Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2023
ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen
mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. -fehlbeträgen der
Produktgruppen
im Budget 2
Produktgruppe ab Seite
51.10
Prävention und Regelangebote 51.20
Hilfen zur Erziehung 51.30
Sonstige Leistungen |
|
274 286 294 |
|
einschließlich der bei den zugehörigen Produkten
dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während
der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Anmerkung:
Die sich in
der Sitzung des Jugendhilfeausschusses ergebenden Änderungen werden in einer
Liste zusammengestellt und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und
Digitalisierung / Kreisausschuss / Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.
I. Sachdarstellung
Gemäß § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit
ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu
beschließen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 wurde vom
Kämmerer am 19.10.2022 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne
Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 26.10.2022 werden
in der Zeit vom 15.11. – 23.11.2022 die weiteren Beratungen in den
Fachausschüssen stattfinden. In der Folge wird der Entwurf im Ausschuss für
Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung (Sitzung am 24.11.2022) und
im Kreisausschuss (Sitzung am 30.11.2022) beraten. Es ist vorgesehen, dass der
Kreistag den Haushalt 2023 in seiner Sitzung am 07.12.2022 beschließt.
Der Haushalt 2023 ist auf Produktgruppenebene
dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind
Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im
Haushaltsplan ausgewiesen.
Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises
Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich
normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 KomHVO NRW ist eine
Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf
NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen
Erfordernissen zu genügen, enthält der Haushaltsplanentwurf eine
Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf
NKF-Produktbereichsebene. Es ist möglich, dass die Ergebnisse der Produktgruppen
eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche
NKF-Produktbereiche einfließen.
In der folgenden Übersicht ist das im Entwurf des
Haushaltsplanes 2023 ausgewiesene Jahresergebnis des Teilergebnisplanes 51-
Jugendamt dargestellt.
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
Planung |
|||
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
|||
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|||
Produktbereich 51 - Jugendamt |
|
|
|
|
|
|
|
|
51.01 Familienunterstützende Maßnahmen (bis 2014) * |
Ertrag |
273 |
|
|
|
|
|
|
Aufwand |
-2 |
|
|
|
|
|
|
|
Ergebnis |
271 |
|
|
|
|
|
|
|
51.02 Hilfen in Erziehungsangelegenheiten (bis 2014) * |
Ertrag |
1.331 |
|
|
|
|
|
|
Ergebnis |
1.331 |
|
|
|
|
|
|
|
51.03 Weitere Unterstützungen und Hilfen / Leistungen nach dem
BEEG (bis 2014) * |
Ertrag |
32.379 |
|
|
|
|
|
|
Aufwand |
-49.072 |
|
|
|
|
|
|
|
Ergebnis |
-16.693 |
|
|
|
|
|
|
|
51.10 Prävention und Regelangebote |
Ertrag |
55.482.497 |
55.159.820 |
57.103.563 |
1.943.744 |
57.480.246 |
57.878.802 |
57.902.565 |
Aufwand |
-81.524.440 |
-82.637.949 |
-86.249.623 |
-3.611.674 |
-86.725.901 |
-87.411.872 |
-87.984.261 |
|
Ergebnis |
-26.041.943 |
-27.478.129 |
-29.146.059 |
-1.667.930 |
-29.245.654 |
-29.533.071 |
-30.081.697 |
|
51.20 Hilfen zur Erziehung |
Ertrag |
5.903.111 |
4.554.449 |
4.756.878 |
202.429 |
4.847.678 |
4.940.478 |
5.034.278 |
Aufwand |
-15.617.390 |
-15.858.010 |
-16.048.086 |
-190.076 |
-16.359.268 |
-16.672.119 |
-16.985.978 |
|
Ergebnis |
-9.714.279 |
-11.303.561 |
-11.291.208 |
12.353 |
-11.511.590 |
-11.731.641 |
-11.951.700 |
|
51.30 Sonstige Leistungen |
Ertrag |
4.354.947 |
3.085.668 |
3.629.930 |
544.262 |
