Beschlussvorschlag:
Dem Antrag des Vereins
Havixbecker Modell e.V. auf Gewährung eines Zuschusses zum Projekt „BOS Plus –
Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler im Übergang von der Schule in
den Beruf (zweite Förderphase)“ vom 01. Dezember 2005 wird wie folgt
entsprochen:
Das Projekt wird in dem Zeitraum vom 01. Juli 2006 bis zum 31. Dezember 2007 mit insgesamt bis zu 22.500,00 EUR unter der Voraussetzung gefördert, dass das Land NRW die beantragte Zuwendung bewilligt und entsprechende Haushaltsmittel des Kreises Coesfeld zur Verfügung stehen.
- Im Haushaltsjahr
2006 erhält das Havixbecker Modell eine Zuwendung in Höhe von bis zu
7.500,00 EUR.
- Im Haushaltjahr 2007
sind im Rahmen der Budgetberatung entsprechende Haushaltsmittel in Höhe
von 15.000,00 EUR einzuplanen.
- Die Durchführung des
Projektes erfolgt in Abstimmung mit dem Jugendamt des Kreises Coesfeld.
- Das Projekt wird
ausschließlich an Schulen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes
Coesfeld durchgeführt.
Begründung:
I. Problem
Im August 2005 hat die Aktion Münsterland e.V.
(Regionalagentur) auf die Förderung von Projekten im Ausbildungskonsens NRW
hingewiesen.
Danach können Maßnahmen mit
regionalem Votum gefördert werden, die
• den
Übergang von der Schule in den Beruf im Sinne der Empfehlungen des
Landesausschusses für Berufsbildung NRW vom 18.2. 2004 verbessern,
•
sich als Modelle im Bereich des Ausbildungskonsenses eignen
•
oder die zur Gewinnung neuer Ausbildungsbetriebe, zur Schaffung zusätzlicher
betrieblicher Ausbildungsplätze und zur optimalen Ausschöpfung des
betrieblichen Stellenangebots beitragen.
Aufgrund dieser
Ausschreibung hat das Havixbecker Modell e.V. einen entsprechenden Antrag auf
Förderung der Maßnahme „BOS Plus – Berufsorientierung für Schülerinnen und
Schüler im Übergang von der Schule in den Beruf (zweite Förderphase)“ bei der
Aktion Münsterland e.V. (Regionalagentur) eingereicht.
Bereits seit Anfang des
Jahres 2005 führt das Havixbecker Modell ein entsprechendes Projekt mit der
finanziellen Unterstützung des Landes NRW, der Europäischen Union und dem Kreis
Coesfeld (siehe Sitzungsvorlage SV-7-0096 der Jugendhilfeausschuss-Sitzung am 20.
Jan. 2005) an verschiedenen Schulen im Zuständigkeitsbereich des Kreises
Coesfeld durch.
Im Haushaltsjahr 2005 wurden für die
Maßnahme Kreismittel in Höhe von 15.000,00 Euro bereitgestellt. Bis zum
Abschluss des 1. Abschnitts (30.06.2006) sind für das Haushaltsjahr 2006 im
vorliegenden Planentwurf Mittel in Höhe von 7.500,00 Euro eingestellt. Eine
Förderung durch die Agentur für Arbeit, die zu einer Minderung des
Zuschussbedarfes geführt hätte, erfolgt nicht. Die Prüfung seitens der Agentur
kam zu dem Ergebnis, dass ein Anspruch der Kursteilnehmer auf Förderung nicht
vorliegt.
Mit Schreiben vom 24.8.2005 teilte
der Träger der Maßnahme, das Havixbecker Modell e.V., mit, dass seitens der
Aktion Münsterland die Möglichkeit eröffnet worden sei, durch die Beantragung
einer weiteren Fördermaßnahme im Rahmen des Ausbildungskonsenses NRW die
Fortführung der Maßnahme ab dem 01.07.2006 für weitere 18 Monate zu erreichen.
Mit Schreiben vom 01.12.2005, hier eingegangen am 02.12.2005, wurde der Antrag
durch den Träger nunmehr prüffähig – incl. des positiven Votums der IHK Nord
Westfalen vom 18.11.2005 und einem Zwischenbericht zum bisherigen Verlauf der
Maßnahme – formuliert und vorgelegt.
II. Lösung
Gemäß § 13 des Kinder- und Jugendhilfegesetztes (KJHG) in Verbindung mit § 13 des neuen Kinder- und Jugendfördergesetzes (3.AG-KJHG – KJFöG) soll jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.
Die zur Zeit noch
andauernde Maßnahme „BOS – Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler von
der Schule in den Beruf“ dokumentiert nach wie vor die Notwendigkeit
entsprechender Maßnahmen. Detaillierte Informationen
zum bisherigen Verlauf und den erzielten Ergebnissen sind dem Zwischenbericht
des Trägers zu entnehmen (.s Anlage 2 zur Sitzungsvorlage).
III. Alternativen
Ablehnung des vorliegenden Antrages
mit der Konsequenz, dass die laufende Maßnahme zum 30.06.2005 endet.
Die seitens des Trägers beantragte
Landesförderung im Rahmen des Ausbildungskonsenses NRW in Höhe von 109.000 Euro
käme dann nicht mehr zum tragen, da die Mittel nur bei einer entsprechenden
Co-Finanzierung wie zu IV. dargestellt zur Verfügung gestellt werden würden.
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Gemäß
den Konditionen zur Förderung von Projekten im Ausbildungskonsens NRW können
Fördermittel bis zu einer Höhe von maximal 80% der förderfähigen Personal- und
Sachkosten und bis zu einem maximalen Förderbetrag von 150.000,- € für einen
Zeitraum von bis zu 18 Monaten bewilligt werden. Die verbleibenden
Finanzierungsmittel (20%) sind aus Eigenmitteln (Bar-, Sach- oder
Personalmittel) des Antragsstellers und/oder Barmitteln Dritter zu erbringen.
Die
Finanzierung der Projektmaßnahme ist wie folgt vorgesehen:
voraussichtlicher Kosten- und Finanzierungsplan |
Zeitraum |
beantragte |
Kreis- |
Eigen- |
Gesamt- |
01.07.-31.12.2006 |
35.625,26 € |
7.500,00 € |
1.406,32 € |
44.531,58 € |
01.01.-31.12.2007 |
71.250,53 € |
15.000,00 € |
2.812,63 € |
89.063,16 € |
Gesamt |
106.875,79 € |
22.500,00 € |
4.218,95 € |
133.594,74 € |
Da die Bewertung einer zweiten Förderphase des Projektes „BOS Plus
– Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler im Übergang von Schule in den
Beruf“ erst im Dezember möglich war, konnten bei der Erstellung des
Haushaltsentwurfes für 2006 die erforderlichen Mittel noch nicht eingeplant
werden.
Der
geänderte Haushaltsansatz unter der HHSt. 4600.718200 – KRZ
Jugend-Sozialarbeit/-berufshilfe ist in die Änderungsliste aufzunehmen (SV - 7
– 0313).
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Gemäß § 71 KJHG und § 5 der
Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für
die Entscheidung in dieser Sache zuständig.