Betreff
Weiterentwicklung des ÖPNV und Nachhaltige Pendlermobilität; Teilnahme am Wettbewerb "ways2work" des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW:
Vorlage
SV-10-0841
Aktenzeichen
01-81
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

1.       Der Kreis Coesfeld bewirbt sich für die Teilnahme am Projekt „ways2work“ des Landes NRW und stellt für den Fall einer erfolgreichen Bewerbung Haushaltsmittel i.H.v. 12.500 Euro zur Verfügung, wobei nach Abzug einer 80%-Förderung ein Eigenanteil von 2.500 Euro verbleibt.

2.       Der Kreis Coesfeld koordiniert im Rahmen der Weiterentwicklung des ÖPNV diese mit den dargestellten Maßnahmen.

3.       Zur Erfüllung der Aufgaben wird eine Vollzeitkraft im Rahmen einer zunächst auf zwei Jahre angelegten Projektstelle eingestellt.

 

I. Sachdarstellung

 

Bei „ways2work“ handelt es sich um einen Wettbewerb des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit dem Projekt „Nachhaltige Pendlermobilität“. Der Kreis Coesfeld hat zusammen mit weiteren Akteuren seinen Hut in den Ring geworfen und „Letter of Support“ gesammelt und an e.Mobility.Hub in Aachen weitergeleitet und die Bereitschaft zu Mitarbeit erklärt.

Der Kreis Coesfeld hat in seinem Letter of Support folgenden Schwerpunkt benannt:

„Der Kreis Coesfeld möchte im Rahmen dieses Projektes Ridepooling-Potenziale im Pendlerverkehr untersuchen und steht dabei für einen regelmäßigen Austausch zur Verfügung.

Hierbei setzt der Kreis Coesfeld intensiv darauf, nicht nur die Wegebeziehungen Kreis Coesfeld – Stadt Münster nachhaltiger zu entwickeln, sondern auch die Verkehre innerhalb des Kreises für größere Arbeitgebern die teils über mehrere Standorte verteilt sind, zu optimieren. Zur Sicherung der Fachkräfte und zu einer Verringerung von Verkehren sind beide Aspekte zu beleuchten.“

Im 2. Vertiefungsworkshop „BüLaMo 2.0“ am 09.01.2023 wurden u.a. auch die betriebliche Mobilität mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und eine bessere Anbindung von Gewerbegebieten angesprochen. Bereits dort wurde von einigen Teilnehmenden eine kreisweite Lösung gewünscht. Außerdem wurde die Weiterentwicklung der Mobilität im Kreis intensiv beleuchtet.

 

Gespräche mit der von der e.Mobility.Hub als federführender Bewerberin für MS/COE hatten deutlich gemacht, dass nicht alle elf Kommunen bei der möglichen 2. Projektphase berücksichtigt werden können. Dies wurde im Workshop mit den BM am 09.01.2023 bereits kommuniziert.

Daher sind in Absprache mit der wfc, den Unternehmen und den Bürgermeistern der Kommunen, die in einem ersten Schritt näher in die weiteren Planungen einbezogen werden sollen, entsprechende „Letter of Support“ unterschrieben worden. Konkret handelt es sich um die Städte, Coesfeld, Dülmen, sowie die Gemeinden Nottuln, Rosendahl und Senden. Nordkirchen und Ascheberg hatten signalisiert, selbst einen Antrag einzureichen. Trotz dieser eingeschränkten Anzahl sollen die guten Gesprächsfäden zu allen elf Kommunen weitergesponnen werden, um ggfls. auch außerhalb einer Förderkulisse konkrete Mehrwerte für Pendlerinnen und Pendler zu schaffen.

Daher wurde in der letzten Bürgermeisterkonferenz vereinbart, in einem gemeinsamen Schritt ein kreisweit einheitliches System von Fahrradboxen mit einheitlichem Schließsystem (NWL-Lösung „radboxen.nrw“) aufzubauen. Die digitale Anbindung an bestehende lokale Apps oder Mobilität-Apps (kommit-App) soll gewährleistet sein. Details werden zeitnah zwischen Kreis und Kommunen besprochen.