3.630.299 |
3.629.799 |
3.635.299 |
Aufwand |
-6.338.137 |
-6.088.193 |
-6.376.295 |
-288.102 |
-6.446.992 |
-6.524.431 |
-6.604.089 |
|
Ergebnis |
-1.983.190 |
-3.002.525 |
-2.746.365 |
256.160 |
-2.816.693 |
-2.894.632 |
-2.968.790 |
|
Summe Produktbereich 51 |
Ertrag |
65.774.539 |
62.799.936 |
65.490.371 |
2.690.435 |
65.958.223 |
66.449.079 |
66.572.142 |
Aufwand |
-103.529.041 |
-104.584.152 |
-108.674.004 |
-4.089.852 |
-109.532.160 |
-110.608.422 |
-111.574.328 |
|
Ergebnis |
-37.754.502 |
-41.784.215 |
-43.183.633 |
-1.399.417 |
-43.573.937 |
-44.159.343 |
-45.002.186 |
|
* Restabwicklung aus Vorjahren |
|
|
|
|
|
|
|
Im Einzelnen ergeben sich folgende Veränderungen:
Produktgruppe
51.10 – Prävention und Regelangebote
|
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung
|
|||||||
2022 |
2023 |
|||||||||
€ |
€ |
|||||||||
Produktgruppe 51.10 |
|
|
|
|||||||
51.10.01 - Frühe Hilfen |
-858.297 |
-889.916 |
-31.619 |
|||||||
51.10.02 - Tagesbetreuung von Kindern |
-25.090.133 |
-26.642.248 |
-1.552.115 |
|||||||
51.10.03 - Kinder-, Jugend- und Familienförderung |
-1.436.844 |
-1.522.594 |
-85.750 |
|||||||
51.10.04 - Jugendsozialarbeit |
-92.855 |
-91.301 |
1.554 |
|||||||
Summe Produktgruppe 51.10 |
-27.478.129 |
-29.146.059 |
-1.667.930 |
51.10.01 –
Frühe Hilfen
Unter die frühen Hilfen fallen verschiedene
Angebote, die sich an werdende Eltern ab Beginn der Schwangerschaft und
insbesondere an Familien mit Kindern in den ersten drei Lebensjahren richten
(u.a. Einsatz der Gesundheitsfachkräfte, Informierte Eltern, Elternbildung).
Abgebildet werden hier zudem die Kreiszuschüsse für die Ehe-, Familien- und
Lebensberatungsstelle, Erziehungsberatungsstelle und den Bunten Kreis (Projekte
Guter Start und Kompass).
Die im Jahr 2022 durch das BMFSFJ bereitgestellten
Fördergelder aus der Bundesstiftung frühe Hilfen (Aufholen nach Corona) in Höhe
von 23.763 € entfallen für das Jahr 2023, da das Programm nicht verlängert
wird. Der Aufwand reduziert sich entsprechend in gleicher Höhe.
Die Mehraufwendungen in diesem Produkt resultieren
aus Personal- und Sachkostensteigerungen.
Vorschlag
der Verwaltung für die Änderungsliste:
Für die Personalgestellung im Bereich der
Trennungs- und Scheidungsberatung erfolgt eine Kostenerstattung durch den
Caritasverband. Die Mitarbeiterin geht Ende April 2023 in den Ruhestand, die
Stelle wird anschließend mit eigenem Personal des Caritasverbandes nachbesetzt.
Dementsprechend entfällt die Kostenerstattung ab Mai 2023. Bisher war die
Kostenerstattung für ein ganzes Jahr im Ansatz 2023 eingeplant. Die Erträge
reduzieren sich daher von 79.900 € auf 27.000 €.
51.10.02 –
Tagesbetreuung von Kindern
Basis für die Ansatzplanung 2023 war der
Zuschussantrag für das Kindergartenjahr 2022/23 (01.08.2022 – 31.07.2023). Ohne
Berücksichtigung von Quotenanstiegen oder Wanderungsgewinnen wurde dieser für den
Zeitraum vom 01.08.2023 – 31.12.2023 mit den aktuellen Kindpauschalen
hochgerechnet. Da die Pauschalen für jedes Kindergartenjahr unter
Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwicklung angepasst werden, wurde
hierbei ab dem 01.08.2023 eine Erhöhung der Kindpauschalen in Höhe von 1,02 %
unterstellt. Dies entspricht der Fortschreibungsrate des Kindergartenjahres
2022/23. Erfahrungsgemäß ergeben sich in jedem Kita-Jahr zusätzliche
Aufwendungen für die erhöhten Pauschalen, die für Kinder mit Behinderungen zu
zahlen sind. Die Höhe der zusätzlich zu zahlenden Pauschalen kann vorab nicht
kalkuliert werden, da die notwendigen Unterstützungsbedarfe erst im laufenden
Kita-Jahr erkannt werden. Um das Risiko, welches sonst im Laufe der
Haushaltsausführung konkreter wird und somit unweigerlich zu einer
Budgetverschlechterung führt, zu reduzieren, wurde ein Pauschalbetrag in Höhe
von 500.000 € einkalkuliert. Basis für
die Kalkulation waren die Erfahrungswerte zu den Kindergartenjahren 2020/21 und
2021/22.
