Betreff
Umbesetzungen von Ausschüssen; Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 23.11.2022
Vorlage
SV-10-0775
Aktenzeichen
01-10.24.
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 23.11.2022:

 

 

Ausschuss für Kultur, Sport und Ehrenamt

 

Für das bisherige ordentliche Mitglied Ktabg. Spräner wird Ktabg. Oertel zum ordentlichen Mitglied bestellt.

 

Für das bisherige stellv. Mitglied Ktabg. Oertel wird Ktabg. Vogelpohl zum stellv. Mitglied bestellt.

 

Ausschuss für Bildung, Schule und Integration

 

Für das bisherige ordentliche Mitglied Ktabg. Lützenkirchen wird Ktabg. Vogelpohl zum ordentlichen Mitglied bestellt.

 

Für das bisherige stellv. Mitglied Ktabg. Vogelpohl wird Ktabg. Lützenkirchen zum stellv. Mitglied bestellt.

 

I. Sachdarstellung

 

Mit E-Mail vom 23.11.2022 beantragte die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die umseitig beschriebenen Umbesetzungen.

 

II. Entscheidungsalternativen

 

Gemäß § 35 Abs. 3 S. 7 KrO NRW liegt das Vorschlagsrecht eines Nachfolgers für ein ausscheidendes Ausschussmitglied bei der Fraktion, der das ausscheidende Mitglied bei seiner Wahl angehörte.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Gemäß § 30 KrO NRW erhalten die Mitglieder der Ausschüsse und Beiräte Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung und ggf. Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind veranschlagt. Hier handelt es sich zudem nur um Umbesetzungen.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse ist gemäß § 41 bzw. § 26 Abs. 1 Buchstabe c) KrO NRW der Kreistag.