Beschluss:
Zum Schriftführer
für die Sitzungen des Teilhabebeirats wird bestellt: Markus Hagenbrock.
I. Sachdarstellung
Nach § 25 Abs. 1 und § 28 Abs.1 der Geschäftsordnung des Kreistages des Kreises Coesfeld in Verbindung mit § 37 Abs. 1 KrO NRW bestellen u.a. die Fachausschüsse des Kreistags für die Dauer der Wahlperiode ihre Schriftführer und Schriftführerinnen. In Verbindung mit § 7 der Satzung zum Teilhabebeirat gilt dies auch für den Teilhabebeirat.
II. Entscheidungsalternativen
Es wird keine Alternative vorgeschlagen.
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Für die Schriftführung ist mit einem entsprechenden Personalaufwand im Gesundheitsamt zu rechnen.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Zuständig für die Bestellung seiner Schriftführer und Schriftführerinnen ist der Teilhabebeirat.