Bezüglich der Elternbeiträge wurde für die
Ansatzplanung 2023 die aktuelle Prognose zuzüglich der KiBiz-Steigerung in Höhe
von 1,02 % (da der Wert für 2023/24 noch nicht vorliegt, wird der derzeitige
Wert übernommen) zugrunde gelegt.
Vor dem
Hintergrund der aktuell festzustellenden deutlichen Preissteigerung bringt die
für den Zeitraum 01.08.23 bis 31.12.23 einkalkulierte Steigerungsquote auf
Basis des Vorjahres mit 1,02 % ein gewisses Risiko mit sich.
51.10.03 –
Kinder-, Jugend- und Familienförderung
Seit dem Jahr 2021 beteiligt
sich der Kreis Coesfeld am Landesprogramm „Wertevermittlung, Demokratiebildung
und Prävention sexualisierter Gewalt in der und durch die Jugendhilfe“.
Hierüber werden z. B. folgende Präventionsprogramme angeboten:
-
Theaterpädagogische Präventionsprogramme in Bildungs- und
Freizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche von ca. 5 bis 18 Jahren
-
Aufklärungsabende für Eltern und Bezugspersonen zu den
Präventionsprogrammen
-
Workshops zum Thema institutionelle Schutzkonzepte
-
Workshops zum Trauma sensiblen Ansatz.
Es liegt ein Förderbescheid für den Zeitraum
01.03.2022 bis zum 28.02.2023 über 152.204,80 € vor. Hiervon entfallen 98.644 €
auf 2022 und 53.561 € auf 2023, dieser
Betrag wurde für 2023 eingeplant. Im Rahmen des Förderprogramms ist ein
Eigenanteil in Höhe von 20 % bereitzustellen. Dieser kann durch das vorhandene
Budget gedeckt werden.
Die Zuweisung im Rahmen des Förderprogramms
„Aufholen nach Corona“ für die Kinder- und Jugendarbeit entfällt für 2023, da
das Programm über das Jahr 2022 hinaus nicht verlängert wird. Dementsprechend
wurden die Ertrags- und Aufwandspositionen reduziert.
Bei den Betriebskostenzuschüssen für TOT, KOT,
HOT wurde eine Kostensteigerung für Personal- und Sachkostenaufwand eingeplant.
Dies führt zu Mehraufwendungen im Vergleich zu 2022 von rd. 22.000 €.
Zudem sind hier die Ansätze für die
Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans enthalten.
Produktgruppe
51.20 – Hilfen zur Erziehung
|
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung
|
2022 |
2023 |
||
€ |
€ |
||
Produktgruppe 51.20 |
|
|
|
51.20.01 - Erzieherische Hilfen für Kinder und Jugendliche |
-7.954.494 |
-7.866.240 |
88.254 |
51.20.02 - Hilfen für junge Volljährige |
-1.323.439 |
-1.361.179 |
-37.740 |
51.20.03 - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder
und Jugendliche |
-2.025.628 |
-2.063.790 |
-38.162 |
Summe Produktgruppe 51.20 |
-11.303.561 |
-11.291.209 |
12.352 |
Im Einzelnen ergeben sich folgende Veränderungen:
51.20.01 –
Erzieherische Hilfen für Kinder und Jugendliche
Ambulante Hilfen:
Zuschussbedarf Ansatz 22: 1.259.700 €
Zuschussbedarf Prognose 22: 1.245.000
€
Zuschussbedarf Planung 23: 1.269.900 €
Nachdem die Fallzahlen in diesem Bereich im Jahr
2019 eingebrochen waren, sind sie im Laufe der beiden Jahre 2020 und 2021 wieder kontinuierlich angestiegen. Derzeit
bewegen sich die Fallzahlen auf dem Niveau des Vorjahres mit leicht sinkender
Tendenz. Die Prognose für 2022 liegt leicht unter dem Ansatz. Für die Ansatzplanung 2023
wurde die Prognose für das Haushaltsjahr 2022 plus einer Preissteigerung von 2 %
zugrunde gelegt.
