Betreff
Besetzung von Ausschüssen des Kreistages mit beratenden Mitgliedern des Teilhabebeirates
Vorlage
SV-10-0794
Aktenzeichen
10.24.53-010
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag des Teilhabebeirates:

 

1.         Der Teilhabebeirat wird durch jeweils eine/n gewählte/n Entsandte/n im

-          Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung,

-          Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung,

-          Ausschuss für Bildung, Schule und Integration und

-          Ausschuss Kultur, Sport und Ehrenamt

als ständiges beratendes Mitglied vertreten.

 

2.         Als beratende Mitglieder bzw. dessen Stellvertretung werden folgende VertreterInnen des Teilhabebeirates gewählt:

 

a)       Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung:

als beratendes Mitglied: Dr. Rainer Kassenböhmer (s.B.)

als Stellvertretung: Doris Bünder (s.B.)

 

b)       Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung:

als beratendes Mitglied: Burkhard Hams (s.B.)

als Stellvertretung: Rainer Wermelt (s.B.)

 

c)       Ausschuss für Bildung, Schule und Integration:

als beratendes Mitglied: René Zarmann (s.B.)

als Stellvertretung: Doris Bünder (s.B.)

 

d)      Ausschuss Kultur, Sport und Ehrenamt:

als beratendes Mitglied: Rainer Wermelt (s.B.)

als Stellvertretung: Anika Sievers (s.B.)

 

I. Sachdarstellung

Mit Beschluss vom 04.11.2020 wurde ein Teilhabebeirat zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung im Kreis Coesfeld gebildet. Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 03.11.2021 über die personelle Besetzung der Ausschüsse, Beiräte und Arbeitsgruppen und damit einhergehend auch über Besetzung der Ausschüsse mit beratenden Mitgliedern des Teilhabebeirates entschieden.

 

Die konstituierende Sitzung des Beirates fand nunmehr am 06.12.2022 statt. In Zuge dessen wurde es für sinnvoll erachtet, in weitere Ausschüsse des Kreistages beratende Mitglieder des Teilhabebeirates zu entsenden.

Gemäß § 2 i.V.m. § 8 Absatz 4 der Satzung zum Teilhabebeirat des Kreises Coesfeld zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung soll der Teilhabebeirat den Kreistag und seine Gremien unterstützen und beraten. An den Sitzungen der Ausschüsse des Kreistages können bei thematischem Bezug und nach entsprechender Beschlussfassung des Teilhabebeirates jeweils bis zu zwei stimmberechtigte Mitglieder des Teilhabebeirates als Gast bzw. Gäste mit Rederecht teilnehmen. Die Teilnahme setzt Abstimmung mit und die Einladung durch die/den jeweiligen Ausschussvorsitzende/n voraus.

Der vorgenannte Beschlussvorschlag des Teilhabebeirates an den Kreistag wurde einstimmig beschlossen. Für den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung wird darauf hingewiesen, dass neben dem beratenden Mitglied eine Assistenzkraft mit anwesend sein muss.

 

 

II. Entscheidungsalternativen

 

Zu 1)

Dem Vorschlag des Teilhabebeirates, in die genannten Ausschüssen ebenfalls jeweils ein Mitglied des Teilhabebeirates als ständig anwesendes, beratendes Mitglied zu berufen, wird nicht zugestimmt.

 

Zu 2 a –d )

Die durch den Teilhabebeirat vorgeschlagenen Personen werden nicht zum beratenden (stellv.) Mitglied im jeweiligen Ausschuss benannt.

 

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

zu 1. – 2. )

Es ergeben sich Ansprüche auf eine Aufwandsentschädigung sowie ggf. den Ersatz des Verdienstausfalls und anfallende Fahrtkosten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung NRW.

 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 S. 2 lit. c KrO NRW.