Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte für die Ersatzbeschaffung eines Radwegefahrzeuges einschl. Anbaugeräte einzuleiten und nach den Regeln des Vergaberechts zu vollziehen.
Die Zustimmung erfolgt mit der
Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn der Haushalt 2023
seine Rechtskraft erlangt hat.
Mit zunehmender Nutzung des Fahrrades als
Alternative zum Auto, insbesondere auf dem Weg zur Arbeit, sind die Anforderung
an das Radwegenetz gestiegen. Damit verbunden sind die Radwege regelmäßig zu
säubern, die Bankette zu schneiden und auch der Winterdienst ist aufgrund der
gestiegenen Nutzung auszuweiten.
Am Bauhof sind zurzeit 2 Radwegefahrzeuge im
Einsatz. Es handeln sich hier um 2 multifunktionale Geräteträger, die mit
versch. Anbaugeräte für den Ganzjahreseinsatz bestens geeignet sind.
Beim vorh. Radwegefahrzeug (Ladog / Baujahr
2014 / 10.000 Betriebsstd.) zeichnet sich aufgrund der intensiven
Beanspruchung, insbesondere im Mähbetrieb, bereits eine erhöhte
Reparaturanfälligkeit ab. Aufgrund des Alters und der Beanspruchung sind
insbesondere die größeren Verschleißteile (u.a. Motor, Getriebe, Achsaufhängung
und Hydraulikkreislauf) reparaturanfällig. Damit besteht die Gefahr, dass das
Fahrzeug plötzlich ganz ausfällt, da eine Reparatur oft unwirtschaftlich ist.
Da aktuell mit einer Lieferzeit von über einem
Jahr gerechnet werden muss, soll das Ersatzfahrzeug in 2023 bestellt werden.
Neben den Anschaffungskosten für das Fahrzeug (ca. 175.000 Euro) sind auch
HH-Mittel für versch. Anbaugeräte (Frontanbaumähgerät, Frontkehrmaschine und
Schneepflug insgesamt ca. 80.000 €) einzuplanen. Auch bei den Anbaugeräten
zeichnen sich bereits steigende Reparaturkosten ab.
II.
Entscheidungsalternativen
Der Geräteträger wird weiter betrieben und die
erforderlichen Reparaturen ausgeführt. Einschränkungen werden bei Ausfallzeiten
in Kauf genommen.
III. Auswirkungen
/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Vorgesehen ist als Ersatzbeschaffung der Kauf
eines neuen Radwegefahrzeuges. Wie zuvor soll ein multifunktionaler
Geräteträger beschafft werden. Soweit möglich soll bei der Beschaffung die
EU-Richtlinie über die Förderung sauberer und energieeffizienter
Straßenfahrzeuge Berücksichtigung finden.
Im Haushalt 2023 wurden für das Fahrzeug
einschl. Anbaugeräte insgesamt 255.000 € eingeplant. Im ersten Schritt soll
zunächst das Radwegefahrzeuges öffentlich ausgeschrieben werden. Abgestimmt auf
die Lieferzeiten des Trägerfahrzeuges ist geplant die Anbaugeräte zeitlich
versetzt voraussichtlich zum Jahresende zu beschaffen. Das alte Radwegefahrzeug
ist vollständig abgeschrieben. Die Veräußerung soll wie zuvor über die
Zollauktion erfolgen.
IV. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Grundsätzlich hat über Vergaben ab einem Wert
von 150.000 € der Kreisausschuss gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 der Hauptsatzung zu
entscheiden. Eine solche Entscheidung ist entbehrlich, wenn nach Vorstellung
der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung ein
Beschluss zur Durchführung bzw. Umsetzung der Maßnahme durch den Kreisausschuss
gefasst wurde. Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden
Vorgaben des § 13 Abs. 1 Nr. 1 der Hauptsatzung.
In analoger Anwendung des Baubeschlusses für
Baumaßnahmen soll auch für die Anschaffung des Geräteträgers einschl. der
Anbaugeräte ein entsprechender Beschluss gefasst werden.