Betreff
Genehmigung einer Dienstreise für die Teilnahme an einer Delegationsreise nach Riga vom 12. bis 15. Juni 2023
Vorlage
SV-10-0786
Aktenzeichen
01-10.24.06-02
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der stellvertretenden Landrätin Selhorst wird die Teilnahme an der Delegationsreise nach Riga vom 12. bis 15. Juni 2023 als Dienstreise genehmigt und die Übernahme der Fahrt- und Übernachtungskosten erklärt.

I.      Sachdarstellung

 

Nachdem die Delegationsreise nach Riga im Juli 2022 aufgrund einer Flugannullierung nicht stattgefunden hat, besteht nunmehr die Möglichkeit, gemeinsam mit dem neuen Regierungspräsidenten im Regierungsbezirk Münster, Herrn Andreas Bothe, an einer durch den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. vermittelten Delegationsreise vom 12. bis 15. Juni 2023 nach Riga teilzunehmen. Die Delegationsreise findet unter dem Thema „Auf den Spuren der deportierten jüdischen Nachbarn“ statt.

 

Ktabg. Selhorst wird als stellvertretende Landrätin an der Delegationsreise teilnehmen. Sie bedarf einer Dienstreisegenehmigung gem. § 9 der Hauptsatzung.

Die Dienstreisegenehmigung wird erteilt sowie die Übernahme der für eine Dienstreise entstehenden Kosten nach den Bestimmungen des LRKG i.V.m. KrO NRW erklärt.

 

II.    Entscheidungsalternativen

Die Teilnahme wird nicht als Dienstreise genehmigt bzw. eine Kostenübernahme versagt.

 

III.   Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Den Kreistagsabgeordneten stehen Entschädigungen nach dem Landesreisekostengesetz und ggf. Verdienstausfall zu. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Gem. § 9 Abs. 7 der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld ist grundsätzlich der Kreisausschuss für die Genehmigung von Dienstreisen der Kreistagsabgeordneten zuständig, sofern nicht ein entsprechender Kreistagsbeschluss vorliegt.