Beschluss:
1. Der Bericht der Verwaltung über den Sachstand der beabsichtigten Interkommunalen Zusammenarbeit des Kreises Coesfeld und neun Städten und Gemeinden über die Errichtung und den Betrieb eines Kreiszentralarchivs wird zur Kenntnis genommen.
2. Die beabsichtigte Interkommunale Zusammenarbeit wird begrüßt und die Verwaltung beauftragt, den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit den neun kreisangehörigen Städten und Gemeinden zur Beschlussfassung in der Kreistagssitzung am 13.06.2023 vorzubereiten.
I. Sachdarstellung
Auf Anregung der Gemeinde Rosendahl hat sich die Bürgermeisterkonferenz
bereits am 6. September 2021 intensiv mit der Frage der Errichtung eines
Kreiszentralarchivs beschäftigt. Der Leiter des Kreiszentralarchivs in
Warendorf, Dr. Langewand, hatte hierzu zunächst in der BMK in Billerbeck
vorgetragen und umfassend informiert.
Vereinbarungsgemäß hat der Kreis Coesfeld sodann die Idee eines
Kreiszentralarchivs im vergangenen Jahr mit den kreisangehörigen Städten und
Gemeinden näher erörtert. Als Zwischenergebnis kann festgestellt werden, dass
neun Städte und Gemeinden einer Errichtung eines Kreiszentralarchivs offen
gegenüberstehen. Sie haben ihre grundsätzliche Bereitschaft der Teilnahme
bekundet, da hierdurch Synergien gehoben werden und eine ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung
sichergestellt wird.
Lediglich die Städte Coesfeld und Dülmen haben auf Grund der
hauptamtlichen Betreuung ihrer Stadtarchive signalisiert, zum gegenwärtigen
Zeitpunkt sich nicht an einer solchen interkommunalen Zusammenarbeit zu beteiligen.
In einer weiteren Informationsveranstaltung mit dem LWL-Archivamt in
Münster wurde deutlich, dass alleine für die notwendige digitale Langzeitarchivierung
eine Software-Gebühr je Kommune von jährlich rd. 20.000 Euro anfallen würde,
die bei einem Kreiszentralarchiv voraussichtlich nur zweifach anfallen würde,
da hier die Zusammenfassung von bis zu fünf Kommunen zu einem Mandanten möglich
ist.
Am 6. Februar 2023 wurde das Kreiszentralarchiv in Warendorf von
Vertretern der teilnehmenden Städte und Gemeinden und des Kreises Coesfeld
besichtigt. Der Leiter des dortigen Archivs, Herr Dr. Langewand, stellte das
dortige Zentralarchiv vor. Anschließend wies die Stadt Billerbeck darauf hin,
dass sie ihren Archivbestand durch einen externen Dienstleister für die
Teilnahme an einem Kreiszentralarchiv vorbereiten lassen wird. Alle anwesenden
Vertreterinnen und Vertreter der teilnehmenden Städte und Gemeinden waren sich
einig, dass es sinnvoll ist, dass die archivalische Vor-Bearbeitung der zu
überlassenden Archivgüter vor der Übergabe in ein interkommunales Archiv
erfolgt sein sollte, um möglichst einen gleichen/vergleichbaren Aufwand für die
Integration der einzelnen Archivbestände in das interkommunale Zentralarchiv zu
haben. Die Überlegungen der Stadt Billerbeck können in dieser Hinsicht eine
gute Orientierung geben, wobei es jeder Kommune selbst überlassen bleibt, wie
sie ihre Archivalien soweit übergabefähig vorbereitet.
Es bestand ebenfalls Einigkeit unter den Teilnehmenden, dass die
Aufgabenübertragung des jeweiligen kommunalen Archivs durch eine
öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis geregelt werden sollte. Die
Grundlage ist hierfür, dass für den Aufwand, der durch die teilnehmenden
kreisangehörigen Archivbestandteile verursacht wird, einfach und gerecht auf
diese umgelegt wird, und lediglich der auf den Kreis Coesfeld und sein
Kreisarchiv wie bisher von allen elf kreisangehörigen Städten und Gemeinden
über die Kreisumlage getragen wird.
Bei einer Zahl von derzeit rd. 140.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in
den teilnehmenden Kommunen dürfte nach einer groben Einschätzung (1 Archivstelle
je 30.000 Einwohner) ein Personalbedarf von rd. fünf Archivstellen entstehen.
Ebenso ist eine räumliche Unterbringung genauer zu betrachten. Die
konkreten Bedarfe für eine Raumbedarfsberechnung (mit ausreichender
Reservefläche) wäre als weiterer Schritt erforderlich. Als Orientierungsgröße
sei nachrichtlich vermerkt, dass das Kreisarchiv in Warendorf über eine
Grundfläche von 900 qm für das Endarchiv und 1.200 qm für das Zwischenarchiv
verfügt. Dieser Bedarf dürfte nach vorsichtigen Schätzungen für ein
Kreiszentralarchiv Coesfeld geringer ausfallen, da – anders als im Kreis
Warendorf – lediglich neun Kommunen teilnehmen würden.
Es zeichnet sich jedoch bereits jetzt ab, dass ein Gebäude mit
ausreichender Archivkapazität hierfür derzeit beim Kreis Coesfeld im Bestand nicht
vorhanden ist. Eine Übernahme von gemeindlichem Archivgut in die derzeitigen
Archivräume des Kreises Coesfeld scheidet daher aus Raumgründen aus.
Es bestand ferner Einigkeit bei den Teilnehmenden, dass ein künftiges
interkommunales Kreiszentralarchiv auch einen außerschulischen Lernort sowie
einen ausreichend bemessenen Lese- und Vortragssaal umfassen sollte.
In der
Bürgermeisterkonferenz am 6. März 2023 sprachen sich die Bürgermeisterinnen und
Bürgermeister für einen zentralen Standort aus. Ferner wurde vereinbart, dass
die Personalkosten der Zielvorstellung (fünf Personalstellen) ermittelt werden
sowie die Hauptamtsleitungen der beteiligten Kommunen sich über die für eine
Überlassung des vorhandenen Archivgutes erforderlichen Schritte (gleiches
Leistungsverzeichnis für eine Ausschreibung etc) einigen. Des Weiteren ist der
jeweilige Platzbedarf durch die Kommunen zu ermitteln und mitzuteilen.
II. Entscheidungsalternativen
Die Interkommunale
Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Archivwesens wird nicht betrieben.
III.
Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Die Errichtung eines
Kreiszentralarchivs wirkt sich auf alle vorgenannten vier Bereiche aus.
Die teilnehmenden
Kommunen sollen einen Beitrag möglichst in der Höhe leisten, der in Summe dem
durch die interkommunale Zusammenarbeit entstehende Aufwand beim Kreis
entspricht. Hiervon werden die Aufwendungen für sowohl zusätzlich einzustellendes
Personal als auch für die adäquate räumliche Unterbringung des
Kreiszentralarchivs erfasst.
Hierbei werden auch die möglichen Förderungen bspw. im Bereich der
Interkommunalen Zusammenarbeit geprüft und berücksichtigt.
Neben weiteren Arbeitsplätzen wird auch eine voranschreitende digitale
Aufbereitung von Archivgut die IT-Infrastruktur beanspruchen.
Durch ein
Kreiszentralarchiv ist ein zusätzlicher Verkehr durch die Besuchenden zu
erwarten. Die Erreichbarkeit mit dem ÖPNV wird bei den weiteren Überlegungen
bedacht.
IV.
Zuständigkeit für die Entscheidung
Der Kreistag ist
gem. § 26 KrO NRW zuständig.