Beschluss:
Der Bericht wird zur
Kenntnis genommen.
I. – V.
Einsatzstatistik und Bedarfskontrolle:
Der Kreis als Träger des Rettungsdienstes ist
verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der
Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich notärztlicher
Versorgung und Krankentransporte sicherzustellen.
Wesentliches Kriterium der Bedarfsplanung für die
Notfallrettung ist das Einhalten der Hilfsfrist von 12 Minuten für ländlich
strukturierte Gebiete. Der unter Berücksichtigung von Erfassungsfehlern,
planerischen Unwägbarkeiten und sonstigen von der Normalität abweichenden
Besonderheiten des Einzelfalls (besondere Witterungsverhältnisse, besondere
Verkehrsverhältnisse etc.) im Bedarfsplan mit 90 % veranschlagte
Zielerreichungsgrad wurde im Jahr 2022 verfehlt. Einzelheiten sind in den in
der Anlage beigefügten Aufstellungen zu entnehmen.
Von 19.430 Einsätzen, die im Jahr 2022 unter
Sonderrechtsanordnung gefahren wurden, wurde die Hilfsfrist von 12 Minuten nach
Dispositionsbeginn bei 17.083 Einsätzen eingehalten (87,92 % nach Anl. 1:
Eintreffzeiten über 12 Minuten mit 12,08 %). Im Vergleich zum Vorjahr kam es
hier zu einem leichten Rückgang (2021: 88,50 % bei 16.620 Einsätzen).
Der Zielerreichungsgrad von 90 % wurde somit
durchschnittlich in 2,08 % der Einsatzfahrten nicht erreicht. Im vergangenen
Jahr konnte in keinem der Rettungsdienstgebiete der Zielerreichungsgrad
erreicht werden. Die Gebiete Havixbeck, Senden, Lüdinghausen und Ascheberg
lagen dabei unter dem Kreisdurchschnitt.
Der 2018 verabschiedete Rettungsdienstbedarfsplan
sieht neben einer Aufstockung der Vorhaltezeiten vorhandener Rettungsmittel
sowie die Beschaffung weiterer Rettungswagen auch den Neubau mehrerer
Rettungswachen vor.
Folgende Maßnahmen aus dem Rettungsdienstbedarfsplan
konnten hinsichtlich der Rettungsmittel bereits umgesetzt werden:
-
Die Rettungswache
Ascheberg konnte im Juli 2020 in Betrieb genommen werden.
-
Bei der
Rettungswache Billerbeck befinden wir uns in der Bauphase.
-
Bei den
Rettungswachen Lüdinghausen, Dülmen und Nottuln befinden wir uns in der
Planungsphase.
Im Moment wird der Rettungsdienstbedarfsplan
überarbeitet.
Betriebswirtschaftliches
Ergebnis:
Grundlage des Betriebsergebnisses sind die
Rechnungsergebnisse der Sachkonten, die dem Teilergebnisplan des Produktes
32.02.01 – Rettungsdienst (krE) – zugeordnet sind und der darüber hinaus
kostenrechnerisch zu berücksichtigenden Aufwandspositionen. Auf der Grundlage
des vorläufigen Ergebnisses der Jahresrechnung wurde ein ausgeglichenes
Betriebsergebnis ermittelt.
