Beschluss:
Der
Bericht zum aktuellen Sachstand zur Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes
NRW wird zur Kenntnis genommen.
Mit Wirkung
zum 01.05.2022 ist das Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur
Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in
Nordrhein-Westfalen (Landeskinderschutzgesetz NRW) in Kraft getreten.
Das Gesetz
beinhaltet insbesondere die folgenden
Kernpunkte:
-
verbindliche (Verfahrens-)Mindeststandards in
Verfahren nach § 8a SGB VIII,
-
verbindliches, regelmäßiges, landesweites
Qualitätsentwicklungsverfahren,
-
Pflicht der Jugendämter zur Einrichtung
kommunaler Netzwerke im Kinderschutz.
Das
Landeskinderschutzgesetz (LKSG) hebt zudem die Rechte von Kindern auf
Mitbestimmung als wesentliches Element im Kinderschutz sowie die Erarbeitung
von Kinderschutzkonzepten als Aufgabe der Akteure in der Kinder- und Jugendarbeit
hervor.
Umsetzung des LKSG im Kreis Coesfeld
Vernetzung und Information § 4 LKSG
Kooperationsvereinbarung
mit der Kreispolizeibehörde
Seit
dem 07.02.2022 besteht eine Kooperationsvereinbarung zum Schutz von Kindern und
Jugendlichen im Kreis Coesfeld zwischen der Kreispolizeibehörde und den drei
Jugendämtern. In dieser Vereinbarung werden klare Verfahrensstandards sowie
Austauschformate festgeschrieben.
Kinder-
und Jugendnotruf
Bereits
seit September 2020 ist das Kreisjugendamt rund um die Uhr an sieben Tagen der
Woche unter der Rufnummer 02541/18-5170 erreichbar. Kinder und Jugendliche, die
sich in einer Notlage befinden sowie Bürgerinnen und Bürger, die eine
Kindeswohlgefährdung melden möchten, haben somit jederzeit die Möglichkeit,
einen Mitarbeitenden des Kreisjugendamtes direkt zu erreichen. Bis Ende letzten
Jahres sind über diesen Zugang bereits 71 Meldungen eingegangen.
Netzwerk
Chancengerechtigkeit
Die fall- und
abteilungsübergreifende Zusammenarbeit ist getragen vom Grundverständnis, dass
Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und ihre Familien chancengerecht am Leben
in Kreis Coesfeld teilhaben können. Dabei sollen ihre individuellen
(Bildungs)biografien berücksichtigt werden, damit alle die gleichen Chancen
erhalten. Die Kommunen im Kreis Coesfeld, weitere Fachleute aus dem
Gesundheits- und Sozialwesen, Ehrenamtliche und Fachkräfte verschiedener
Institutionen arbeiten hier kreisweit und am gemeinsamen Leitbild orientiert
zusammen.
Netzwerk Kinderschutz
Das LKSG sieht
gemäß § 9 vor, in allen Jugendamtsbezirken Netzwerke im Kinderschutz zur
interdisziplinären Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung des Schutzauftrages bei
Kindeswohlgefährdung zu etablieren. In Absprache der drei Jugendämter im Kreis
Coesfeld soll ein kreisweites Netzwerk im Kreis Coesfeld gebildet werden.
Jährlich soll es drei Treffen des Netzwerkes Kinderschutz geben. Geplant ist es
zwei „kleinere“ Netzwerktreffen für anlassbezogene Themen und Fallbesprechungen
zu veranstalten und zusätzlich ein „großes“ jährliches Treffen als Jahrestagung
Kinderschutz durchzuführen.
Im Februar
2023 fand das erste Treffen der Arbeitsgruppe des Netzwerkes statt. Die
Arbeitsgruppe setzt sich zusammen aus Vertretungen des Familiengerichts, der
Polizei und der Staatsanwaltschaft, da diese in ihrer Arbeit hoheitliche
Aufgaben verrichten. Für den 04.05.2023 ist die ganztägige Jahrestagung
Kinderschutz auf der Burg Vischering in Lüdinghausen anberaumt. An diesem Tag
sollen im Rahmen einer Auftaktveranstaltung das Familiengericht, die Polizei,
die Staatsanwaltschaft und die Jugendämter ihre Arbeit vorstellen. Darüber
hinaus soll die Jahrestagung zum einen dafür genutzt werden, inhaltliche Themen
für die Netzwerkarbeit zu eruieren und zum andern, um für die interdisziplinäre
Zusammenarbeit Vertretungen der Berufsgruppen und weitere Institutionen, die im
Kreis Coesfeld mit Kinder und Jugendlichen arbeiten, zu gewinnen.
