Betreff
Umbesetzung verschiedener Ausschüsse und Gremien des Kreistages und Vertretungen des Kreises Coesfeld; Antrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 01.03.2023
Vorlage
SV-10-0852
Aktenzeichen
10.24.30-011
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag der FDP-Kreistagsfraktion:

 

Auf Vorschlag der FDP-Kreistagsfraktion wird für den ausgeschiedenen Kreistagsabgeordneten Henning Höne gewählt bzw. folgende Umbesetzungen vorgenommen:

 

 

Kreisausschuss

 

Für das bisherige Mitglied Ktabg. Henning Höne wird die Ktabg. Sabine Schäfer zum Mitglied gewählt.

 

Für das bisherige stellv. Mitglied Ktabg.Sabine Schäfer wird der Ktabg. Ingo Schürkötter zum stellv. Mitglied gewählt.

 

 

Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung

 

Für das bisherige Mitglied Ktabg. Ulrike Holters wird s.B. Daniel Dissel zum Mitglied gewählt.

 

Für das bisherige stellv. Mitglied Ktabg. Ingo Schürkötter wird Ktabg. Ulrike Holters zum stellv. Mitglied gewählt.

 

 

Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung

 

1.    Für das bisherige Mitglied Ktabg. Henning Höne wird Ktabg. Ulrike Holters zum Mitglied gewählt.

 

2.    Der Kreistag nimmt Kenntnis darüber, dass die Kreistagsabgeordnete Ulrike Holters für den ausgeschiedenen bisherigen Kreistagsabgeordneten Henning Höne zur stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung bestimmt wird.

 

 

Unterausschuss Klimaschutz

 

Für das bisherige Mitglied Ktabg. Ulrike Holters wird s.B. Daniel Dissel zum Mitglied gewählt.

 

Für das bisherige stellv. Mitglied Ktabg. Ingo Schürkötter wird Ktabg. Ulrike Holters zum stellv. Mitglied gewählt.

 

 

Unterausschuss Finanzmanagement und Aufgabekritik

 

1.    Für das bisherige Mitglied Ktabg. Henning Höne wird Ktabg. Ulrike Holters zum Mitglied gewählt.

 

2.    Der Kreistag nimmt Kenntnis darüber, dass die Kreistagsabgeordnete Ulrike Holters für den ausgeschiedenen bisherigen Kreistagsabgeordneten Henning Höne zur stellvertretenden Vorsitzenden des Unterausschusses Finanzmanagement und Aufgabenkritik bestimmt wird.

 

 

Arbeitsgruppe Fachkräftebedarf

 

Für das bisherige Mitglied Ktabg. Ingo Schürkötter wird Ktabg. Ulrike Holters zum Mitglied gewählt.

 

 

Vertreter des Kreises Coesfeld in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes

 

Für das bisherige Mitglied in der Verbandsversammlung Ktabg. Henning Höne wird der Ktabg. Ingo Schürkötter zum Mitglied in der Verbandsversammlung bestellt.

 

Für das bisherige stv. Mitglied in der Verbandsversammlung Ktabg. Ingo Schürkötter wird die Ktabg. Sabine Schäfer zum stv. Mitglied in der Verbandsversammlung bestellt.

 

 

Aufsichtsrat der Gesellschaft des Kreises Coesfeld zur Förderung regenerativer Energien GmbH (GFC)

 

Als Nachfolger für den Ktabg. Henning Höne als Vertreter des Kreises Coesfeld im Aufsichtsrat der Gesellschaft des Kreises Coesfeld zur Förderung regenerativer Energien GmbH (GFC) wird Ktabg. Ingo Schürkötter gewählt.

 

 

Aufsichtsrat der Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC)

 

Als Nachfolger für den Ktabg. Henning Höne als Vertreter des Kreises Coesfeld im Aufsichtsrat der Wirtschaftsbetreibe Kreis Coesfeld GmbH (WBC) wird Ktabg. Ingo Schürkötter gewählt.

