Beschlussvorschlag der
Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 23.11.2022:
Ausschuss
für Kultur, Sport und Ehrenamt
Für das bisherige ordentliche
Mitglied Ktabg. Spräner wird Ktabg. Oertel zum ordentlichen Mitglied bestellt.
Für das bisherige stellv. Mitglied
Ktabg. Oertel wird Ktabg. Vogelpohl zum stellv. Mitglied bestellt.
Ausschuss
für Bildung, Schule und Integration
Für das bisherige ordentliche
Mitglied Ktabg. Lützenkirchen wird Ktabg. Vogelpohl zum ordentlichen Mitglied
bestellt.
Für das bisherige stellv. Mitglied
Ktabg. Vogelpohl wird Ktabg. Lützenkirchen zum stellv. Mitglied bestellt.
Mit E-Mail vom 23.11.2022 beantragte die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die umseitig beschriebenen Umbesetzungen.
II.
Entscheidungsalternativen
Gemäß § 35 Abs. 3 S. 7 KrO NRW liegt das Vorschlagsrecht eines Nachfolgers für ein ausscheidendes Ausschussmitglied bei der Fraktion, der das ausscheidende Mitglied bei seiner Wahl angehörte.
III.
Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Gemäß § 30 KrO NRW erhalten die Mitglieder der Ausschüsse und Beiräte Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung und ggf. Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind veranschlagt. Hier handelt es sich zudem nur um Umbesetzungen.
IV.
Zuständigkeit für die Entscheidung
Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse ist gemäß § 41 bzw. § 26 Abs. 1 Buchstabe c) KrO NRW der Kreistag.