Beschlussvorschlag des Teilhabebeirates:
1. Der Teilhabebeirat wird durch jeweils eine/n gewählte/n Entsandte/n im
- Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung,
- Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung,
- Ausschuss für Bildung, Schule und Integration und
- Ausschuss Kultur, Sport und Ehrenamt
als ständiges beratendes Mitglied vertreten.
2. Als beratende Mitglieder bzw. dessen Stellvertretung werden folgende VertreterInnen des Teilhabebeirates gewählt:
a) Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung:
als beratendes Mitglied: Dr. Rainer Kassenböhmer (s.B.)
als Stellvertretung: Doris Bünder (s.B.)
b) Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung:
als beratendes Mitglied: Burkhard Hams (s.B.)
als Stellvertretung: Rainer Wermelt (s.B.)
c) Ausschuss für Bildung, Schule und Integration:
als beratendes Mitglied: René Zarmann (s.B.)
als Stellvertretung: Doris Bünder (s.B.)
d) Ausschuss Kultur, Sport und Ehrenamt:
als beratendes Mitglied: Rainer Wermelt (s.B.)
als Stellvertretung: Anika Sievers (s.B.)
I. Sachdarstellung
Mit Beschluss vom 04.11.2020 wurde ein Teilhabebeirat zur Wahrung der
Belange von Menschen mit Behinderung im Kreis Coesfeld gebildet. Der Kreistag
hat in seiner Sitzung vom 03.11.2021 über die personelle Besetzung der
Ausschüsse, Beiräte und Arbeitsgruppen und damit einhergehend auch über
Besetzung der Ausschüsse mit beratenden Mitgliedern des Teilhabebeirates
entschieden.
Die konstituierende Sitzung des Beirates fand nunmehr am 06.12.2022
statt. In Zuge dessen wurde es für sinnvoll erachtet, in weitere Ausschüsse des
Kreistages beratende Mitglieder des Teilhabebeirates zu entsenden.
Gemäß § 2 i.V.m. § 8 Absatz 4 der Satzung zum Teilhabebeirat des Kreises
Coesfeld zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung soll der Teilhabebeirat
den Kreistag und seine Gremien unterstützen und beraten. An den Sitzungen der
Ausschüsse des Kreistages können bei thematischem Bezug und nach entsprechender
Beschlussfassung des Teilhabebeirates jeweils bis zu zwei stimmberechtigte
Mitglieder des Teilhabebeirates als Gast bzw. Gäste mit Rederecht teilnehmen.
Die Teilnahme setzt Abstimmung mit und die Einladung durch die/den jeweiligen
Ausschussvorsitzende/n voraus.
Der vorgenannte Beschlussvorschlag des Teilhabebeirates an den Kreistag
wurde einstimmig beschlossen. Für den Ausschuss für Finanzen,
Wirtschaftsförderung und Digitalisierung wird darauf hingewiesen, dass neben
dem beratenden Mitglied eine Assistenzkraft mit anwesend sein muss.
II. Entscheidungsalternativen
Zu 1)
Dem Vorschlag des Teilhabebeirates, in die genannten Ausschüssen ebenfalls jeweils ein Mitglied des Teilhabebeirates als ständig anwesendes, beratendes Mitglied zu berufen, wird nicht zugestimmt.
Zu 2 a –d )
Die durch den Teilhabebeirat vorgeschlagenen Personen werden nicht zum beratenden (stellv.) Mitglied im jeweiligen Ausschuss benannt.
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
zu 1. – 2. )
Es ergeben sich Ansprüche auf eine Aufwandsentschädigung sowie ggf. den Ersatz des Verdienstausfalls und anfallende Fahrtkosten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung NRW.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 S. 2 lit. c KrO NRW.