Beschlussvorschlag der
Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 06.03.2023:
Ausschuss
für Kultur, Sport und Ehrenamt
Für das bisherige stellv. Mitglied
Ktabg. Vogelpohl wird s.B. Rathke zum stellv. Mitglied bestellt. (Vertretung
für Ktabg. Jansen)
Mit E-Mail vom 06.03.2023 beantragte die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die umseitig beschriebenen Umbesetzungen.
II.
Entscheidungsalternativen
Gemäß § 35 Abs. 3 S. 7 KrO NRW liegt das Vorschlagsrecht eines Nachfolgers für ein ausscheidendes Ausschussmitglied bei der Fraktion, der das ausscheidende Mitglied bei seiner Wahl angehörte.
III.
Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Gemäß § 30 KrO NRW erhalten die Mitglieder der Ausschüsse und Beiräte Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung und ggf. Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind veranschlagt. Hier handelt es sich zudem nur um Umbesetzungen.
IV.
Zuständigkeit für die Entscheidung
Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse ist gemäß § 41 bzw. § 26 Abs. 1 Buchstabe c) KrO NRW der Kreistag.