Betreff
Antrag des Vereins Lebenshilfe für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung Senden und Umgebung e.V. auf Förderung der anteiligen Personal- und Sachkosten der Vollzeitstelle der Leiterin des Freizeitbereichs nach Maßgabe der Richtlinien zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit, hier Betriebskosten von Angeboten, Diensten und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit vom 13. Okt. 2005
Vorlage
SV-7-0318
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Auf der Grundlage der Richtlinien zur Förderung der Kinder- Jugend- und Familienarbeit erhält der Verein Lebenshilfe für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung Senden und Umgebung e.V. einen max. Betriebskostenzuschuss auf der Berechnungslage einer 0,80 Stelle.

Begründung:

 

I.   Problem

Bis zum Jahr 2005 hat der Verein Lebenshilfe für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung Senden und Umgebung e.V. einen jährlichen Betriebskostenzuschuss auf der Grundlage der Anstellung einer Teilzeitfachkraft für den Freizeitbereich mit einem Beschäftigungsumfang von 30,8 Wochenstunden (entspricht einem 0,80 Stellenanteil einer Vollzeitstelle) erhalten.

 

Aufgrund des Schreibens der Lebenshilfe auf Förderung einer Vollzeitstelle vom 06. Jan 2005 hat der Jugendhilfeausschuss in der Sitzung am 20. Jan. 2005 dem Antrag entsprochen und zusätzliche freiwillige Mittel zur Kofinanzierung einer Vollzeitstelle zur Verfügung gestellt (vgl. Tischvorlage der Sitzung vom 20. Jan. 2005). Mit den zusätzlichen Mittel sollte dem höheren Betreuungsbedarf von behinderten jungen Menschen in Senden Rechnung getragen werden.

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29. Sept. 2005 hat der Verein Lebenshilfe für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung Senden und Umgebung e.V. seine Arbeit im Detail vorgestellt (vgl. Niederschrift der Sitzung des JHA am 29. Sept. 2005 / SV-7-0252).

 

Mit Schreiben vom 13. Okt 2005 beantragt der Verein Lebenshilfe e.V. erneut eine Zuwendung aus Mitteln des Landes Nordrhein und des Kreises Coesfeld zu den Betriebskosten seiner Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Senden für eine Vollzeitfachkraft.

 

II.  Lösung

Angebote und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Coesfeld werden nach Maßgabe der Richtlinien zum Landesjugendplan des Landes NRW sowie den Richtlinien zur Förderung der Kinder, Jugend- und Familienarbeit gefördert.

 

Gemäß der Förderungsposition 6. Betriebskosten von Angeboten, Diensten und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit der Richtlinien zur Förderung der Kinder, Jugend- und Familienarbeit werden Angebote und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit nach dem sogenannten Jugendeinwohnerwertschüssel gefördert, d.h. ausgehend von den Jugendeinwohnerwertzahlen (hier: junge Menschen im Alter von 6 bis unter 20 Jahren) wird pro angefangene 600 junge Menschen einer Stadt bzw. Gemeinde eine 0,5 hauptberufliche Stelle berücksichtigt und gefördert. Grundlage für diese Berechnung bilden i.d.R. die entsprechenden Einwohnerzahlen der KDZ Münster bzw. der jeweiligen Einwohnermeldeämter im Zuständigkeitsbereich mit Stand 31.12. des Vorvorjahres

 

Am Stichtag 31.12.2004 lebten insgesamt 3.932[1] junge Menschen in dem entsprechenden Alter in der Gemeinde Senden. Gemäß den Richtlinien des Kreises Coesfeld können somit max. 3,50 hauptberufliche Fachkräfte in Senden gefördert werden.

 

Neben der Lebenshilfe Senden e.V. erhält bereits der Verein Ökumenischer Jugendtreff Senden e.V. einen Betriebskostenzuschuss für insgesamt 2,70 Stellenanteile.

 

Im Rahmen der derzeit gültigen Richtlinien zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit ist somit lediglich die Förderung einer 0,80 Fachkraftstelle bei der Lebenshilfe Senden e.V. möglich.

 

III. Alternativen

Die Lebenshilfe für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung Senden und Umgebung e.V. erhält wie auch im Jahr 2005 einen zusätzlichen freiwilligen anteiligen Zuschuss zur Finanzierung der Betriebskosten im Rahmen der Vollbeschäftigung einer pädagogischen Fachkraft für den Freizeitbereich.

 

Auflistung der Personalkosten einer pädagogischen Fachkraft für den Freizeitbereich;

 

Jahr

Beschäftigungs-
umfang

Personalkosten

voraussichtl.
Zuschuss
*1

2006

38,5 WStd.

        42.866,23 €

    26.148,40 €

2006

30,8 WStd.

        34.292,98 €

    20.918,72 €

 

7,7 WStd.

          8.573,25 €

      5.229,68 €

 

 

 

 

 

*1 Zuwendung bestehenden aus Landesjugendplanmitteln und Kreismitteln.

 

Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 5.229,68 EUR sind noch einzuplanen. Der geänderte Haushaltsansatz unter der HHSt. 4600.718100 – KRZ Betriebskostenzuschuss TOT, KOT, HOT ist in die Änderungsliste aufzunehmen (SV - 7 – 0313).

 

 

IV.        Kosten-Folgekosten-Finanzierung

keine

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 71 KJHG und § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung in dieser Sache zuständig.

 



[1] Quelle: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW