Betreff
Errichtung eines Parkhauses auf dem kreiseigenen Grundstück an der Friedrich-Ebert-Str.: Sachstandsbericht
Vorlage
SV-10-0843
Aktenzeichen
23.30.14-03
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Sachstandsbericht:

 

Der Kreistag hat mit Beschluss v. 30.03.2022 (vgl. SV-10-0500) die Verwaltung beauftragt, die Planung für die Errichtung eines Parkhauses mit Mobilitätsstation weiter zu konkretisieren und die WBC mit der Projektierung zu beauftragen.

 

In einem ersten Vorgespräch mit der Stadt Coesfeld konnten grundlegende Fragestellungen zur baurechtlichen Bewertung des Vorhabens erörtert werden. Die baulichen Vorgaben sind nun so weit zu konkretisieren, dass im Rahmen einer Bauvoranfrage geklärt werden kann, ob es sich um ein Bauvorhaben im Sinne des § 34 BauGB handelt, das sich in die vorhandene Bebauung einfügt, oder aber die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes notwendig ist.

 

Nach dem Beschluss des Kreistages wurden zudem die Erhebungen zum notwendigen Parkraum weiter konkretisiert. Derzeit arbeiten am Standort Friedrich-Ebert-Str. rund 370 Beschäftigte, die ihren Wohnsitz außerhalb von Coesfeld haben (Personen, nicht Arbeitsplätze/Stellen). Nicht alle Beschäftigten arbeiten tagtäglich vom Dienstort Coesfeld aus. Vielmehr nutzen rund 200 auswärtig wohnende Beschäftigte am Standort in Coesfeld in unterschiedlicher Intensität die neuen Arbeitsformen im Homeoffice / mobilem Arbeiten. Durch die vorgesehene Erweiterung des Kreishauses I werden rund 30 Stellplätze entfallen.

 

Zudem ist zu berücksichtigen, dass die nur über den Schützenwall zu erreichenden Parkflächen im Innenhof der Kreishäuser II und III sowie der nördlich an das Kreishaus II angrenzende Parkplatz mittel- bis langfristig nicht oder nicht mehr vollständig nutzbar sein könnten, da in dem Mobilitätskonzept der Stadt Coesfeld das Ziel erkennbar ist, den Kfz-Verkehr auf der Promenade so weit wie möglich einzuschränken. Hierdurch könnten in der Zukunft bis zu 70 Stellplätze entfallen.

 

Hinzu kommt der gestiegene Parkraumbedarf der im näheren Umfeld ansässigen Einrichtungen. So hat der Landesbetrieb Straßen.NRW sein Interesse bekundet, 50 – 60 Stellplätze in dem künftigen Parkhaus für eigene Zwecke anzumieten. Darüber hinaus hat die Christophorus-Klinik Bedarf für das eigene Personal in einer Größenordnung von bis zu 200 Stellplätzen angemeldet. Damit wäre es voraussichtlich möglich, nicht für das kreiseigene Personal benötigte Stellflächen im Parkhaus vollständig an Dritte zu vermieten.

 

Es kann daher festgestellt werden, dass der bisher zu Grunde gelegte Bedarf an 251 Stellplätzen nicht zu groß dimensioniert ist. Im Kern ist es Zweck der Baumaßnahme, die eigenen Bedarfe an Stellplätzen für Beschäftigte und Besucher der Kreisverwaltung abzudecken. Darüber hinaus vorhandene freie Kapazitäten können auch an externe Dritte vermietet werden. Es bleibt jedoch der politischen Entscheidung durch den Kreistag vorbehalten, ob die Baumaßnahme die baurechtlich zulässige maximale Platzkapazität umfassen soll, d. h. um weitere zwei Parkdeckebenen auf dann insgesamt zehn Ebenen mit insgesamt rund 300 Stellplätzen erweitert werden soll.

 

Von den 300 Stellplätzen würden 30 Stellplätze mit einer Wallbox für E-Fahrzeuge ausgerüstet. Bei weiteren 30 Stellplätzen sollen die technischen Voraussetzungen für die Nachrüstung einer Wallbox geschaffen werden. Eine Ebene soll für Fahrräder mit einer Zugangssicherung reserviert werden und folgendes Angebot bereitstellen: 50 E-Bike-Stellplätze mit Ladeschrank, 30 Standardfahrrad-Stellplätze, 10 Stellplätze für Lastenfahrräder, 4 Umkleidekabinen.

 

Der aktuelle Zeitplan sieht vor, dem Kreistag in der Juni-Sitzung einen konkreten Planungsvorschlag für die Baumaßnahme vorzulegen und einen Beschluss über die Durchführung der Ausschreibungen vorzuschlagen. Voraussetzung hierfür ist, dass auf die Erstellung eines Bebauungsplanes verzichtet werden kann. Parallel soll bis zur Beratung im Juni unter Berücksichtigung möglicher Förderungen das Finanzierungskonzept weiter konkretisiert werden. Die Fördermöglichkeiten, insbesondere für den Bereich des Ausbaus der Ladeinfrastruktur sowie der Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur, werden fortlaufend betrachtet.