Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die grundhafte Erneuerung des Radweges an der K 46 (Borkener Str.) in Coesfeld (Länge ca. 400 m) zu veranlassen.
Die Kreisstraße K 46 (Borkener Str.) ist eine
Hauptverkehrsstraße im Westen von Coesfeld. Die Baumaßnahme umfasst den
Ortseingangsbereich von Stat. 0,2 bis Stadt 0,6. Der Streckenabschnitt hat eine
Fahrbahnbreite von ca. 8,50 m. Beidseitig sind kombinierte Geh- und Radwege
angelegt. Die Verkehrsbelastung liegt auf der K 46 bei ca. 4.600 Kfz/24h.
Der bauliche Zustand des Radweges ist auf der
nördlichen Seite in einem äußerst schlechten Zustand. Ein viel zu geringer
Deckenaufbau sowie Anhebungen durch Baumwurzeln der angrenzenden Bäume sind
ursächlich für den unzureichenden Zustand. Mit 1,75 - 2,30 m fällt zudem auch
die Radwegbreite sehr schmal aus. Durch die Unebenheiten ist auch keine
ordnungsgemäß funktionierende Entwässerung des Radweges mehr gegeben.
Die Planung sieht vor, den Radweg entsprechend
den aktuellen Richtlinien im Vollausbau neu herzustellen. Zu Lasten der
Bankettbereiche soll der Radweg durchgehend auf 2,50 m verbreitert werden.
Zunächst wird die komplette Radwegbefestigung aufgenommen. Der neue Aufbau
besteht aus einer Schottertragschicht (20 cm), einer Asphalttragschicht (8 cm)
und der abschließend bituminösen Deckschicht (3 cm). Der Einbau einer
vertikalen Wurzelsperre soll zukünftig eine erneute Schädigung durch
Baumwurzeln vermeiden.
Bei der Maßnahme handelt es sich um die
Grunderneuerung eines bestehenden Radweges. Eingriffe in Natur und Landschaft
sind nicht vorgesehen.
Zurzeit wird von den Stadtwerken noch geprüft, ob
im Zuge der Baumaßnahme Maßnahmen an Versorgungsleitungen vorzunehmen sind.
II.
Entscheidungsalternativen
Keine.
III. Auswirkungen
/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Die Baukosten für die Erneuerung des Radweges
liegen bei ca. 300.00 €. Die Maßnahme wurde unter der Invest.-Nr. 66KRAD
veranschlagt. Für die Auftragsvergabe stehen noch ca. 500.00 € aus dem HH 2022
zur Verfügung.
Für die Radwegbaumaßnahme wurden Fördermittel aus
dem Sonderprogramm "Stadt und Land" bewilligt. Das Sonderprogramm des
Bundes ist Bestandteil des Klimaschutzprogrammes 2030. Die Abwicklung erfolgt
im Rahmen der Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah). Der Fördersatz
(aktuell 80 %) wird durch Bundesmittel auf 90 % aufgestockt. Zudem werden 10%
als Planungspauschale bei den förderfähigen Gesamtkosten berücksichtigt.
Entsprechend den Vorgaben des Sonderprogrammes müssen die Maßnahmen bis Ende
2023 abgeschlossen sein.
Die
Auswirkung der Investition auf die jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt
dar:
Buchwert |
Abschreibung jährlich |
außer-planmäßige
Abschreibung *2) |
Herstellungskosten
einschl. aktiv. Eigenleist. *3) |
Buchwert |
Abschreibung jährlich |
6.207 € |
564,27 € |
-5.739 € |
ca. 330.000 € |
ca. 330.000 € |
ca. 7.300 € |
*1) Die Zustandsbewertung für Radwege wird alle 6
Jahre durchgeführt. Die letzte erfolgte 2018. Der Radweg an der K 46 befindet
sich in einem „mangelhaften“ Zustand.
*2) Eine außerplanmäßige Abschreibung ist
vorzunehmen, da der vorh. Radweg vollständig aufgenommen wird.
*3) Die Herstellungskosten setzen sich zusammen
aus den Baukosten + Herstellungsnebenkosten sowie den aktiv. Eigenleistungen
(pauschal 10% der Baukosten). Die Eigenleistungen sind nicht zahlungswirksam.
*4) Nach Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe
aktuelle Buchwert zuzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre abgeschrieben.
IV. Zuständigkeit für
die Entscheidung
Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 der Hauptsatzung hat bei
Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der
Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen
Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen
(Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden
Vorgaben des § 13 Abs. 1 Nr. 1 der Hauptsatzung.
Anlagen:
Übersichtskarte