden kann, wird für die Ansatzplanung 2023 die derzeitige Prognose zzgl. Preissteigerung zu Grunde gelegt.

 

Fallzahlen: (auf der Basis lfd. Fallzahlen Monatserster - Jahresdurchschnitt)

2019: 55 | 2020: 57| 2021: 66 | 2022 (Mai): 62

 

51.20.03 – Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

 

ambulante Eingliederungshilfe

Zuschussbedarf Ansatz 22:                 1.189.800 €

Zuschussbedarf Prognose 22:             1.189.800 €

Zuschussbedarf Planung 23:               1.214.600 €

 

Die Fallzahlen in diesem Bereich haben seit dem letzten Jahr eine leicht sinkende Tendenz. Allerdings war Anfang 2021 der Einsatz der Schulassistenz aufgrund der Coronapandemie nochmals nur bedingt möglich, so dass davon ausgegangen wird, dass die Kosten im laufenden Jahr wieder höher ausfallen werden und in diesem Jahr trotz der evtl. etwas niedrigeren Fallzahlen mindestens der Ansatz erreicht wird. Für 2023 wird die Prognose zzgl. 2 % Preissteigerung zugrunde gelegt.

 

stationäre Eingliederungshilfe

Zuschussbedarf Ansatz 22:                 655.000 €                   

Zuschussbedarf Prognose 22:             675.000 €

Zuschussbedarf Planung 23:               688.500 €       

 

Da diese Hilfe besonders kostenintensiv ist, zeigt bereits eine geringfügige Schwankung bei der Fallzahl große Auswirkungen auf die Ist-Kosten. Zum Zeitpunkt der Prognose / Ansatzplanung sind die Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr wieder leicht gesunken, bewegen sich im Mittel aber auf dem Niveau des Vorjahres. Für die Ansatzplanung 2023 wird deshalb auf das aktuelle Prognoseergebnis zurückgegriffen zzgl. einer Preissteigerung von 2 %.

 

Zudem wurde zum Schuljahr 2021/22 die Inklusionspauschale angehoben (Anteil KJA rd. 205.000 €). Daher wird der Ansatz von bisher 164.000 € auf 205.000 € erhöht.

 

 

 

Produkt 51.30 – Sonstige Leistungen

 

 

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2023 zu 2022
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

2022

2023

Produktgruppe 51.30

 

 

 

51.30.01 - Kinderschutz

-961.318

-481.136

480.182

51.30.02 - Sonstige Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe

-2.026.598

-2.196.433

-169.835

51.30.04 - Elterngeld/Betreuungsgeld

-14.610

-68.796

-54.186

Summe Produktgruppe 51.20

-3.002.526

-2.746.365

256.161

 

Im Einzelnen ergeben sich folgende Veränderungen:

 

51.30.01 - Kinderschutz

 

In diesem Produkt werden die Kosten für die Bereithaltung von Inobhutnahme- und Bereitschaftspflegeplätzen, für die Rufbereitschaft sowie die Personalkosten im Zusammenhang mit dem Kinderschutz veranschlagt. Zudem werden hier die Kosten für die Fortbildung der Mitarbeiter*innen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie die Kreiszuschüsse an Frauen e. V. und an Zartbitter abgebildet. Zusätzlich sind Aufwendungen für die Fachstellen gegen sexualisierte Gewalt des Caritasverbandes (50.000 €) und des DKSB (36.000 €) für 2023 eingeplant.

 

Entsprechend der Regelungen des neuen Kinderschutzgesetzes NRW wird für die konnexitätspflichtigen Regelungsgegenstände „Netzwerke Kinderschutz“ und für die Förderung der Bereiche „Interdisziplinäre Fortbildung“ „Fachstandards“ sowie „Qualitätsentwicklung“ für 2023 ein Belastungsausgleich in Höhe von 526.125 € erwartet (lt. Rd.schr. LKT vom 29.06.2022). Für 2022 war hier kein Ansatz geplant. Diesen Mehrerträgen stehen ab dem HHJ 2023 höhere Personalkosten aufgrund des höheren Personalbedarfs gegenüber.

 

51.30.02 – Sonstige Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe

 

Zu den sonstigen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe zählt die Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG), die Adoptionsvermittlung, die Jugendgerichtshilfe, Amtsvormundschaften und Beistandschaften.

 

Vorschlag der Verwaltung für die Änderungsliste:

Zum 01.01.2023 tritt das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrecht in Kraft. Durch das Gesetz werden dem Jugendamt insbesondere im Rahmen von ehrenamtlichen Vormundschaften zusätzliche neue Aufgaben übertragen. Die Jugendämter im Kreis Coesfeld beabsichtigen, diese Aufgaben per Vertrag an den SkF Dülmen zu übertragen. Die Verhandlungen laufen noch. Es sollten für 2023 Mittel dafür in den Haushalt 2023 eingestellt werden. Die Kostenprognose beläuft sich auf 21.000 € für das KJA. Für die Folgejahre wird mit einer Preissteigerung von 2 % gerechnet.

 

II.  Entscheidungsalternativen

Keine

III. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Änderungen von Standards haben Auswirkungen auf den Zuschuss des Produktbereiches 51- Jugendamt und möglicherweise auf den Hebesatz der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt. Hierüber ist im weiteren Beratungsverfahren durch den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung bzw. im Kreisausschuss zu beraten.

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Jugendhilfeausschuss ist für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppe zuständig.