 

I. Sachdarstellung

 

Der Kreistagsabgeordnete Henning Höne, FDP, hat mit Ablauf des 28.02.2023 sein Kreistagsmandat niedergelegt. Als seine Nachfolgerin hat Frau Ulrike Holters mit Wirkung vom 01.03.2023 das Kreistagsmandat übernommen.

Mit Schreiben vom 01.03.2023 (Anlage zur Sitzungsvorlage) beantragte die FDP-Kreistagsfraktion die dargestellten Umbesetzungen.

Dazu gehört auch ein Wechsel im stellvertretenden Vorsitz des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung sowie im Unterausschuss Finanzmanagement und Aufgabenkritik.

 

 

Besetzung Ausschüsse/Unterausschüsse:

 

Gemäß § 35 Abs. 3 S. 7 KrO NRW liegt das Vorschlagsrecht für die Ersatzwahl eines ausgeschiedenen Ausschussmitgliedes bei der Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte. Für den Fall, dass eine Person vorzeitig aus dem Gremium ausscheidet, für das sie bestellt oder vorgeschlagen worden war, wählt der Kreistag gem. § 35 Abs. 4 S. 3 KrO NRW den Nachfolger für die restliche Zeit nach § 35 Abs. 2 KrO NRW.

Weiterhin liegt das Bestimmungsrecht eines Kreistagsabgeordneten als Nachfolger für einen ausscheidenden (stellv.) Ausschussvorsitzenden gem. § 41 Abs. 7 S. 6 KrO ebenfalls bei der Fraktion, der er angehört. Der bisherige stellv. Ausschussvorsitzende Höne gehört der FDP-Kreistagsfraktion an. Die FDP-Kreistagsfraktion hat eine Nachfolgerin bestimmt. Hiervon nimmt der Kreistag Kenntnis.

 

 

Vertreter des Kreises in Organen, Beiräten oder Ausschüssen juristischer Personen oder Personenvereinigungen:

 

Gemäß § 26 Abs. 5 und 6 KrO NRW sind die Vertreter des Kreises, die Mitgliedschaftsrechte in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrnehmen, vom Kreistag zu bestellen oder vorzuschlagen.

 

Diese Regelung ist als Teil der Gesamtregelung der gesetzlichen Vertretung des Kreises zu verstehen. Die gesetzliche Vertretung des Kreises obliegt grundsätzlich nach § 42 Buchstabe e) KrO NRW dem Landrat. Somit stellt § 26 Abs. 5 und 6 KrO NRW eine Ausnahmezuständigkeit zugunsten des Kreistages dar.

 

Gemäß § 26 Abs. 5 KrO NRW gilt § 113 GO NRW für die Vertretung der Kreise in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen entsprechend. Vertreter des Kreises, die Mitgliedschaftsrechte in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrnehmen, werden vom Kreistag bestellt oder vorgeschlagen. Die Vertreter des Kreises sind an die Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses gebunden. Sie haben ihr Amt auf Beschluss des Kreistages jederzeit niederzulegen.

 

Die FDP-Kreistagsfraktion hat die umseitig genannten Ausschuss- bzw. Gremienbesetzungen am 01.03.2023 beantragt.

 

II. Entscheidungsalternativen

 

Keine. Das Vorschlagsrecht für die Ersatzwahl liegt – wie oben beschrieben – gem. § 35 Abs. 3 S. 7 KrO bei der Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Gemäß § 30 KrO NRW erhalten die Mitglieder der Ausschüsse und Beiräte Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung und ggf. Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind veranschlagt.

Durch die Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte des Kreises Coesfeld können Kosten entstehen, wenn durch die Teilnahme an Mitgliedschaftsversammlungen o.Ä. Reisekosten gezahlt werden müssen, weil die Institutionen diese Kosten selber nicht zahlen. Ebenso kommt die Entschädigung von Verdienstausfall in Betracht.

 

Da hier Nachbesetzungen erfolgen, fallen keine zusätzlichen Kosten an.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse und Gremien ist gemäß § 41 bzw. § 26 Abs. 1 Buchstabe b) und c) und Abs. 5 sowie § 51 Abs. 2 KrO NRW der Kreistag.