Fallzahlen: (auf der Basis lfd. Fallzahlen
Monatserster - Jahresdurchschnitt)
2019: 208| 2020: 220 | 2021: 234 | 2022 (Mai):
235
Erziehung in einer Tagesgruppe:
Zuschussbedarf Ansatz 22: 278.500 €
Zuschussbedarf Prognose 22: 98.500
€
Zuschussbedarf Planung 23: 100.500 €
Die Fallzahlen bei den Tagesgruppen sind im Laufe
der Jahre 2020 und 2021 zunächst stetig angestiegen. Das hat dazu geführt, dass
in den letzten beiden Jahren die Ausgaben deutlich höher ausgefallen sind, als
ursprünglich veranschlagt.
Für die Planung 2022 wurde von einem deutlich
höheren Fallzahlniveau ausgegangen, als sich derzeit abzeichnet. Im letzten
Quartal 2021 sind die Fallzahlen deutlich eingebrochen und halten sich seitdem
auf dem niedrigen Stand. Nach der aktuellen Prognose sind die Aufwendungen für
diesen Bereich deshalb zu hoch veranschlagt worden. Da sich ein deutlicher
Anstieg der Fallzahlen derzeit nicht abzeichnet, wird für die Kalkulation des
Ansatzes 2023 die aktuelle Prognose zzgl. einer Preissteigerung von 2 %
zugrunde gelegt.
Fallzahlen: (auf der Basis lfd. Fallzahlen
Monatserster - Jahresdurchschnitt)
2019: 3| 2020: 5 | 2021: 5 | 2022 (Mai): 2
Stationäre Hilfen:
Zuschussbedarf Ansatz 22: 5.365.000 €
Zuschussbedarf Prognose 22: 5.365.000
€
Zuschussbedarf Planung 23: 5.400.000 €
Für die Aufwendungen im Zusammenhang mit der
Betreuung von umF besteht gem. § 89 d SGB VIII ein Kostenerstattungsanspruch.
Die Aufwendungen für 2023 werden mit ca. 140.000 € geplant, so dass dieser
Betrag auch bei den Erträgen zu Grunde gelegt wird.
Weiterhin zu berücksichtigen ist die
Verwaltungskostenpauschale, die den Jugendämtern gezahlt wird. Grundlage
hierfür sind die zum 30.06. und 31.12. eines Jahres zur Kostenerstattung nach §
89 d Abs. 1 SGB VIII angemeldeten Fälle.
Die Pauschale beträgt seit dem 01.01.2021 4.209 €
pro Fall und wird für den Mittelwert der zu den Stichtagen gemeldeten Fällen
gezahlt. Zu den Stichtagen 30.06.2021 bzw. 31.12.2021 wurden 23 bzw. 22 Fälle
gemeldet. Für die Kalkulation wird mit einer leicht reduzierten Anzahl von
Fällen gerechnet, so dass eine Verwaltungskostenpauschale von ca. 85.000 € für
2023 (entspr. ca. 20 Fällen durchschn.) geplant wird.
Für die sonstigen Fälle in diesem Produkt sind in
2021 Erträge in Höhe von ca. 4,5 Mio. € eingegangen. Hier werden für 2022 etwas
niedrigere Erträge in Höhe von rd. 4. Mio. erwartet, da in den Erträgen aus
2021 hohe Kostenerstattungen für abgewickelte Fälle aus Vorjahren enthalten
sind.
Erträge ohne UmF 4.000.000
€
Erträge KE umF 140.000 €
Kostenbeiträge, BAföG etc. ca. - 20.000
€
Verwaltungskostenpauschale 85.000 €
Summe: 4.205.000
€
Planungswert 2023: 4.200.000 €
Im Bereich der Aufwendungen sind in 2021 ca.
140.000 € für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
ausgegeben worden. Dies ist nur noch 1/5 des Betrags aus 2020. Die absolute
Fallzahl im Hinblick auf alle Hilfearten ist bei den zu betreuenden
minderjährigen Flüchtlingen in den ersten vier Monaten 2022 leicht gesunken.
