Betreff
Satzung des Kreises Coesfeld über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren für das Jahr 2023
Vorlage
SV-10-0826
Aktenzeichen
23.38.90.14
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Die im Entwurf beigefügte Satzung über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren wird beschlossen.

I. Sachdarstellung

Die am 07.12.2022 durch den Kreistag beschlossene Satzung (SV-10-0723/1) über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren wurde für den Januar in Zusammenarbeit mit der für die Gebührenabrechnung zuständigen Stelle des DRK evaluiert. Hierbei ist aufgefallen, dass die bisher in Nr. 8 der Anlage zur aktuellen Satzung getroffene Regelung „Bei Transporten, bei denen der Rücktransport am selben Tag erfolgt, wird nur eine Grundgebühr und die Kilometergebühr berechnet.“ nicht zielführend ist. Bei der Erstellung der Satzung ist davon ausgegangen worden, dass diese Regelung nur wenige Transporte betrifft. Die Evaluierung hat nun aber gezeigt, dass die Anzahl der Transporte nicht unerheblich ist und eine Neukalkulation aufgrund fehlender Gebühreneinnahmen notwendig machen würde. Daher soll diese Regelung ersatzlos gestrichen werden.

 

In dem als Anlage beigefügten Satzungsentwurf wurde die Änderung umgesetzt.

 

Mit den Kostenträgern wurde in einem Gespräch am 27.01.2023 einvernehmen erzielt.

 

 

II. Entscheidungsalternativen

Aus sachlicher Sicht werden keine Alternativen vorgeschlagen.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Durch die Kalkulation kostendeckender Gebühren und den notwendigen Ausgleich sich ergebender Über- und Unterdeckungen ergeben sich für das Ergebnis des Kreishaushaltes keine Konsequenzen.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchst. f) der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.

 

Anlagen:

 

Gebührensatzung Rettungsdienst 2023