Ferner wurde unter Beteiligung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie der Mobilitätsverantwortlichen der Städte und Gemeinden sowie Vertretern des Kreises die Weiterentwicklung der Mobilität im Kreisgebiet und in den Städten und Gemeinden in Sitzungen am 07.12.2022 und 09.01.2023 intensiv erörtert.

Insbesondere im Vertiefungsworkshop am 09.01.2023 konnte, unter Berücksichtigung ermittelter Wegebeziehungen, herausgearbeitet werden, dass es – je nach geografischer Lage – bereits jetzt einige Anknüpfungspunkte gibt, Optimierungen herbeizuführen.

Je nach Linienbündel sind mit den Verkehrsunternehmen vertiefende Gespräche zu führen.

 

Neben den Potentialen für übergemeindliche Verkehre war ein Schwerpunkt auch die Frage, wie die innerörtliche Erschließung mit ÖPNV-Angeboten weiterentwickelt werden kann. Hier wurden insbesondere die Erfahrungen aus dem „BüLaMo“ vorgestellt (kommerzielles kommit-Shuttle, Bürgerbus, e-Roller etc.). Die hierfür notwendigen Gespräche müssen in den Kommunen vor Ort geführt werden; der Kreis kann aber eine koordinierende Rolle übernehmen und vorallem kreisweit einheitliche digitale Lösungen fortentwickeln (Stichwort: kommit-App; Bürgerbus-on-demand etc.).

Überlegungen, eine vernetzte Mobilität im ländlichen Raum fortzuentwickeln, sind ganz im Sinne der Koalition aus CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Landesebene (Zukunftsvertrag, ab Zeile 1652). Aus diesem Grund will das Land NRW in den nächsten Wochen eine Förderrichtlinie veröffentlichen, die eine Verbesserung des ÖPNV auch im ländlichen Raum ermöglichen soll. Nach bisherigem Kenntnisstand sollen insbesondere Sharing-Angebote und on-demand-Lösungen als Fördertatbestände aufgenommen werden. Aus kommunaler Sicht könnten sich bessere Förderchancen ergeben, wenn ein homogenes Gesamtsystem entwickelt wird, das die Nutzerinnen und Nutzer in den Fokus der Überlegungen stellt.

 

Die gewachsenen und vielfältigen Anforderungen der interkommunalen Mobilität werfen zahlreiche verkehrsplanerische Fragen auf. Derzeit steht dem Kreis über die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Warendorf hierfür lediglich ein Zeitanteil von 30 % einer Vollzeitstelle zur Verfügung. Insbesondere die vertiefte Auseinandersetzung mit Pendlerströmen und Verkehrsbedarfen bedürfen, sollen diese im Zeichen des Klimaschutzes zeitnah umgesetzt werden, eines ergänzenden Personaleinsatzes. Die Dynamik der ÖPNV-Landschaft sowie die auch aus Nutzersicht gestiegenen Anforderungen an die Qualität und den Vernetzungsgrad des ÖPNV im ländlichen Raum stellen weitere Handlungsfelder dar, die einer intensiveren personellen Betreuung bedürfen. All diese Komponenten/Aufgaben werden einen Umfang von einer Vollzeitstelle ausmachen.

 

Die Weiterentwicklung auf Kreisebene wird auch auf der Tagesordnung der nächsten BMK stehen. Über die Ergebnisse wird in der Sitzung mündlich ergänzend berichtet.

 

II. Entscheidungsalternativen

Der Kreis Coesfeld nimmt nicht an diesem Projekt teil. Der Kreis Coesfeld nimmt nicht die koordinierende Funktion bei der Weiterentwicklung des ÖPNV wahr.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Hinsichtlich des Wettbewerbs „ways2work“ stehen entsprechende Haushaltsmittel im Budget 04.01.07 zur Verfügung.

 

Die Personalkosten für die vorgeschlagene Vollzeitstelle können auf Grund bereits jetzt absehbarer Stellenvakanzen, die sich erst in den letzten Wochen abgezeichnet haben, innerhalb des bestehenden Personalbudgets abgebildet werden.

 

Die vorstehenden Maßnahmen dienen der verstärkten Nutzung des ÖPNV. Hierdurch sollen Teile des Motorisierten Individualverkehrs vermieden werden. Dies ist eine immissionsvermeidende und klimaschützende Maßnahme.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 KrO NRW.