Betreff
Antrag des Vereins Havixbecker Modell e.V. auf Gewährung eines Zuschusses zum Projekt "BOS Plus - Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler im Übergang von der Schule in den Beruf (zweite Förderphase)" vom 01.Dezember 2005
Vorlage
SV-7-0316
Aktenzeichen
51
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Antrag des Vereins Havixbecker Modell e.V. auf Gewährung eines Zuschusses zum Projekt „BOS Plus – Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler im Übergang von der Schule in den Beruf (zweite Förderphase)“ vom 01. Dezember 2005 wird wie folgt entsprochen:

 

Das Projekt wird in dem Zeitraum vom 01. Juli 2006 bis zum 31. Dezember 2007 mit insgesamt bis zu 22.500,00 EUR unter der Voraussetzung gefördert, dass das Land NRW die beantragte Zuwendung bewilligt und entsprechende Haushaltsmittel des Kreises Coesfeld zur Verfügung stehen.

 

  1. Im Haushaltsjahr 2006 erhält das Havixbecker Modell eine Zuwendung in Höhe von bis zu 7.500,00 EUR.
  2. Im Haushaltjahr 2007 sind im Rahmen der Budgetberatung entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 15.000,00 EUR einzuplanen.
  3. Die Durchführung des Projektes erfolgt in Abstimmung mit dem Jugendamt des Kreises Coesfeld.
  4. Das Projekt wird ausschließlich an Schulen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld durchgeführt.

Begründung:

 

I.   Problem

Im August 2005 hat die Aktion Münsterland e.V. (Regionalagentur) auf die Förderung von Projekten im Ausbildungskonsens NRW hingewiesen.

Danach können Maßnahmen mit regionalem Votum gefördert werden, die

            • den Übergang von der Schule in den Beruf im Sinne der Empfehlungen des Landesausschusses für Berufsbildung NRW vom 18.2. 2004  verbessern,

            • sich als Modelle im Bereich des Ausbildungskonsenses eignen

            • oder die zur Gewinnung neuer Ausbildungsbetriebe, zur Schaffung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplätze und zur optimalen Ausschöpfung des betrieblichen Stellenangebots beitragen.

 

Aufgrund dieser Ausschreibung hat das Havixbecker Modell e.V. einen entsprechenden Antrag auf Förderung der Maßnahme „BOS Plus – Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler im Übergang von der Schule in den Beruf (zweite Förderphase)“ bei der Aktion Münsterland e.V. (Regionalagentur) eingereicht.

 

Bereits seit Anfang des Jahres 2005 führt das Havixbecker Modell ein entsprechendes Projekt mit der finanziellen Unterstützung des Landes NRW, der Europäischen Union und dem Kreis Coesfeld (siehe Sitzungsvorlage SV-7-0096 der Jugendhilfeausschuss-Sitzung am 20. Jan. 2005) an verschiedenen Schulen im Zuständigkeitsbereich des Kreises Coesfeld durch.

 

Im Haushaltsjahr 2005 wurden für die Maßnahme Kreismittel in Höhe von 15.000,00 Euro bereitgestellt. Bis zum Abschluss des 1. Abschnitts (30.06.2006) sind für das Haushaltsjahr 2006 im vorliegenden Planentwurf Mittel in Höhe von 7.500,00 Euro eingestellt. Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit, die zu einer Minderung des Zuschussbedarfes geführt hätte, erfolgt nicht. Die Prüfung seitens der Agentur kam zu dem Ergebnis, dass ein Anspruch der Kursteilnehmer auf Förderung nicht vorliegt.

 

Mit Schreiben vom 24.8.2005 teilte der Träger der Maßnahme, das Havixbecker Modell e.V., mit, dass seitens der Aktion Münsterland die Möglichkeit eröffnet worden sei, durch die Beantragung einer weiteren Fördermaßnahme im Rahmen des Ausbildungskonsenses NRW die Fortführung der Maßnahme ab dem 01.07.2006 für weitere 18 Monate zu erreichen. Mit Schreiben vom 01.12.2005, hier eingegangen am 02.12.2005, wurde der Antrag durch den Träger nunmehr prüffähig – incl. des positiven Votums der IHK Nord Westfalen vom 18.11.2005 und einem Zwischenbericht zum bisherigen Verlauf der Maßnahme – formuliert und vorgelegt.

 

 

II.  Lösung

Gemäß § 13 des Kinder- und Jugendhilfegesetztes (KJHG) in Verbindung mit § 13 des neuen Kinder- und Jugendfördergesetzes (3.AG-KJHG – KJFöG) soll jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.

 

Die zur Zeit noch andauernde Maßnahme „BOS – Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler von der Schule in den Beruf“ dokumentiert nach wie vor die Notwendigkeit entsprechender Maßnahmen. Detaillierte Informationen zum bisherigen Verlauf und den erzielten Ergebnissen sind dem Zwischenbericht des Trägers zu entnehmen (.s Anlage 2 zur Sitzungsvorlage).

 

III. Alternativen

Ablehnung des vorliegenden Antrages mit der Konsequenz, dass die laufende Maßnahme zum 30.06.2005 endet.

Die seitens des Trägers beantragte Landesförderung im Rahmen des Ausbildungskonsenses NRW in Höhe von 109.000 Euro käme dann nicht mehr zum tragen, da die Mittel nur bei einer entsprechenden Co-Finanzierung wie zu IV. dargestellt zur Verfügung gestellt werden würden.

 


IV.  Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Gemäß den Konditionen zur Förderung von Projekten im Ausbildungskonsens NRW können Fördermittel bis zu einer Höhe von maximal 80% der förderfähigen Personal- und Sachkosten und bis zu einem maximalen Förderbetrag von 150.000,- € für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten bewilligt werden. Die verbleibenden Finanzierungsmittel (20%) sind aus Eigenmitteln (Bar-, Sach- oder Personalmittel) des Antragsstellers und/oder Barmitteln Dritter zu erbringen.

 

Die Finanzierung der Projektmaßnahme ist wie folgt vorgesehen:

 

voraussichtlicher Kosten- und Finanzierungsplan

 

 

Zeitraum

beantragte
Landesmittel

Kreis-
zuschuss

Eigen-
mittel

Gesamt-
kosten

01.07.-31.12.2006

35.625,26 €

7.500,00 €

1.406,32 €

44.531,58 €

01.01.-31.12.2007

71.250,53 €

15.000,00 €

2.812,63 €

89.063,16 €

Gesamt

106.875,79 €

22.500,00 €

4.218,95 €

133.594,74 €

 

Da die Bewertung einer zweiten Förderphase des Projektes „BOS Plus – Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler im Übergang von Schule in den Beruf“ erst im Dezember möglich war, konnten bei der Erstellung des Haushaltsentwurfes für 2006 die erforderlichen Mittel noch nicht eingeplant werden.

Der geänderte Haushaltsansatz unter der HHSt. 4600.718200 – KRZ Jugend-Sozialarbeit/-berufshilfe ist in die Änderungsliste aufzunehmen (SV - 7 – 0313).

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 71 KJHG und § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung in dieser Sache zuständig.