Betreff
Bericht über die Aktualisierungen in der Dienst- und Geschäftsanweisung für das Finanzwesen des Kreises Coesfeld - DuGA Finanzen
Vorlage
SV-10-0857
Aktenzeichen
20.02.01-04
Art
Sitzungsvorlage

zu I. – IV. (Sachdarstellung):

 

Seitens des Landes Nordrhein-Westfalen wird für bestimmte haushaltsrechtliche Handlungsfelder zwingend gefordert (vgl. § 32 Absatz 1 Satz 1 Kommunalhaushaltsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – KomHVO NRW, z. B. für die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung), in einigen Bereichen nur empfohlen (z. B. für den Erlass einer Geldanlagenrichtlinie), dass die Kommunen hierzu selbst sog. örtliche Vorschriften zur weiteren Konkretisierung erlassen.

 

Diesem Auftrag ist der Kreis Coesfeld nachgekommen, zuletzt im Rahmen eines mit Wirkung vom 30.09.2021 in Kraft gesetzten Gesamtregelwerkes mit der Bezeichnung „Dienst- und Geschäftsanweisung für das Finanzwesen des Kreises Coesfeld“ (DuGA Finanzen, vgl. Sitzungsvorlage SV-10-0292).

 

Soweit die örtlichen Vorschriften die Belange der Finanzbuchhaltung unter besonderer Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitteln sowie der Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen regeln, sind sie dem Kreistag zur Kenntnis zu geben (vgl. § 32 Absatz 1 Satz 3 KomHVO NRW).

 

Seit dem 01.10.2021 wurden in einigen Regelungsbereichen der DuGA Finanzen Anpassungen vorgenommen, die z. B. auf redaktionellen Änderungen (z. B. gendergerechte Formulierung), neuen Quellenbezügen oder auch mit einer weiteren Digitalisierung innerhalb der Kreisverwaltung (z. B. Erteilung von Feststellungsbefugnissen durch Nutzung eines digitalen Workflows) im Zusammenhang stehen.

 

Die mit der örtlichen Rechnungsprüfung abgestimmten Aktualisierungen sind der Übersicht auf der folgenden Seite zu entnehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

lfd. Nr.:

Regelungsbereich

Quellenbezug

Anmerkungen, Erläuterungen

1

Örtliche Vorschriften für die Finanzbuchhaltung (§ 32 KomHVO NRW)

1.

Redaktionelle Änderungen, u. a. Nummerierung

2

Elektronische Archivierung und Aufbewahrung von Rechnungsbelegen

2.5

Redaktionelle Änderungen, u. a. Verweis auf Arbeitsanweisung I.4.10 ff.

3

Richtlinien für Geldanlagen des Kreises Coesfeld

5.2 / 5.3.5

5.2: Aktualisierung des landesrechtlichen Quellenverweises / 5.3.5: Verweis auf korrekte Bonitätsbezeichnung

4

Steuerrechtliches Kontrollsystem des Kreises Coesfeld - Tax Compliance Management System (TCMS)

7.

Hinweis auf Bearbeitungsstand zur Revision des TCMS / TCMS-Handbuch Bestandteil der DuGA Finanzen ab 01.05.2023

5

Sponsoring

8.

Neuer Bestandteil der DuGA Finanzen ab 01.05.2023

6

Gültigkeitsregelungen DuGA Finanzen

9.7 - 9.10

Anpassungen zum Stichtag 01.05.2023

7

Arbeitsanweisung Geschäftsbuchhaltung

I.4.10 ff.

Regelungen im Zusammenhang mit der Nutzung eines digitalen Workflows zur Vergabe von Feststellungsbefugnissen

8

Arbeitsanweisung Zentrale Zahlungsabwicklung

II.

Redaktionelle Änderungen, u. a. Nummerierung

9

Arbeitsanweisung Behandlung von Handvorschüssen und Einnahmekassen

III.6

Beachtung der Regelungen zur Überfallprävention in Kassen und Zahlstellen der öffentlichen Hand

10

Arbeitsanweisung Stundung, Niederschlagung und Erlass von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen des Kreises Coesfeld

IV.

Redaktionelle Änderungen, gendergerechte Formulierung

11

Arbeitsanweisung Adressverwaltung:

VI.

Redaktionelle Änderungen, gendergerechte Formulierung

 

Die aktualisierte DuGA Finanzen (Stand: 01.05.2023) befindet sich in der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage.