Beschluss:

 

1.    Das in der Anlage 1 dargestellte neue Linienbündelungskonzept sowie die aktualisierte Linienübersicht des Linienbündels COE 1 (Anlage 2) werden als Teil des Nahverkehrsplanes Kreis Coesfeld beschlossen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, diese Änderungen der Bezirksregierung Münster mitzuteilen und entsprechend zu veröffentlichen

 

I. Sachdarstellung

Mit der Mitteilungsvorlage MV-10-0769 wurde am 21.11.2022 im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung unter dem Betreff Taxibuslinie 612- Ortsverkehr Senden der Wunsch der Gemeinde Senden nach einer Integration der Linie T612 in die Direktvergabe der RVM und damit einen Wechsel vom Linienbündel COE 3 in das Linienbündel COE 1 erläutert.

Im Zuge der Übertragung der Linie T612 aus dem Linienbündel COE 3 auf die RVM ist es notwendig, dass auch die Linienliste der RVM für das Linienbündel COE 1 (RVM) aktualisiert wird (Anlage 2).

Die Änderungen/Anpassungen ist als Teil des Nahverkehrsplanes Kreis Coesfeld zu beschließen. Diese Fortschreibung des Nahverkehrsplans ist erforderlich, da die Bezirksregierung bei ihren Konzessionsentscheidungen den Nahverkehrsplan zugrunde legt.

 

 

II. Entscheidungsalternativen

Dem Beschlussvorschlag wird nicht zugestimmt.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Künftige finanzielle Auswirkungen des Linienbündelwechsels sind von der Gemeinde Senden zu tragen, da es sich um innerörtlichen Linienverkehr handelt, dessen Angebotsumfang von der Gemeinde festgelegt wird.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Kreistag gem. § 26 KrO NRW.