Betreff
Beschluss zum Kauf eines Radwegefahrzeuges für den Straßenunterhaltungsdienst
Vorlage
SV-10-0822
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte für die Ersatzbeschaffung eines Radwegefahrzeuges einschl. Anbaugeräte einzuleiten und nach den Regeln des Vergaberechts zu vollziehen.

 

Die Zustimmung erfolgt mit der Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn der Haushalt 2023 seine Rechtskraft erlangt hat.

 

I. Sachdarstellung

Mit zunehmender Nutzung des Fahrrades als Alternative zum Auto, insbesondere auf dem Weg zur Arbeit, sind die Anforderung an das Radwegenetz gestiegen. Damit verbunden sind die Radwege regelmäßig zu säubern, die Bankette zu schneiden und auch der Winterdienst ist aufgrund der gestiegenen Nutzung auszuweiten.

Am Bauhof sind zurzeit 2 Radwegefahrzeuge im Einsatz. Es handeln sich hier um 2 multifunktionale Geräteträger, die mit versch. Anbaugeräte für den Ganzjahreseinsatz bestens geeignet sind.

Beim vorh. Radwegefahrzeug (Ladog / Baujahr 2014 / 10.000 Betriebsstd.) zeichnet sich aufgrund der intensiven Beanspruchung, insbesondere im Mähbetrieb, bereits eine erhöhte Reparaturanfälligkeit ab. Aufgrund des Alters und der Beanspruchung sind insbesondere die größeren Verschleißteile (u.a. Motor, Getriebe, Achsaufhängung und Hydraulikkreislauf) reparaturanfällig. Damit besteht die Gefahr, dass das Fahrzeug plötzlich ganz ausfällt, da eine Reparatur oft unwirtschaftlich ist.

Da aktuell mit einer Lieferzeit von über einem Jahr gerechnet werden muss, soll das Ersatzfahrzeug in 2023 bestellt werden. Neben den Anschaffungskosten für das Fahrzeug (ca. 175.000 Euro) sind auch HH-Mittel für versch. Anbaugeräte (Frontanbaumähgerät, Frontkehrmaschine und Schneepflug insgesamt ca. 80.000 €) einzuplanen. Auch bei den Anbaugeräten zeichnen sich bereits steigende Reparaturkosten ab.

 

II. Entscheidungsalternativen

Der Geräteträger wird weiter betrieben und die erforderlichen Reparaturen ausgeführt. Einschränkungen werden bei Ausfallzeiten in Kauf genommen.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Vorgesehen ist als Ersatzbeschaffung der Kauf eines neuen Radwegefahrzeuges. Wie zuvor soll ein multifunktionaler Geräteträger beschafft werden. Soweit möglich soll bei der Beschaffung die EU-Richtlinie über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge Berücksichtigung finden.

Im Haushalt 2023 wurden für das Fahrzeug einschl. Anbaugeräte insgesamt 255.000 € eingeplant. Im ersten Schritt soll zunächst das Radwegefahrzeuges öffentlich ausgeschrieben werden. Abgestimmt auf die Lieferzeiten des Trägerfahrzeuges ist geplant die Anbaugeräte zeitlich versetzt voraussichtlich zum Jahresende zu beschaffen. Das alte Radwegefahrzeug ist vollständig abgeschrieben. Die Veräußerung soll wie zuvor über die Zollauktion erfolgen.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Grundsätzlich hat über Vergaben ab einem Wert von 150.000 € der Kreisausschuss gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 der Hauptsatzung zu entscheiden. Eine solche Entscheidung ist entbehrlich, wenn nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung ein Beschluss zur Durchführung bzw. Umsetzung der Maßnahme durch den Kreisausschuss gefasst wurde. Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 Abs. 1 Nr. 1 der Hauptsatzung.

In analoger Anwendung des Baubeschlusses für Baumaßnahmen soll auch für die Anschaffung des Geräteträgers einschl. der Anbaugeräte ein entsprechender Beschluss gefasst werden.