Kinderschutzkonzepte
Gemäß
§ 11 des Landeskinderschutzgesetzes sind Kinderschutzkonzepte in Einrichtungen
und Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit zu entwickeln. Die Schutzkonzepte
zielen darauf ab Kinder und Jugendliche vor Gewalt zu schützen und die
Aufgabenwahrnehmung nach § 8a SGB VIII sicherzustellen. Kinderschutzkonzepte
sind angepasst an die Einrichtung bzw. das Angebot und umfassen „Maßnahmen zum
Schutz von Kindern und Jugendlichen vor körperlicher, psychischer und
sexualisierter Gewalt, Machtmissbrauch in der Einrichtung oder dem Angebot
sowie Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen bei gewichtigen
Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung“ (§ 11 LKSG).
Zum
aktuellen Zeitpunkt wurden noch keine Ausführungen zu den Inhalten der
Schutzkonzepte veröffentlicht. Leitlinien wie die der Landesfachstelle
Prävention sexualisierte Gewalt oder der Präventionsordnung des Bistums Münster
geben Anhaltspunkte für die Erarbeitung von Schutzkonzepten und sind inhaltlich
nah am Landeskinderschutzgesetz orientiert.
Schutzkonzepte
in der Jugendverbandsarbeit
Die
Jugendvereine und -verbände im Kreis Coesfeld wurden im Rahmen einer Veranstaltung
am 20.06.2022 gemeinsam mit den Stadtjugendämtern Coesfeld und Dülmen über das
neue Landeskinderschutzgesetz informiert. Hierbei wurden ihnen u.a. die
Bausteine eines Schutzkonzeptes vorgestellt. Darüber hinaus bieten der
Kreissportbund e.V., der Deutsche Kinderschutzbund Kreisverband Coesfeld e.V.,
die Fachstelle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsende des Bistums Münster
sowie die Jugendämter den Vereinen und Verbänden Unterstützung bei der
Entwicklung individueller Schutzkonzepte an. Dies wird im Rahmen des
Landesprogrammes „Wertevermittlung, …“ (ab Förderphase 2023-2024: Gemeinsam
MehrWert) gefördert.
Schutzkonzepte
in der offenen Kinder- und Jugendarbeit
Die
Erstellung von Schutzkonzepten ist durch den Kinder- und Jugendförderplan des
Kreises Coesfeld an die Betriebskostenförderung der Einrichtungen der offenen
Kinder- und Jugendarbeit geknüpft. Für die Mitarbeitenden in der offenen
Kinder- und Jugendarbeit haben in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt drei
Schulungen zum Aufbau und den Inhalten von Schutzkonzepten stattgefunden. Die
Schulungen wurde durch das Kreisjugendamt Coesfeld in Kooperationen mit dem
Deutschen Kinderschutzbund Kreisverband Coesfeld e.V. durchgeführt.
Darüber
hinaus muss gemäß Kinder- und Jugendförderplan in jeder Einrichtung der offenen
Kinder und Jugendarbeit mindestens eine pädagogische Fachkraft über eine
qualifizierte Kinderschutzausbildung verfügen. Diesbezüglich haben sich die
Mitarbeitenden schulen lassen bzw. befinden sich aktuell in der Qualifizierung. Der Kreis
Coesfeld fördert für die im Kinder- und Jugendförderplan angegeben Stellen die
Zertifizierung zur „insoweit erfahrenen Kinderschutzfachkraft“ gem. § 8a
SGBVIII.
Vereinbarung
und Weiterbildung gem. § 8a SGB VIII
Die Mitarbeitenden im
Allgemeinen Sozialen Dienst des Kreisjugendamtes wurden im vergangenen Jahr
gemäß § 8a SGB VIII geschult und haben einen Hochschulzertifikatskurs zum
Kinderschutz im Dezember 2022 abgeschlossen.
Zusätzlich wurden im Rahmen
des Landes Programms „Wertevermittlung, …“
in der Förderphase 2022-2023 rund 45 Schulungen zum Thema Kinderschutz
in Bildungs- und Freizeiteinrichtungen durchgeführt.
Im Bereich der
Kindertagespflege hat das Kreisjugendamt Coesfeld mit sämtlichen
Kindertagespflegepersonen eine Vereinbarung gem. §8a SGB VIII abgeschlossen. In
den Vereinbarungen sind die Verfahrensabläufe bei der Wahrnehmung von
gewichtigen Anhaltpunkten gem. § 8a Abs. 5 SGB VIII geregelt sowie eine Übersicht der Ansprechpersonen
(insbesondere nach § 8b SGB VIII)
dargestellt. Ergänzend werden den Tagespflegepersonen Anfang März Fortbildungen
zur Sensibilisierung gem. § 11 Abs. 4 LKSG angeboten. Im Fokus steht hierbei
das Erkennen und Beurteilen von Gefährdungsmomenten gem. § 8a SGB VIII. In den pädagogischen Konzepten der
Tagespflegepersonen sind die Themen Kinderschutz und Kinderrechte bereits fest
verankert.
II. Entscheidungsalternativen
-
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, Klima)
-
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß § 71 SGB VIII in
Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreis Coesfeld ist der
Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung grundsätzlich zuständig.