Beschluss:
1.
Der Kreis Coesfeld beteiligt sich auch in der neuen Förderperiode
für die Jahre 2023 bis 2027 an dem vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau
und Digitalisierung des Landes NRW aufgelegten Förderprogramm „Heimat. Zukunft.
Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet“ und verleiht im Zuge
dieses Programms jährlich einen Heimat-Preis.
2.
Der in der Begründung dargestellten Ausgestaltung des
Heimat-Preises und der Staffelung des Preisgeldes wird zugestimmt.
3.
Der bestehenden Zusammensetzung der Jury wird zugestimmt.
I. Sachdarstellung
Seit dem Jahr 2019 vergibt der Kreis Coesfeld jährlich einen
Heimat-Preis. Möglich wird dies durch das Förderprogramm der Landesregierung
„Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet“
(vgl.SV-9-1347).
Die aktualisierte „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
aus der Nordrhein-Westfalen-Initiative „Heimat-Preis“ vom 31.01.2023 sieht im
Wesentlichen folgende Rahmenbedingungen vor:
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Preisgelder für die Verleihung
von Heimat-Preisen über Städte, Gemeinden und Kreise, die damit vor Ort
ehrenamtliches Engagement und nachahmenswerte Praxisbeispiele im Bereich der
Gestaltung von Heimat würdigen und hervorheben. Gefördert werden die
Heimat-Preise, die auf Grundlage eines Rats- oder Kreistagsbeschlusses durch
die Gemeinden und Gemeindeverbände ausgelobt wurden. Der Gremienbeschluss muss
die Preiskriterien festlegen.
Kreise können ein Preisgeld von insgesamt 10.000 Euro ausloben.
Die Fördersumme ist ausschließlich für Preisgelder einsetzbar. Kosten für die
Organisation der Preisvergabe sind nicht förderfähig. Die Maßnahme ist bis zum
31.12. des jeweiligen Haushaltsjahres durchzuführen. Der 1. Preisträger stellt
sich anschließend mit seinem eingereichten Projekt bzw. Maßnahme einem
Wettbewerb auf Landesebene.
Motto des
Heimat-Preises
Der Heimat-Preis soll jedes Jahr unter einem anderen Schwerpunkt
stehen. Die Jury des Kreises Coesfeld setzt ein jährliches Motto fest. Sofern
das Land Nordrhein-Westfalen Schwerpunkte festlegt, sind diese zu
berücksichtigen.
Preisgeld
Das Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro wird in drei
Preisabstufungen vergeben:
1. Preis: 5.000 Euro als Auszeichnung von Organisationen und
Initiativen
2. Preis: 3.000 Euro als Auszeichnung von Organisationen und
Initiativen
3. Preis: 2.000 Euro als Auszeichnung für Privatpersonen
Kriterien für die Vergabe der Preisgelder
1.
Das Engagement der zu Ehrenden erfolgt
ehrenamtlich.
2.
In der Bewerbung wird deutlich, inwiefern das
Vorhaben bzw. das Engagement zu dem vorgegebenen Motto passen.
3.
Das Projekt/die Initiative stärkt die
Gemeinschaft und den Zusammenhalt im Kreis Coesfeld.
4.
Das Projekt/die Initiative erzielt Strahlkraft
für die Menschen der Kommune und möglichst darüber hinaus.
Bewerbungsverfahren
Bewerbungsberechtigt sind alle gemeinnützigen
Organisationen, Vereine, Gruppen und Initiativen, die überwiegend ehrenamtlich
tätig sind und ihren Sitz im Kreis Coesfeld haben. Es können auch
Kooperationsprojekte eingereicht werden. Bewerbungen von Privatpersonen sind
möglich. Neben der Eigenbewerbung können auch Einzelpersonen oder Gruppen
vorgeschlagen werden, die ein Projekt oder eine Initiative innerhalb des
Kreises Coesfeld umgesetzt haben. Politische Parteien sind von der Bewerbung
ausgeschlossen.
Die Vorschläge bzw. die Eigenbewerbungen sind mit
einer schriftlichen Darstellung über den/die Vorgeschlagene/n sowie das zu
würdigende Projekt bzw. die Initiative und zu der Wirkung auf die Menschen im
Kreis Coesfeld ausführlich zu begründen und mit aussagekräftigem und
qualitätsvollem Begleitmaterial zu versehen.
Die Jury behält sich vor, einen Anerkennungspreis
für besondere Leistungen zu vergeben. Dieser Preis ist nicht dotiert, sondern
wird als „Ehrenpreis“ vergeben.
Auswahlverfahren
Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger
erfolgt durch eine Jury, die sich wie folgt zusammensetzt:
1. Landrat
2. Vorsitzende/r
des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung
3. Je eine
Vertretung der Fraktionen und Gruppen des Kreistages Coesfeld
4. Kreisheimatpfleger/in
5. Vorsitzende/r des Kreisheimatvereins
Verleihung des Heimatpreises
Der Heimat-Preis
wird bis zum Ende des jeweiligen Jahres vom Landrat des Kreises Coesfeld in
einer öffentlichen Veranstaltung verliehen. Die Preisträgerinnen und Preisträger
erhalten die Möglichkeit, Ihre Projekte und Aktivitäten vorzustellen.
II. Entscheidungsalternativen
Der Heimatpreis wird künftig nicht mehr ausgelobt und vergeben.
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Das Preisgeld i.H.v. 10.000 Euro wird zu 100 % durch das Land NRW gefördert. Kosten für die Organisation der Preisvergabe sind nicht förderfähig. Der so verbleibende „Eigenanteil“ ist beim Produkt 04.01.02.01 eingeplant.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die aktualisierte
„Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus der
Nordrhein-Westfalen-Initiative „Heimat-Preis“ (Heimat-Preis
Nordrhein-Westfalen)“ vom 31.1.2023 erfordert eine erneute Zustimmung des
Kreistages für die neue Förderperiode für die Jahre 2023 bis 2027.