Beschlussvorschlag:
Dem Antrag der Familienbildungsstätte Lüdinghausen auf Gewährung eines erhöhten jährlichen Betriebskostenzuschusses ab 2006 in Höhe von 9.000,00 Euro wird nicht entsprochen.
Es verbleibt bei der bisherigen Förderung in Höhe von 7.670,00 Euro.
Begründung:
Begründung:
I. Problem
Die Familienbildungsstätte Lüdinghausen ist eine Weiterbildungseinrichtung in Trägerschaft der Kath. Kirchengemeinde St. Felizitas Lüdinghausen. Sie führt Fortbildungsmaßnahmen für Eltern und Familien auf der gesetzlichen Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) sowie des 1. Weiterbildungsgesetzes (WBG) des Landes Nordrhein-Westfalen durch.
Mit Schreiben vom 11. Nov. 2005 beantragt die Familienbildungsstätte Lüdinghausen die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses von bislang 7.670,00 EUR auf 9.000,00 EUR ab 2006.
Die
Familienbildungsstätte begründet ihren Antrag wie folgt:
„Unser
Angebot wurde in den letzten Jahren erweitert und differenziert.
So
bietet die Familienbildungsstätte (FBS) mittlerweile über 60 Gruppenangebote
für Eltern mit Kindern von sechs Wochen bis zu drei Jahren. Unser Konzept sieht
eine möglichst langfristige, verlässliche Begleitung der Eltern ab Geburt des
Kindes bis ca. zum Eintritt in den Kindergarten vor.
Familienbildung
(FB) in der FBS fördert die Beziehung zwischen Eltern und Kind sowie die
Erziehungskompetenz der Eltern durch Wissensvermittlung und Erweiterung der
Handlungskompetenz, sie (FB) trainiert Techniken zur Bewältigung des familiären
Alltags; sie stützt die Entwicklung von Kreativität, Kommunikation, Kooperation
und Konfliktfähigkeit u. v. m..
Schwerpunkt
des Angebotes sind dabei die Gruppen nach dem Prager-Eltern-Kind-Programm
(kurz: PEKiP), angeleitet durch besonders dafür qualifizierte
Honorarmitarbeiterinnen zur Begleitung
der Entwicklung des Kindes im ersten Lebensjahr und Gruppen für Eltern mit
Kindern von 1 bis 3 Jahren unter dem Titel „Komm, spiel mit mir“. Lebensphase
und Entwicklungsstand sind „der rote Faden“ für Inhalte und Themen.
Ergänzt
wird das Angebot durch Bewegungsangebote wie Spielgymnastik, Spielturnen,
Entwicklungsbegleitung mit unterschiedlichen Methoden und Ansätzen, wie zum
Beispiel Feldenkreis, Babymassage u a. sowie Einladungen für Eltern und Kinder
zu Naturerfahrungen auf dem Bauernhof oder im Wald.
Die
Eltern-Kind-Gruppe der FBS werden von qualifizierten Honorarkräften geleitet,
die regelmäßig durch Fortbildungen und Fachkonferenzen die
familienpädagogischen Konzeptionen fortentwickeln sowie ihre fachliche und
soziale Kompetenz stärken.
Steigende
Anforderungen an die Qualität elterlichen Erziehung und zugleich oft schwierige
Alltagsbedingungen erfordern Erziehungskompetenz bei Eltern.
So
gewinnt die „Elternschule“, als ergänzendes Angebot zu den gemeinsamen Gruppen
mit Eltern und Kindern immer mehr an Bedeutung. Unter diesem Begriff sind
Eltern und Erziehende eingeladen zu unterschiedlichen Veranstaltungen, Seminaren
und Vorträgen zur Orientierung und zur Unterstützung der Erziehungsfähigkeit.
Beispielhaft
nenne ich das Konzept des Deutschen Kinderschutzbundes „Starke Eltern – Starke
Kinder“. Der vielfach erprobte und erfolgreiche Elternkurs richtet den Blick
auf die Stärken von Eltern und Kindern. Die erfahrenen Kursleiterinnen sind
durch eine spezielle Schulung qualifiziert.“
II. Lösung
Die Familienbildungsstätte Lüdinghausen führt im Auftrage des Kreises Coesfeld Vortragsveranstaltungen, Lehrgänge und Kurse für Familien, Eltern und Ehepaare durch. Mit diesen familienergänzenden und unterstützenden Bildungsangeboten übernimmt die Familienbildungsstätte Aufgaben nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz. Vorgaben hinsichtlich der Qualität und Quantität der Maßnahmen werden seitens des Kreisjugendamtes nicht gemacht. Bei den Angeboten der Familienbildung und –stabilisierung handelt es sich um Angebote im Sinne des § 16 KJHG zu allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen.
Die
Durchführung von Familienbildungsmaßnahmen in einem vergleichbaren Rahmen kann
durch das Jugendamt wegen fehlender personeller und finanzieller Ressourcen
nicht entsprechend angeboten werden. Deshalb verzichtet der Kreis Coesfeld auf
die Durchführung eigener Kurse zugunsten der Familienbildungsstätte.
Im
Jahr 1998 wurde letztmalig der Betriebskostenzuschuss für die
Familienbildungsstätte Lüdinghausen von 10.000.- DM auf 15.000.- DM erhöht.
Bereits für das Jahr 2005 hat die
Familienbildungsstätte Lüdinghausen die Erhöhung des Kreiszuschusses beantragt.
Der Antrag wurde nach Beratung im Jugendhilfeausschuss durch Beschluss vom
20.01.2005 zurückgewiesen (SV-7-0095). Die Ablehnung wurde insbesondere damit
begründet, dass durch eine Aufstockung des Kreiszuschusses zumindest teilweise
reduzierte Landesmittel wieder aufgefangen würden. Im Beratungsverlauf der
Sitzung am 20.01.2005 wurde allgemein zum Ausdruck gebracht, dass das Angebot
der Familienbildungsstätte Lüdinghausen insbesondere vor dem Hintergrund
zunehmender Erziehungsprobleme/-defizite sinnvoll und wünschenswert sei.
Allerdings sei im Hinblick auf die angespannte Haushaltslage des Kreises die
Erhöhung einer freiwilligen Leistung nicht angezeigt und die
Familienbildungsstätte sei daher aufgefordert, eine Refinanzierung gestiegener
Kosten durch eine Erhöhung der Teilnehmerbeiträge sicherzustellen.
Eine andere Bewertung ist auch unter
Berücksichtigung der Ausführungen der Familienbildungsstätte zur Begründung
ihres Antrages nicht möglich.
Es erscheint daher geboten, dem
vorliegenden Antrag nicht zu entsprechen.
III. Alternativen
keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Haushaltsmittel für das Jahr 2006 wurden unter der HHSt. 4620.718000 – Betriebskostenzuschuss Familienbildungsstätten in Höhe von 7.670.- EUR zur Verfügung gestellt.
Der erhöhte Zuwendungsbetrag ist in die Änderungsliste aufzunehmen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß § 71 Kinder- und Jugendhilfegesetz und § 5 der Satzung des Jugendamtes ist der Jugendhilfeausschuss des Coesfeld für die Entscheidung zuständig.