Beschlussvorschlag der FDP-Kreistagsfraktion:
Auf Vorschlag der FDP-Kreistagsfraktion wird für den ausgeschiedenen Kreistagsabgeordneten Henning Höne gewählt bzw. folgende Umbesetzungen vorgenommen:
Kreisausschuss
Für das bisherige Mitglied Ktabg. Henning Höne wird die Ktabg. Sabine Schäfer zum Mitglied gewählt.
Für das bisherige stellv. Mitglied Ktabg.Sabine Schäfer wird der Ktabg. Ingo Schürkötter zum stellv. Mitglied gewählt.
Ausschuss für Umwelt,
Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Für das bisherige Mitglied Ktabg. Ulrike Holters wird s.B. Daniel Dissel zum Mitglied gewählt.
Für das bisherige stellv. Mitglied Ktabg. Ingo Schürkötter wird Ktabg. Ulrike Holters zum stellv. Mitglied gewählt.
Ausschuss für Mobilität,
Infrastruktur und Kreisentwicklung
1. Für das bisherige Mitglied Ktabg. Henning Höne wird Ktabg. Ulrike Holters zum Mitglied gewählt.
2. Der Kreistag nimmt Kenntnis darüber, dass die Kreistagsabgeordnete Ulrike Holters für den ausgeschiedenen bisherigen Kreistagsabgeordneten Henning Höne zur stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung bestimmt wird.
Unterausschuss Klimaschutz
Für das bisherige Mitglied Ktabg. Ulrike Holters wird s.B. Daniel Dissel zum Mitglied gewählt.
Für das bisherige stellv. Mitglied Ktabg. Ingo Schürkötter wird Ktabg. Ulrike Holters zum stellv. Mitglied gewählt.
Unterausschuss Finanzmanagement
und Aufgabekritik
1. Für das bisherige Mitglied Ktabg. Henning Höne wird Ktabg. Ulrike Holters zum Mitglied gewählt.
2. Der Kreistag nimmt Kenntnis darüber, dass die Kreistagsabgeordnete Ulrike Holters für den ausgeschiedenen bisherigen Kreistagsabgeordneten Henning Höne zur stellvertretenden Vorsitzenden des Unterausschusses Finanzmanagement und Aufgabenkritik bestimmt wird.
Arbeitsgruppe Fachkräftebedarf
Für das bisherige Mitglied Ktabg. Ingo Schürkötter wird Ktabg. Ulrike Holters zum Mitglied gewählt.
Vertreter des Kreises Coesfeld
in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes
Für das bisherige Mitglied in der Verbandsversammlung Ktabg. Henning Höne wird der Ktabg. Ingo Schürkötter zum Mitglied in der Verbandsversammlung bestellt.
Für das bisherige stv. Mitglied in der Verbandsversammlung Ktabg. Ingo Schürkötter wird die Ktabg. Sabine Schäfer zum stv. Mitglied in der Verbandsversammlung bestellt.
Aufsichtsrat der Gesellschaft des
Kreises Coesfeld zur Förderung regenerativer Energien GmbH (GFC)
Als Nachfolger für den Ktabg. Henning Höne als Vertreter des Kreises Coesfeld im Aufsichtsrat der Gesellschaft des Kreises Coesfeld zur Förderung regenerativer Energien GmbH (GFC) wird Ktabg. Ingo Schürkötter gewählt.
Aufsichtsrat der
Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC)
Als Nachfolger für den Ktabg. Henning Höne als Vertreter des Kreises Coesfeld im Aufsichtsrat der Wirtschaftsbetreibe Kreis Coesfeld GmbH (WBC) wird Ktabg. Ingo Schürkötter gewählt.
I.
Sachdarstellung
Der Kreistagsabgeordnete Henning Höne, FDP, hat mit Ablauf des
28.02.2023 sein Kreistagsmandat niedergelegt. Als seine Nachfolgerin hat Frau
Ulrike Holters mit Wirkung vom 01.03.2023 das Kreistagsmandat übernommen.
