Beschluss:
- ohne -
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
I. Sachdarstellung
Es ist vereinbart
worden, dass die Verwaltung regelmäßig dem Ausschuss für Arbeit, Soziales,
Senioren und Gesundheit (AfASSG) und dem Ausschuss für Bildung, Schule und
Integration (AfBSuI) über die Betreuung der Geflüchteten im Kreis Coesfeld
berichten wird.
Der Schwerpunkt der Berichterstattung in dieser Sitzung wird bei den folgenden Themenfeldern liegen:
1. Zahl der Leistungsbeziehenden nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Zum Stand 31.12.2022 bezogen 2.002
Personen Leistungen nach dem AsylbLG im Kreis Coesfeld. Von den bisherigen
„Hauptherkunftsländern“ waren nach dem Irak (197 Personen) hierbei die Länder Afghanistan
(152 Personen) und Syrien (145 Personen) am stärksten vertreten. Die „sonstigen
Länder“ machen den größten Anteil mit 1.286 Personen aus. Von diesen Personen besitzen
533 Personen die ukrainische Staatsangehörigkeit.
Von den 2.002 Leistungsbeziehenden nach dem AsylbLG sind 587 Personen gemäß Auswertungen aus der Fachanwendung ukrainische Geflüchtete. Von diesen haben 508 Personen die ukrainische Staatsangehörigkeit und 79 Personen eine Drittstaatsangehörigkeit.
Betrachtet man die Verteilung der 2.002 Personen auf die elf kreisangehörigen Städte und Gemeinden, so hielten sich die meisten Personen in Dülmen (404 Personen), Coesfeld (274 Personen) sowie Lüding-hausen (206 Personen) auf.
2. Entwicklung der Zahl
der Übergänge vom AsylbLG in das SGB II („Rechtskreiswechsler“)
Zum Stichtag 31.12.2022 wurden im Kreis Coesfeld insgesamt 3.704 Personen als sogenannte Rechtskreiswechsler registriert.
Es erfolgt der Hinweis, dass es sich hierbei um eine Bestandserhebung handelt. Die Bestandsdifferenzen ergeben den monatlichen Zuwachs/Abgang als absolute Zahl. Aus dem Leistungsbezug SGB II zum Monatsanfang ausgeschiedene Personen mit Fluchthintergrund sind dementsprechend in dem monatlichen Bestand nicht mehr enthalten.
Die Betreuung der Personen, die
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II erhalten, erfolgt im Rahmen
der Delegationssatzung durch die Jobcenter der Städte und Gemeinden im Kreis
Coesfeld.
Die meisten Personen, die sich
mit Fluchthintergrund im SGB II befinden, stammen aus der Ukraine (1.669
Personen) und Syrien (810 Personen), gefolgt von Afghanistan (290 Personen) und
dem Irak (227 Personen).
3. Zahl der
erwerbsfähigen SGB II – Leistungsberechtigten
Zum Stichtag 31.12.2022 waren insgesamt 2.474 Personen mit Fluchthintergrund als erwerbsfähige Leistungsberechtigte im SGB II registriert.
Im Bereich der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB II stammt die größte Gruppe mit 1.434 Personen aus den „sonstigen Ländern“ – hierunter 1.084 Personen mit der ukrainischen Staatsangehörigkeit. Danach folgen Syrien mit 568 Personen, Afghanistan mit 183 Personen und der Irak mit 138 Personen.
Von den 2.474 erwerbsfähigen Geflüchteten im SGB II sind 1.090 Personen gemäß Auswertungen aus der Fachanwendung ukrainische Geflüchtete. Von diesen besitzen 1.033 Personen die ukrainische Staatsangehörigkeit und 57 Personen eine Drittstaatsangehörigkeit.
Im Bereich der Eingliederungsbemühungen der erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden mit Fluchthintergrund konnte in der Zeit von Januar 2022 bis Dezember 2022 eine Aktivierung durch Maßnahmen in insgesamt 614 Fällen erreicht werden. In 321 Fällen konnten Personen in Arbeit (280 Personen), Ausbildung (33 Personen) und Praktikum (8 Personen) vermittelt werden.
4. Erfolge im Rahmen
der Aktivierung
Die amtliche Statistik der Bundesagentur für Arbeit weist seit Juli 2016 die Zahl der Vermittlungen in Arbeit aus. Dabei sind im Zeitraum vom Juli 2016 bis September 2022 insgesamt 2.096 Personen vermittelt worden.
Nach der Auswertung der Fachanwendung des Kreises Coesfeld sind in dem oben genannten Zeitraum aufgrund von Arbeitsaufnahmen und dem damit verbundenen erhöhten Einkommen 1.113 Personen aus dem SGB II ausgeschieden.
Zu
beachten ist bei dieser Statistik, dass für
ukrainische Staatsangehörige die aufenthaltsrechtlichen Informationen zum
Fluchthintergrund stark untererfasst sind. Deshalb wird die Gesamtzahl der „Personen
im Kontext Fluchtmigration“ nur unter Ausschluss von ukrainischen
Staatsangehörigen
ausgewiesen.
In
der Sitzung werden im Rahmen einer PowerPoint-Präsentation ergänzende
Informationen sowie aktuelle Daten zu den o.a. Themenfeldern vorgestellt.
Aktuelle Zahlen zu den ukrainischen Geflüchteten werden ebenfalls in einer
PowerPoint-Präsentation aufbereitet.
II. Entscheidungsalternativen
Keine
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Keine
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Keine
Finanzierung:
Keine