Betreff
Heimatpreis; neue Förderperiode
Vorlage
SV-10-0851
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschluss:

 

1.       Der Kreis Coesfeld beteiligt sich auch in der neuen Förderperiode für die Jahre 2023 bis 2027 an dem vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW aufgelegten Förderprogramm „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet“ und verleiht im Zuge dieses Programms jährlich einen Heimat-Preis.

 

2.       Der in der Begründung dargestellten Ausgestaltung des Heimat-Preises und der Staffelung des Preisgeldes wird zugestimmt.

 

3.       Der bestehenden Zusammensetzung der Jury wird zugestimmt.

 

I. Sachdarstellung

Seit dem Jahr 2019 vergibt der Kreis Coesfeld jährlich einen Heimat-Preis. Möglich wird dies durch das Förderprogramm der Landesregierung „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet“ (vgl.SV-9-1347).

 

Die aktualisierte „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus der Nordrhein-Westfalen-Initiative „Heimat-Preis“ vom 31.01.2023 sieht im Wesentlichen folgende Rahmenbedingungen vor:

 

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Preisgelder für die Verleihung von Heimat-Preisen über Städte, Gemeinden und Kreise, die damit vor Ort ehrenamtliches Engagement und nachahmenswerte Praxisbeispiele im Bereich der Gestaltung von Heimat würdigen und hervorheben. Gefördert werden die Heimat-Preise, die auf Grundlage eines Rats- oder Kreistagsbeschlusses durch die Gemeinden und Gemeindeverbände ausgelobt wurden. Der Gremienbeschluss muss die Preiskriterien festlegen.

 

Kreise können ein Preisgeld von insgesamt 10.000 Euro ausloben. Die Fördersumme ist ausschließlich für Preisgelder einsetzbar. Kosten für die Organisation der Preisvergabe sind nicht förderfähig. Die Maßnahme ist bis zum 31.12. des jeweiligen Haushaltsjahres durchzuführen. Der 1. Preisträger stellt sich anschließend mit seinem eingereichten Projekt bzw. Maßnahme einem Wettbewerb auf Landesebene.

 

Motto des Heimat-Preises

Der Heimat-Preis soll jedes Jahr unter einem anderen Schwerpunkt stehen. Die Jury des Kreises Coesfeld setzt ein jährliches Motto fest. Sofern das Land Nordrhein-Westfalen Schwerpunkte festlegt, sind diese zu berücksichtigen.

 

Preisgeld

Das Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro wird in drei Preisabstufungen vergeben:

1. Preis: 5.000 Euro als Auszeichnung von Organisationen und Initiativen

2. Preis: 3.000 Euro als Auszeichnung von Organisationen und Initiativen

3. Preis: 2.000 Euro als Auszeichnung für Privatpersonen

 

Kriterien für die Vergabe der Preisgelder

1.       Das Engagement der zu Ehrenden erfolgt ehrenamtlich.

2.       In der Bewerbung wird deutlich, inwiefern das Vorhaben bzw. das Engagement zu dem vorgegebenen Motto passen.

3.       Das Projekt/die Initiative stärkt die Gemeinschaft und den Zusammenhalt im Kreis Coesfeld.

4.       Das Projekt/die Initiative erzielt Strahlkraft für die Menschen der Kommune und möglichst darüber hinaus.

 

Bewerbungsverfahren

Bewerbungsberechtigt sind alle gemeinnützigen Organisationen, Vereine, Gruppen und Initiativen, die überwiegend ehrenamtlich tätig sind und ihren Sitz im Kreis Coesfeld haben. Es können auch Kooperationsprojekte eingereicht werden. Bewerbungen von Privatpersonen sind möglich. Neben der Eigenbewerbung können auch Einzelpersonen oder Gruppen vorgeschlagen werden, die ein Projekt oder eine Initiative innerhalb des Kreises Coesfeld umgesetzt haben. Politische Parteien sind von der Bewerbung ausgeschlossen.

 

Die Vorschläge bzw. die Eigenbewerbungen sind mit einer schriftlichen Darstellung über den/die Vorgeschlagene/n sowie das zu würdigende Projekt bzw. die Initiative und zu der Wirkung auf die Menschen im Kreis Coesfeld ausführlich zu begründen und mit aussagekräftigem und qualitätsvollem Begleitmaterial zu versehen.

 

Die Jury behält sich vor, einen Anerkennungspreis für besondere Leistungen zu vergeben. Dieser Preis ist nicht dotiert, sondern wird als „Ehrenpreis“ vergeben.

 

Auswahlverfahren

Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt durch eine Jury, die sich wie folgt zusammensetzt:

1. Landrat

2. Vorsitzende/r des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung

3. Je eine Vertretung der Fraktionen und Gruppen des Kreistages Coesfeld

4. Kreisheimatpfleger/in

5. Vorsitzende/r des Kreisheimatvereins

 

Verleihung des Heimatpreises

Der Heimat-Preis wird bis zum Ende des jeweiligen Jahres vom Landrat des Kreises Coesfeld in einer öffentlichen Veranstaltung verliehen. Die Preisträgerinnen und Preisträger erhalten die Möglichkeit, Ihre Projekte und Aktivitäten vorzustellen.

 

II. Entscheidungsalternativen

Der Heimatpreis wird künftig nicht mehr ausgelobt und vergeben.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Das Preisgeld i.H.v. 10.000 Euro wird zu 100 % durch das Land NRW gefördert. Kosten für die Organisation der Preisvergabe sind nicht förderfähig. Der so verbleibende „Eigenanteil“ ist beim Produkt 04.01.02.01 eingeplant.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die aktualisierte „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus der Nordrhein-Westfalen-Initiative „Heimat-Preis“ (Heimat-Preis Nordrhein-Westfalen)“ vom 31.1.2023 erfordert eine erneute Zustimmung des Kreistages für die neue Förderperiode für die Jahre 2023 bis 2027.