Mit Schreiben vom 01.03.2023 (Anlage zur Sitzungsvorlage)
beantragte die FDP-Kreistagsfraktion die dargestellten Umbesetzungen.
Dazu gehört auch ein Wechsel im stellvertretenden Vorsitz des
Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung sowie im
Unterausschuss Finanzmanagement und Aufgabenkritik.
Besetzung Ausschüsse/Unterausschüsse:
Gemäß § 35 Abs. 3 S. 7 KrO NRW liegt
das Vorschlagsrecht für die Ersatzwahl eines ausgeschiedenen
Ausschussmitgliedes bei der Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied bei seiner
Wahl angehörte. Für den Fall, dass eine Person vorzeitig aus dem Gremium
ausscheidet, für das sie bestellt oder vorgeschlagen worden war, wählt der
Kreistag gem. § 35 Abs. 4 S. 3 KrO NRW den Nachfolger für die restliche Zeit
nach § 35 Abs. 2 KrO NRW.
Weiterhin liegt das Bestimmungsrecht eines Kreistagsabgeordneten als Nachfolger für einen ausscheidenden (stellv.) Ausschussvorsitzenden gem. § 41 Abs. 7 S. 6 KrO ebenfalls bei der Fraktion, der er angehört. Der bisherige stellv. Ausschussvorsitzende Höne gehört der FDP-Kreistagsfraktion an. Die FDP-Kreistagsfraktion hat eine Nachfolgerin bestimmt. Hiervon nimmt der Kreistag Kenntnis.
Vertreter des Kreises in Organen, Beiräten oder Ausschüssen
juristischer Personen oder Personenvereinigungen:
Gemäß § 26 Abs. 5 und 6 KrO NRW sind die Vertreter des Kreises,
die Mitgliedschaftsrechte in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von
juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrnehmen, vom Kreistag zu
bestellen oder vorzuschlagen.
Diese Regelung ist als Teil der
Gesamtregelung der gesetzlichen Vertretung des Kreises zu verstehen. Die
gesetzliche Vertretung des Kreises obliegt grundsätzlich nach § 42 Buchstabe e)
KrO NRW dem Landrat. Somit stellt § 26 Abs. 5 und 6 KrO NRW eine
Ausnahmezuständigkeit zugunsten des Kreistages dar.
Gemäß § 26 Abs. 5 KrO NRW gilt § 113
GO NRW für die Vertretung der Kreise in Organen von juristischen Personen oder
Personenvereinigungen entsprechend. Vertreter des Kreises, die
Mitgliedschaftsrechte in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen
Personen oder Personenvereinigungen wahrnehmen, werden vom Kreistag bestellt
oder vorgeschlagen. Die Vertreter des Kreises sind an die Beschlüsse des
Kreistages und des Kreisausschusses gebunden. Sie haben ihr Amt auf Beschluss
des Kreistages jederzeit niederzulegen.
Die FDP-Kreistagsfraktion hat die
umseitig genannten Ausschuss- bzw. Gremienbesetzungen am 01.03.2023 beantragt.
II.
Entscheidungsalternativen
Keine. Das Vorschlagsrecht für die
Ersatzwahl liegt – wie oben beschrieben – gem. § 35 Abs. 3 S. 7 KrO bei der
Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte.
III. Auswirkungen
/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Gemäß § 30 KrO NRW erhalten die
Mitglieder der Ausschüsse und Beiräte Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung
und ggf. Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind
veranschlagt.
Durch die Wahrnehmung der
Mitgliedschaftsrechte des Kreises Coesfeld können Kosten entstehen, wenn durch
die Teilnahme an Mitgliedschaftsversammlungen o.Ä. Reisekosten gezahlt werden
müssen, weil die Institutionen diese Kosten selber nicht zahlen. Ebenso kommt
die Entschädigung von Verdienstausfall in Betracht.
Da hier Nachbesetzungen erfolgen,
fallen keine zusätzlichen Kosten an.
IV. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse
und Gremien ist gemäß § 41 bzw. § 26 Abs. 1 Buchstabe b) und c) und Abs. 5
sowie § 51 Abs. 2 KrO NRW der Kreistag.