Ein starker Rückgang ist jedoch bei den stationären Hilfen zu verzeichnen, was
die deutlichen Minderausgaben erklärt. Zu Beginn des laufenden Jahres hielten
sich die Fallzahlen auf dem Niveau des letzten Jahres. Wie sie sich
insbesondere auch im Hinblick auf den Ukraine-Konflikt entwickeln, ist derzeit
nicht absehbar. Für das laufende Jahr ist deshalb mindestens mit Ausgaben in
Höhe des Vorjahres zu rechnen.
Die Fallzahlen im Bereich der stationären Hilfen
(ohne umF) sind ab dem 2. Quartal 2021 gestiegen und hielten dieses Niveau Anfang
des Jahres mit einer weiterhin leicht steigenden Tendenz. Für das laufende Jahr
wird deshalb mindestens mit Ausgaben in Höhe des Vorjahres zu rechnen sein. Für
die Planungen für 2023 wird deshalb der Ansatz des laufenden Jahres zzgl. 2 %
Preissteigerung zugrunde gelegt.
Prognose 9.400.000 €
zzgl. 2 % rd.
200.000 €
Planung 9.600.000 €
Fallzahlen: (auf der
Basis lfd. Fallzahlen Monatserster - Jahresdurchschnitt)
2019: 249 |2020: 251 |
2021: 238 |2022 (Mai): 245
Aktuelle
Entwicklungen der Fallzahlen zu den stationären Hilfen weisen im Vergleich zu
den Zahlen aus Mai 2022 einen deutlichen Anstieg der Fallzahlen von im Mai noch
245 auf 266 im Oktober aus. Bei weiter anhaltenden hohen Fallzahlen wäre über
die bisherige Ansatzplanung hinaus mit einem weiteren Zuschussbedarf zu
rechnen.
Auch die aktuellen
Entwicklungen zum Ukraine-Krieg sowie die Anhebung der Aufnahmequote führen
ggfs. zu weiterem Zuschussbedarf.
Darüber hinaus
wurde im Oktober bekannt, dass das MKJFGFI beabsichtigt, die Pauschalbeträge
bei Vollzeitpflege zum 01.01.2023 um 10,5 Prozent zu erhöhen. Hieraus könnte
sich weiterer Zuschussbedarf von etwa 185.000 EUR ergeben.
51.20.02 –
Hilfen für junge Volljährige
Zuschussbedarf Ansatz 22: 1.150.000 €
Zuschussbedarf Prognose 22: 1.150.000
€
Zuschussbedarf Planung 23: 1.173.000 €
Die Fallzahlen sind im Bereich der jungen
Volljährigen zu Beginn des Jahres 2021 kontinuierlich angestiegen, ab dem 4.
Quartal 2021 aber wieder gesunken. Dieser Trend setzt sich derzeit noch fort,
so dass davon auszugehen ist, dass der Ansatz ausreicht und die Aufwendungen
unter denen des Jahres 2021 bleiben werden. Da die Entwicklung der Fallzahlen
nicht genau eingeschätzt werden kann, wird für die Ansatzplanung 2023 die
derzeitige Prognose zzgl. Preissteigerung zu Grunde gelegt.
Fallzahlen: (auf der
Basis lfd. Fallzahlen Monatserster - Jahresdurchschnitt)
2019: 55 | 2020: 57|
2021: 66 | 2022 (Mai): 62
51.20.03 –
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
ambulante Eingliederungshilfe
Zuschussbedarf Ansatz 22: 1.189.800 €
Zuschussbedarf Prognose 22: 1.189.800
€
Zuschussbedarf Planung 23: 1.214.600 €
Die Fallzahlen in diesem Bereich haben seit dem
letzten Jahr eine leicht sinkende Tendenz. Allerdings war Anfang 2021 der
Einsatz der Schulassistenz aufgrund der Coronapandemie nochmals nur bedingt
möglich, so dass davon ausgegangen wird, dass die Kosten im laufenden Jahr
wieder höher ausfallen werden und in diesem Jahr trotz der evtl. etwas
niedrigeren Fallzahlen mindestens der Ansatz erreicht wird. Für 2023 wird die
Prognose zzgl. 2 % Preissteigerung zugrunde gelegt.
stationäre Eingliederungshilfe
Zuschussbedarf Ansatz 22: 655.000 €
Zuschussbedarf Prognose 22: 675.000
€
Zuschussbedarf Planung 23: 688.500 €
Da
diese Hilfe besonders kostenintensiv ist, zeigt bereits eine geringfügige
Schwankung bei der Fallzahl große Auswirkungen auf die Ist-Kosten. Zum
Zeitpunkt der Prognose / Ansatzplanung sind die Fallzahlen im Vergleich zum
Vorjahr wieder leicht gesunken, bewegen sich im Mittel aber auf dem Niveau des
Vorjahres. Für die Ansatzplanung 2023 wird deshalb auf das aktuelle
Prognoseergebnis zurückgegriffen zzgl. einer Preissteigerung von 2 %.