Dem Betriebsergebnis liegen folgende Einzelpositionen
zu Grunde, wobei darauf hingewiesen sei, dass die Zahlen der Einsatzstatistik
mit denen der Betriebsabrechnung differieren, da nicht jeder Einsatz zu einem
Gebührenbescheid führt (z.B. Fehlalarm im guten Glauben) und für einen Einsatz
gelegentlich mehrere Gebührenbescheide erteilt werden (z.B. Verkehrsunfall mit
mehreren Verletzten):
|
Ergebnis |
Kalkulation |
Abweichung (- = Verschlechterung) |
A)
Kennzahlen |
|
|
|
Notarzt-Einsätze (NA) |
7.407 |
6.942 |
+
465 |
Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) |
7.196 |
6.775 |
+
421 |
Rettungseinsätze (RTW) |
19.834 |
18.297 |
+
1.537 |
Krankentransporte (KTW) |
7.876 |
6.157 |
+
1.719 |
B)
Aufwand |
|
|
|
Personalkosten |
14.053.886,03
€ |
15.346.478,67
€ |
1.292.592,64
€ |
Vergütung Notarztgestellung |
2.136.004,90
€ |
2.115.783
€ |
-
20.221,90 € |
Sachkosten (ohne NA und kalkulatorische
Kosten) |
4.502.772,79
€ |
4.983.021,33
€ |
480.248,54
€ |
Kalkulatorische Kosten |
1.810.656,52
€ |
1.941.143,00
€ |
130.486,48
€ |
Summe Aufwand: |
22.503.320,24
€ |
24.386.425,00
€ |
1.883.104,76
€ |
C)
Erlöse |
|
|
|
Gebühreneinnahmen |
26.184.325,68
€ |
23.386.425,00
€ |
2.797.900,68
€ |
Sonstige Einnahmen |
111.449,97
€ |
0 |
111.449,97
€ |
Summe Erlöse: |
26.295.775,65
€ |
23.386.425,00
€ |
2.909.350,65
€ |
D)
Betriebsergebnis |
|
|
|
Aufwand |
22.503.320,24
€ |
24.386.425,00
€ |
1.883.104,76
€ |
Ausgleich nach § 6 KAG |
3.792.455,41 € |
-
1.000.000,00 € |
4.792.455,41
€ |
Erlöse |
26.295.775,65
€ |
23.386.425,00
€ |
2.909.350,65
€ |
Betriebsergebnis |
0
€ |
0
€ |
|
Abweichung von der Kalkulation:
Die Abweichungen des Betriebsergebnisses 2022 von der
im Vorfeld erstellten Kalkulation stellen sich wie folgt dar:
Aufwand:
1. Personalkosten:
Hinsichtlich der Personalkosten ergibt sich eine
Verbesserung gegenüber der Kalkulation in Höhe von knapp 1.300.000 €. Dieser Betrag ergibt sich im Wesentlichen aus der
Personalsituation beim DRK. Das DRK konnte wie bereits im letzten Jahr nicht
alle im Bedarfsplan vorgesehenen Stellen aufgrund der bekannten schwierigen
Situation auf dem rettungsdienstlichen Arbeitsmarkt besetzen.
2. Vergütung
Notarztgestellung:
Bei der Vergütung für die Notarztgestellung kam es zu
einem geringfügigen Mehraufwand i.H.v. ca. 20.000 €.
3. Sachkosten:
Der Minderaufwand in Höhe von 480.000
€ bei den übrigen Sachkosten ergibt sich im Wesentlichen aus coronabedingten
Minderausgaben bei den Verbrauchsmitteln wie bspw. Masken und Schutzanzügen,
bei denen das erwartet hohe Preisniveau nicht im kalkulierten Maß eingetreten
ist. Außerdem wurde aufgrund von Lieferverzögerungen ein Großteil neuer
Einsatzkleidungen nicht wie geplant geliefert werden. Durch diese
Minderausgaben konnten deutliche Preiserhöhungen bei den Energiekosten
aufgefangen werden.
4. Kalkulatorische
Kosten:
Aufgrund zeitlicher Verschiebungen von Investitionen
hat sich hinsichtlich der kalkulatorischen Kosten ein Minderaufwand in Höhe von
etwa 130.000 € gegenüber dem kalkulierten Wert ergeben.
Erlöse:
1. Gebühreneinnahmen:
Das Betriebsergebnis wird von Mehrerlösen aus Gebühreneinnahmen
in Höhe von etwa 2.797.900,68 € beeinflusst.
Nach den Pandemiejahren 2020 und 2021 kam es im Jahr 2022 hinsichtlich der
Einsatzfahrten zu einer wesentlichen Steigerung der RTW- und KTW-Einsätze um
1.500 bzw. 1.700 Einsätze. Mit einem ähnlichen prozentualen Anteil sind
zusätzlich auch die Einsatzfahrten der Notärzte gestiegen.
2. Sonstige
Einnahmen
Die weiteren Einnahmen sind größtenteils auf
Versicherungsleistungen zurückzuführen.
In der Gebührenkalkulation 2022 war eine Entnahme aus
der Gebührenausgleichsrücklage i. H. v. 1.000.000,00 € angesetzt. Tatsächlich konnten
der Rücklage jedoch 3.792.455,41 € zugeführt
werden und müssen gem. § 6 II KAG bei der Kalkulation der zukünftigen Betriebsergebnisse
innerhalb der nächsten vier Jahre berücksichtigt werden.
Anlagen:
Anlage 1: Eintreffzeiten 2022
Anlage 2: Einsätze nach Wachen 2018 – 2022 in absoluten Zahlen und Prozentanteilen
Anlage 3: Übersicht verschiedener Einsatzzahlen
Anlage 4: Krankentransport; Einsätze nach Wachen 2018 – 2022 in absoluten Zahlen und Prozentanteilen