Beschluss:
Die Verwaltung
wird beauftragt, die notwendigen Schritte für den Bau eines Radweges an der K 8
AN 2 (Länge ca. 100 m) im Bereich der Füchtelner Mühle zu veranlassen.
Die Maßnahmen
soll kurzfristig zum Förderprogramm angemeldet werden. Kostenübernahme und
Abwicklung erfolgen über die Stadt Olfen.
Perspektivisch
soll aber der Ausbau der Brücken über die Stever bzw. die Umflut im Zuge der K
8, ggf auch als konkurrierende Fördermaßnahme, weiterhin Priorität haben.
Die Füchtelner Mühle liegt an der Kökelsumer
Straße (K 8 AN 2) nordwestlich von Olfen. Die Kreisstraße hat eine
Fahrbahnbreite von 5,70 m und aktuell eine Verkehrsbelastung von ca. 3.900 Kfz/24h.
Im Bereich der Füchtelner Mühle hat sich in den
vergangenen Jahren einiges getan. Der naturnahe Kindergarten „An der Mühle“
wurde im Sommer 2019 eröffnet. Eine ehemalige Scheune wurde zum
Touristikinformationszentrum „Naturparkhaus Steveraue“ umgebaut. U. a. können
hier E-Bikes und E-Scootern ausgeliehen werden. Auch die Füchtelner Mühle mit
angrenzender Gastronomie ist weiterhin ein beliebtes Ausflugsziel.
Ob in der Freizeit oder die Eltern mit Ihren
Kinder auf dem Weg zur Kita, durch die Erweiterung und Umgestaltung des
Geländes rund um die Füchtelner Mühle wird die K 8 zunehmend von Radfahrern
genutzt. Von Olfen ausgehend ist bis zum Postweg (Stat. 3,191) ein
straßenbegleitender Radweg vorhanden. Radfahrer und Fußgänger können dann einen
parallel verlaufenden Wirtschaftsweg bis kurz vor der Brücke nutzen.
Um die Lücke zu schließen, möchte die Stadt Olfen
auf der nördlichen Straßenseite über die Brücke bis zur nächsten Einmündung einen
Geh- / Radweg (Länge 100 m) anlegen. Hierfür ist die Brückenkappe entsprechend
zu verbreitern.
Die Planung und Abwicklung der Baumaßnahme
erfolgt über die Stadt Olfen. Genaue Baukosten liegen noch nicht vor.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit Zuwendungen
in Höhe von 80% nach den Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) bewilligt zu
bekommen. Den Eigenanteil und alle nicht förderfähigen Kosten würde die Stadt
Olfen übernehmen. Die Fördermittel wären für die Dauer von 20 Jahre
zweckgebunden.
Vor diesem Hintergrund ist zu berücksichtigen,
dass perspektivisch Planungen bestehen, die Brücken über die Stever bzw. der
Umflut entsprechend der Straßenklassifizierung auszubauen. Aufgrund der
Gewichtsbeschränkung der Brücken (12 t) ist die K 8 als klassifizierte
Kreisstraße nur eingeschränkt nutzbar. Auch die vorh. Querschnittsbreite liegt
mit 5,70 m unter den Anforderungen einer Kreisstraße. Die eingeschränkte
Nutzbarkeit der K 8 im Zusammenhang mit den prognostizierten Verkehrszahlen für
den Raum Olfen waren u.a. Gründe für die Aufnahme der Planung K 8n als
Entlastungsstraßen für Olfen.
Der Kreistag hat am 21.06.2019 den Beschluss
getroffen (SV-9-1386), das Straßenbauvorhaben K 8n nicht weiter zu verfolgen.
Damit ist die Kökelsumer Str. langfristig entsprechend ihrer Klassifizierung
auszubauen. Insbesondere die Brücken im Bereich der „Füchtelner Mühle“. Mit
Blick auf den sensiblen Bereich der Füchtelner Mühle und die umweltfachlichen
Anforderungen sollen in Kürze die ersten Voruntersuchungen aufgenommen werden.
Wann aber letztendlich mit einer Umsetzung der Maßnahme zu rechnen ist, ist
aktuell nicht absehbar.
Dies bedeutet für die o.g. Radwegbaumaßnahme,
dass unter Umständen die Dauer der Zweckbindung nicht erreicht wird und damit
evtl. anteilig Fördermittel zurückzuzahlen sind.
Mit der Stadt Olten würde eine entsprechende
Vereinbarung über die Rückzahlung der Fördermittel geschlossen.
II. Entscheidungsalternativen
Da der Radwege nicht Bestandteil des
Radwegebauprogramms ist, soll eine Umsetzung erst zu einem späteren Zeitpunkt
erfolgen oder als nicht geförderte Maßnahme eigenständig durch die Stadt Olfen
abgewickelt werden.
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, Klima)
Die Maßnahmen soll kurzfristig zum Förderprogramm
angemeldet werden. Oft besteht zum Jahresende durch freiwerdende Finanzmittel
die Möglichkeit noch ins Förderprogramm nachzurücken. Alternativ besteht die
Möglichkeit über einen Antrag auf vorzeitigen förderunschädlichen Baubeginn die
Maßnahme vorzufinanzieren, wenn seitens der Stadt Olfen eine schnellere
Umsetzung gewünscht wird.
Die Planung und Abwicklung der Baumaßnahme
einschl. Übernahme aller Kosten erfolgt über die Stadt Olfen. Zur
haushaltsrechtlichen Abwicklung der Maßnahme beim Kreis stehen ausreichend
Mittel unter der Invest.-Nr. 66KRAD zur Verfügung.
Der Radweg geht mit Verkehrsfreigabe ins
Anlagevermögen des Kreises über. Zur Berechnung der zukünftigen
Abschreibungsbeträge sind nach Fertigstellung die Herstellungskosten über 45
Jahre abzuschreiben.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der
Angelegenheit sollte der Kreisausschuss entscheiden. Über die Durchführung der
Maßnahme wird dann im Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und
öffentlichen Personennahverkehr berichtet.
Anlagen:
Übersichtskarte