Betreff
Einführung einer Ersthelfer-App
Vorlage
SV-10-0799
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1)      Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung und Implementierung einer App-unterstützten Ersthelferalarmierung voranzubringen.

2)      Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Projektstelle zur Einführung und Implementierung einer Ersthelfer-App einzurichten.

 

Begründung:

 

I. Problem und II. Lösung

 

Bereits im Jahr 2019 hat sich Abt. 32 mit der Einführung einer App-unterstützten Ersthelferalarmierung insbesondere für den Fall von Herz-Kreislauf-Stillständen befasst und sich dazu über die Apps „Mobile Retter“ und „corhelper“ informiert. Sinn und Zweck der Einführung einer App-unterstützten Ersthelferalarmierung ist eine Verkürzung der Zeit zwischen dem Eintritt eines Herzstillstandes und dem Beginn qualifizierter lebensrettender Maßnahmen, um den Reanimationserfolg wesentlich zu verbessern.

 

Aufgrund der vielfältigen Krisen und dem damit insbesondere im Bereich Bevölkerungsschutz und Katastrophenschutz einhergehendem Arbeitsaufwand in den Jahren 2020-2022 musste die Einführung einer App-unterstützten Ersthelferalarmierung zugunsten akuter Krisenbewältigung zunächst zurückgestellt werden. Die Einführung und Implementierung eines entsprechenden Alarmierungssystems soll nun wieder forciert werden. Auch in der Kreistagssitzung am 26.10.2022 wurde die Implementierung eines solchen Alarmierungssystems angeregt.

 

Im Kreis Coesfeld gibt es eine Vielzahl qualifizierter Menschen (Mitarbeitende im Rettungsdienst, Krankenschwestern, Krankenpfleger, Ärztinnen und Ärzte, etc.), die ihr Können für andere einsetzen. Dieses ehrenamtliche Engagement gilt es zu aktivieren und einzubinden.

 

Eine App-unterstütze Ersthelferalarmierung ergänzt den öffentlichen Rettungsdienst, ohne aber dessen Bestandteil zu sein. Es handelt sich um eine sinnvolle Ergänzung des gut funktionierenden Rettungsdienstes. Die Rettungskette wird somit gestärkt, ohne eine Änderung an der bisherigen etablierten Struktur des Rettungsdienstes vorzunehmen.

Dabei werden medizinisch qualifizierte Ersthelfer, die sich in unmittelbarer Nähe zum Notfall befinden, durch die GPS-Komponente ihrer Smartphones geortet und durch die Leitstelle automatisch parallel zum Rettungsdienst über eine App alarmiert. Diese Ersthelfer können allein durch die örtliche Nähe sehr oft schneller als der Rettungsdienst am Notfallort sein und schon in der Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes qualifizierte lebensrettende Maßnahmen einleiten, die gerade in den ersten Minuten oft entscheidend sind.

 

Informationen zum Einsatzverlauf werden über das Alarmierungssystem in der Leitstelle transparent gemacht.

 

Der Kreis Borken hat zwischenzeitlich die App „corhelper“ implementiert. Durch die Implementierung derselben App könnten Synergieeffekte genutzt werden, da auch qualifizierte Menschen aus dem Kreis Borken, die sich bei einem Notfall im Kreis Coesfeld in unmittelbarer Nähe befinden, alarmiert werden können und andersherum. Dies soll aber ausdrücklich noch keine Vorfestlegung sein. Eine abschließende Entscheidung erfolgt nach Markterkundung und Bewertung der Anbieter.

 

 

III. Alternativen

 

Es wird keine Ersthelfer-App implementiert und auf den Rettungsdienst bzw. das bisherige System der Alarmierung der First Responder zurückgegriffen. Somit kann die Zeitspanne zwischen dem Eintritt eines Herzstillstandes und dem Eintreffen des Rettungsdienstes bzw. der First Responder nicht verkürzt werden.

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Bei der Einführung eines solchen Alarmierungssystems für qualifizierte Ersthelfer bedarf es zwingend einer technischen Kompatibilität der Alarmierungssysteme, sowie eine organisatorische Projektbegleitung.

 

Für die Einführung und den Betrieb einer App-unterstützten Ersthelferalarmierung entstehen voraussichtlich folgende Kosten (netto):

 

-          für den Ersthelfer wird die App kostenfrei zur Verfügung gestellt

-          die laufenden Kosten für die Nutzung einer App betragen jährlich ca. 22.500 €

-          Einführungskosten ca. 6.500 € (Angebot aus 2019)

-          Schnittstelle zum Einsatzleitsystem ca. 10.000 €

-          Werbematerial zur Rekrutierung der Ersthelfer ca. 2.000 € jährlich

 

Die Kosten für die App-unterstützte Ersthelferalarmierung sind keine Kosten des Rettungsdienstes und müssten über den Kreishaushalt finanziert werden. In den o.g. Kosten ist kein Personalaufwand berücksichtigt.

 

Für die Einführungsphase ist mit einem zusätzlichem Personalaufwand von 0,5 VZÄ für zwei Jahre, alternativ 1,0 VZÄ für ein Jahr, auszugehen. Der laufende Betrieb kann voraussichtlich mit dem vorhandenen Personal abgewickelt werden. Der geschätzte Personalaufwand basiert auf Aussagen des Kreises Borken, der sich auf Erfahrungswerte anderer Rettungsdienstträger beruft.

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe s ist der Kreistag für die Übernahme neuer Aufgaben, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht, zuständig.