Zudem wurde zum Schuljahr 2021/22 die
Inklusionspauschale angehoben (Anteil KJA rd. 205.000 €). Daher wird der Ansatz
von bisher 164.000 € auf 205.000 € erhöht.
Produkt
51.30 – Sonstige Leistungen
|
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung
|
2022 |
2023 |
||
€ |
€ |
||
Produktgruppe 51.30 |
|
|
|
51.30.01 - Kinderschutz |
-961.318 |
-481.136 |
480.182 |
51.30.02 - Sonstige Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe |
-2.026.598 |
-2.196.433 |
-169.835 |
51.30.04 - Elterngeld/Betreuungsgeld |
-14.610 |
-68.796 |
-54.186 |
Summe Produktgruppe 51.20 |
-3.002.526 |
-2.746.365 |
256.161 |
Im Einzelnen ergeben sich folgende Veränderungen:
51.30.01 -
Kinderschutz
In diesem Produkt werden die Kosten für die
Bereithaltung von Inobhutnahme- und Bereitschaftspflegeplätzen, für die
Rufbereitschaft sowie die Personalkosten im Zusammenhang mit dem Kinderschutz
veranschlagt. Zudem werden hier die Kosten für die Fortbildung der
Mitarbeiter*innen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie die Kreiszuschüsse
an Frauen e. V. und an Zartbitter abgebildet. Zusätzlich sind Aufwendungen für
die Fachstellen gegen sexualisierte Gewalt des Caritasverbandes (50.000 €) und
des DKSB (36.000 €) für 2023 eingeplant.
Entsprechend der Regelungen des neuen
Kinderschutzgesetzes NRW wird für die konnexitätspflichtigen
Regelungsgegenstände „Netzwerke Kinderschutz“ und für die Förderung der
Bereiche „Interdisziplinäre Fortbildung“ „Fachstandards“ sowie
„Qualitätsentwicklung“ für 2023 ein Belastungsausgleich in Höhe von 526.125 € erwartet (lt. Rd.schr. LKT vom 29.06.2022). Für
2022 war hier kein Ansatz geplant. Diesen Mehrerträgen stehen ab dem HHJ 2023
höhere Personalkosten aufgrund des höheren Personalbedarfs gegenüber.
51.30.02 –
Sonstige Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe
Zu den sonstigen Aufgaben
der Kinder- und Jugendhilfe zählt die Gewährung von Leistungen nach dem
Unterhaltsvorschussgesetz (UVG), die Adoptionsvermittlung, die
Jugendgerichtshilfe, Amtsvormundschaften und Beistandschaften.
Vorschlag der Verwaltung für die Änderungsliste:
Zum 01.01.2023 tritt das Gesetz zur Reform des
Vormundschafts- und Betreuungsrecht in Kraft. Durch das Gesetz werden dem
Jugendamt insbesondere im Rahmen von ehrenamtlichen Vormundschaften zusätzliche
neue Aufgaben übertragen. Die Jugendämter im Kreis Coesfeld beabsichtigen,
diese Aufgaben per Vertrag an den SkF Dülmen zu übertragen. Die Verhandlungen
laufen noch. Es sollten für 2023 Mittel dafür in den Haushalt 2023 eingestellt
werden. Die Kostenprognose beläuft sich auf 21.000 € für das KJA. Für die Folgejahre wird mit einer
Preissteigerung von 2 % gerechnet.
II. Entscheidungsalternativen
Keine
III. Auswirkungen
/ Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Änderungen
von Standards haben Auswirkungen auf den Zuschuss des Produktbereiches 51-
Jugendamt und möglicherweise auf den Hebesatz der Kreisumlage Mehrbelastung
Jugendamt. Hierüber ist im weiteren Beratungsverfahren durch den Ausschuss für
Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung bzw. im Kreisausschuss zu
beraten.
Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen
Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.
IV. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Der Jugendhilfeausschuss ist für die Beratung der
in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppe zuständig.