Betreff
Kapitalerhöhung verbunden mit einer Satzungsänderung bei der Tarifgemeinschaft Münsterland - Ruhr-Lippe GmbH aufgrund des Beitritts des Kreises Steinfurt
Vorlage
SV-10-0790
Aktenzeichen
01.81-TG Münsterland-Ruhr-Lippe
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Kapitalerhöhung verbunden mit einer Satzungsänderung bei der Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH aufgrund des Beitritts des Kreises Steinfurt wird entsprechend dem beigefügten Entwurf zugestimmt.

 

2.         Kreisdirektor Dr. Tepe wird zum Vertreter des Gesellschafters Kreis Coesfeld in der Gesellschafterversammlung der Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH bestellt.

I. Sachdarstellung

 

Zu Nr. 1 des Beschlussvorschlags:

 

Der Kreis Steinfurt hat für eine Reihe von Buslinien im Stadtverkehr Steinfurt, im Ortsverkehr Wettringen und im Ortsverkehr Laer die Einnahmeverantwortung übernommen. Nach § 4 Abs. 2 Satz 2 des Gesellschaftervertrages der Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH (siehe Anlage 1) besteht damit ein Anspruch des Kreises Steinfurt auf Aufnahme in die Gesellschaft. Diese beantragte der Kreis Steinfurt nach Beschluss seines Kreistages vom 24.10.2022 rückwirkend zum 01.08.2022.

 

Ziel der Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH ist die Förderung der Zusammenarbeit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Die Tarifgemeinschaft kümmert sich um die Anwendung und Fortentwicklung eines Gemeinschaftstarifes für Gemeinschaftsverkehre in ihrem Tarifraum und zwar im Sinne der Attraktivität und Leistungsfähigkeit des ÖPNV. Durch die Zusammenarbeit in der Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH werden enge Tarifgrenzen überwunden, gleichzeitig ist sie der Dienstleister, um die komplexe Aufteilung der ÖPNV-Einnahmen zu bewältigen.

 

Mit Blick auf die positiven Auswirkungen auf Zielsetzung und Aufgaben der Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH hat die Gesellschafterversammlung am 23.09.2022 einstimmig beschlossen, die gesellschaftsrechtlichen Vorbereitungen zur Aufnahme des Kreises Steinfurt als Gesellschafter vorzunehmen. An der Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH sind 28 Gesellschafter mit einem Geschäftsanteil in Höhe von jeweils 1.000,00 € vertreten (siehe Anlage 2). Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt aktuell insgesamt 28.000,00 €. Um den Kreis Steinfurt aufzunehmen, soll das Stammkapital um dessen Gesellschaftsanteil auf 29.000,00 € erhöht werden. Entsprechende Beurkundungen beim Notar haben am 07.12.2022 stattgefunden und der Kreis Steinfurt hat sein Ansinnen mit Vorlage der Gremienbeschlüsse der Bezirksregierung Münster angezeigt.

 

Mit Schreiben vom 20.12.2022 informierte die Bezirksregierung Münster die unmittelbar, aber auch mittelbar bspw. über Verkehrsunternehmen an der Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH beteiligten 43 Städte, Gemeinden und Kreise, dass sie die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000 € verbunden mit einer Änderung der einzelnen Gesellschaftsanteile von 3,57 % auf 3,45 % nach § 108 Abs. 6 b GO NRW als wesentlich erachtet und deshalb von allen betroffenen Stadt- und Gemeinderäten sowie Kreistagen entsprechende Beschlüsse möglichst bis zum 31.03.2023 zu fassen und bei der Bezirksregierung anzuzeigen sind.

 

Zu Nr. 2 des Beschlussvorschlags:

 

Mit Beschluss des Kreistags vom 28.09.2016 wurde gleichzeitig mit der Gründung der Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH Herr Gerrit Tranel (damals Geschäftsführer ZVM Bus) als Vertreter des Gesellschafters Kreis Coesfeld in der Gesellschafterversammlung bestellt.

 

Nach dem Ausscheiden von Herrn Tranel hat Kreisdirektor Dr. Tepe den Kreis Coesfeld in der Gesellschafterversammlung vertreten, eine „offizielle“ Bestellung ist nun noch nachzuholen.

 

II. Entscheidungsalternativen

 

Dem Beschlussvorschlag wird nicht gefolgt.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Keine. Wie beschrieben sinken durch den Beitritt des Kreises Steinfurt die jeweiligen Gesellschaftsanteile.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Kreistag gem. § 26 KrO NRW.