Beschlussvorschlag des
Kreisausschusses:
1.
Das
fortgeschriebene Klimaschutzkonzept des Kreises Coesfeld und dessen Umsetzung
werden beschlossen. Insbesondere bekennt sich der Kreis Coesfeld zur
Zielsetzung der Treibhausgasneutralität bis spätestens 2040.
2.
Für die
Kreisverwaltung und ihre Tochtergesellschaften wird im Sinne der
Vorbildfunktion darauf hingearbeitet, die Treibhausgasneutralität bereits 2035
zu realisieren. Bis zum Frühjahr 2023 wird dem Kreistag dazu – basierend auf
einer gutachterlichen Bilanzierung – eine entsprechende Zielvereinbarung
vorgestellt.
3.
Die für die
Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen Mittel werden unter maximaler
Ausschöpfung der Fördermittel von Land, Bund, EU und anderer Programme im
jährlichen Kreishaushalt bereitgestellt.
4.
Die konkreten
Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele werden unter Begleitung des
Unterausschusses Klimaschutz umgesetzt.
5.
Umsetzung und
Wirksamkeit des Klimaschutzkonzepts werden nach 3 Jahren evaluiert. Weiterhin
wird überprüft, inwieweit das Konzept im Hinblick auf die Klimaschutzziele
verschärft, ggf. an EU- und Bundesvorgaben angepasst und auf den aktuellen
wissenschaftlichen und politischen Stand gebracht werden muss.
II. Auswirkungen/Zusammenhänge
(Finanzen, Personal, IT, Klima)
Der
Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2022 den umseitigen
Beschlussvorschlag beschlossen.
Im Übrigen wird
auf die Sitzungsvorlage SV-10-0731 Bezug genommen.
III. Entscheidungsalternativen
Dem Beschlussvorschlag wird nicht gefolgt.
IV. Zuständigkeit für
die Entscheidung
Kreistag
gemäß § 26 KrO NRW.