Betreff
Umbesetzungen von Ausschüssen; Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 06.03.2023
Vorlage
SV-10-0855
Aktenzeichen
01-10.24.
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 06.03.2023:

 

 

Ausschuss für Kultur, Sport und Ehrenamt

 

Für das bisherige stellv. Mitglied Ktabg. Vogelpohl wird s.B. Rathke zum stellv. Mitglied bestellt. (Vertretung für Ktabg. Jansen)

I. Sachdarstellung

 

Mit E-Mail vom 06.03.2023 beantragte die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die umseitig beschriebenen Umbesetzungen.

 

II. Entscheidungsalternativen

 

Gemäß § 35 Abs. 3 S. 7 KrO NRW liegt das Vorschlagsrecht eines Nachfolgers für ein ausscheidendes Ausschussmitglied bei der Fraktion, der das ausscheidende Mitglied bei seiner Wahl angehörte.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Gemäß § 30 KrO NRW erhalten die Mitglieder der Ausschüsse und Beiräte Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung und ggf. Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind veranschlagt. Hier handelt es sich zudem nur um Umbesetzungen.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse ist gemäß § 41 bzw. § 26 Abs. 1 Buchstabe c) KrO NRW der Kreistag.