Beschluss:
1.
Das
in der Anlage 1 dargestellte neue Linienbündelungskonzept sowie die
aktualisierte Linienübersicht des Linienbündels COE 1 (Anlage 2) werden als
Teil des Nahverkehrsplanes Kreis Coesfeld beschlossen.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, diese Änderungen der Bezirksregierung Münster
mitzuteilen und entsprechend zu veröffentlichen
I. Sachdarstellung
Mit
der Mitteilungsvorlage MV-10-0769 wurde am 21.11.2022 im Ausschuss für
Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung unter dem Betreff Taxibuslinie
612- Ortsverkehr Senden der Wunsch der Gemeinde Senden nach einer
Integration der Linie T612 in die Direktvergabe der RVM und damit einen Wechsel
vom Linienbündel COE 3 in das Linienbündel COE 1 erläutert.
Im
Zuge der Übertragung der Linie T612 aus dem Linienbündel COE 3 auf die RVM ist
es notwendig, dass auch die Linienliste der RVM für das Linienbündel COE 1
(RVM) aktualisiert wird (Anlage 2).
Die
Änderungen/Anpassungen ist als Teil des Nahverkehrsplanes Kreis Coesfeld zu
beschließen. Diese Fortschreibung des Nahverkehrsplans ist erforderlich, da die
Bezirksregierung bei ihren Konzessionsentscheidungen den Nahverkehrsplan
zugrunde legt.
II. Entscheidungsalternativen
Dem
Beschlussvorschlag wird nicht zugestimmt.
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Künftige
finanzielle Auswirkungen des Linienbündelwechsels sind von der Gemeinde Senden
zu tragen, da es sich um innerörtlichen Linienverkehr handelt, dessen
Angebotsumfang von der Gemeinde festgelegt wird.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Kreistag gem. §
26 KrO NRW.