Betreff
Abwicklung einer Radwegbaumaßnahme an der K 8 AN 2 (Füchtelner Mühle) in Olfen
Vorlage
SV-10-0823
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte für den Bau eines Radweges an der K 8 AN 2 (Länge ca. 100 m) im Bereich der Füchtelner Mühle zu veranlassen.

Die Maßnahmen soll kurzfristig zum Förderprogramm angemeldet werden. Kostenübernahme und Abwicklung erfolgen über die Stadt Olfen.

Perspektivisch soll aber der Ausbau der Brücken über die Stever bzw. die Umflut im Zuge der K 8, ggf auch als konkurrierende Fördermaßnahme, weiterhin Priorität haben.

 

 

I. Sachdarstellung

Die Füchtelner Mühle liegt an der Kökelsumer Straße (K 8 AN 2) nordwestlich von Olfen. Die Kreisstraße hat eine Fahrbahnbreite von 5,70 m und aktuell eine Verkehrsbelastung von ca. 3.900 Kfz/24h.

Im Bereich der Füchtelner Mühle hat sich in den vergangenen Jahren einiges getan. Der naturnahe Kindergarten „An der Mühle“ wurde im Sommer 2019 eröffnet. Eine ehemalige Scheune wurde zum Touristikinformationszentrum „Naturparkhaus Steveraue“ umgebaut. U. a. können hier E-Bikes und E-Scootern ausgeliehen werden. Auch die Füchtelner Mühle mit angrenzender Gastronomie ist weiterhin ein beliebtes Ausflugsziel.

Ob in der Freizeit oder die Eltern mit Ihren Kinder auf dem Weg zur Kita, durch die Erweiterung und Umgestaltung des Geländes rund um die Füchtelner Mühle wird die K 8 zunehmend von Radfahrern genutzt. Von Olfen ausgehend ist bis zum Postweg (Stat. 3,191) ein straßenbegleitender Radweg vorhanden. Radfahrer und Fußgänger können dann einen parallel verlaufenden Wirtschaftsweg bis kurz vor der Brücke nutzen.

Um die Lücke zu schließen, möchte die Stadt Olfen auf der nördlichen Straßenseite über die Brücke bis zur nächsten Einmündung einen Geh- / Radweg (Länge 100 m) anlegen. Hierfür ist die Brückenkappe entsprechend zu verbreitern.

Die Planung und Abwicklung der Baumaßnahme erfolgt über die Stadt Olfen. Genaue Baukosten liegen noch nicht vor.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit Zuwendungen in Höhe von 80% nach den Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) bewilligt zu bekommen. Den Eigenanteil und alle nicht förderfähigen Kosten würde die Stadt Olfen übernehmen. Die Fördermittel wären für die Dauer von 20 Jahre zweckgebunden.

Vor diesem Hintergrund ist zu berücksichtigen, dass perspektivisch Planungen bestehen, die Brücken über die Stever bzw. der Umflut entsprechend der Straßenklassifizierung auszubauen. Aufgrund der Gewichtsbeschränkung der Brücken (12 t) ist die K 8 als klassifizierte Kreisstraße nur eingeschränkt nutzbar. Auch die vorh. Querschnittsbreite liegt mit 5,70 m unter den Anforderungen einer Kreisstraße. Die eingeschränkte Nutzbarkeit der K 8 im Zusammenhang mit den prognostizierten Verkehrszahlen für den Raum Olfen waren u.a. Gründe für die Aufnahme der Planung K 8n als Entlastungsstraßen für Olfen.

Der Kreistag hat am 21.06.2019 den Beschluss getroffen (SV-9-1386), das Straßenbauvorhaben K 8n nicht weiter zu verfolgen. Damit ist die Kökelsumer Str. langfristig entsprechend ihrer Klassifizierung auszubauen. Insbesondere die Brücken im Bereich der „Füchtelner Mühle“. Mit Blick auf den sensiblen Bereich der Füchtelner Mühle und die umweltfachlichen Anforderungen sollen in Kürze die ersten Voruntersuchungen aufgenommen werden. Wann aber letztendlich mit einer Umsetzung der Maßnahme zu rechnen ist, ist aktuell nicht absehbar.

Dies bedeutet für die o.g. Radwegbaumaßnahme, dass unter Umständen die Dauer der Zweckbindung nicht erreicht wird und damit evtl. anteilig Fördermittel zurückzuzahlen sind.

Mit der Stadt Olten würde eine entsprechende Vereinbarung über die Rückzahlung der Fördermittel geschlossen.


 

II. Entscheidungsalternativen

Da der Radwege nicht Bestandteil des Radwegebauprogramms ist, soll eine Umsetzung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen oder als nicht geförderte Maßnahme eigenständig durch die Stadt Olfen abgewickelt werden.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Die Maßnahmen soll kurzfristig zum Förderprogramm angemeldet werden. Oft besteht zum Jahresende durch freiwerdende Finanzmittel die Möglichkeit noch ins Förderprogramm nachzurücken. Alternativ besteht die Möglichkeit über einen Antrag auf vorzeitigen förderunschädlichen Baubeginn die Maßnahme vorzufinanzieren, wenn seitens der Stadt Olfen eine schnellere Umsetzung gewünscht wird.

Die Planung und Abwicklung der Baumaßnahme einschl. Übernahme aller Kosten erfolgt über die Stadt Olfen. Zur haushaltsrechtlichen Abwicklung der Maßnahme beim Kreis stehen ausreichend Mittel unter der Invest.-Nr. 66KRAD zur Verfügung.

Der Radweg geht mit Verkehrsfreigabe ins Anlagevermögen des Kreises über. Zur Berechnung der zukünftigen Abschreibungsbeträge sind nach Fertigstellung die Herstellungskosten über 45 Jahre abzuschreiben.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit sollte der Kreisausschuss entscheiden. Über die Durchführung der Maßnahme wird dann im Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr berichtet.

 

Anlagen:

 

Übersichtskarte