Betreff
Klausurtagungen des Teilhabebeirates: Antrag des Vorsitzenden
Vorlage
SV-10-0874
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag des Vorsitzenden des Teilhabebeirats, Herr Wecker:

 

Der Teilhabebeirat möge beraten und beschließen, dass die Kosten für die Durchführung von Klausurtagungen des Teilhabebeirates des Kreises Coesfeld übernommen werden (Durchführung zwei jährlich).

 

 

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Der Teilhabebeirat schlägt dem Landrat und dem Kreistag vor,

in Abhängigkeit von der Bereitschaft aller Mitglieder und einem gemeinsamen Konzept zur Durchführung eine erste Klausurtagung für alle Beteiligten des Teilhabebeirats möglichst noch in diesem Jahr gemeinsam vorzubereiten und durchzuführen.

I. Sachdarstellung

 

Der Beiratsvorsitzende Alfons Wecker hat mit Schreiben vom 24.03.2023 den Antrag vorgelegt, über seinen Beschlussvorschlag zur Durchführung und Kostenübernahme von Klausurtagungen des Teilhabebeirates zu beraten und abzustimmen. Der Antrag ist als Anlage 1 der Sitzungsvorlage beigefügt und in dem Schreiben wie folgt begründet:

 

Begründung:

Für eine gute Arbeit des Teilhabebeirates ist es wichtig, dass dieser eine gute Organisation und ein gutes Miteinander besitzt. Fragestellungen der Organisation, Struktur, Arbeitsweise und Zukunftsplanung lassen sich am besten bei einem längeren Treffen erarbeiten. Zusätzlich ist eine Stärkung der Gruppe wichtig.

Dafür fallen Kosten an, wie z. B. Fahrtkosten, Materialien, ggf. Kursleitung / Moderation und Räumlichkeiten.

 

Nach Angaben von Herrn Wecker geht er von zwei Klausurtagungen im Jahr aus.

 

In der Satzung zum Teilhabebeirat sind Klausurtagungen, die von einer Sitzung des Beirats abweichen, nicht vorgesehen und geregelt.

 

Es wird daher von Seiten der Verwaltung empfohlen, in Abhängigkeit von der Bereitschaft aller Mitglieder und einem gemeinsamen Konzept zur Durchführung zunächst eine erste Klausurtagung zur Erprobung dieses Formats zu projektieren.

 

II. Entscheidungsalternativen

 

Der Teilhabebeirat schlägt dem Landrat und dem Kreistag vor, eine erste Klausurtagung für alle Beteiligten des Teilhabebeirats möglichst noch in diesem Jahr gemeinsam vorzubereiten und durchzuführen.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Nach § 9 Abs. 3 der Satzung zum Teilhabebeirat des Kreises Coesfeld und Beschlüssen des Kreistags vom 21.09.2022 und 07.12.2022 sind im Haushalt für das Jahr 2023 Mittel in Höhe von 10.000 € für Aufwendungen zur Förderung der Aufgabenwahrnehmung des Beirats sowie der Interessenvertretung und politischen Teilhabe (Partizipation) von Menschen mit Behinderung im Kreis Coesfeld bereitgestellt worden. Mit diesen Mitteln könnten auf Grundlage der Satzung nach Beschluss des Beirats die entstehenden Kosten für die Durchführung der vorgeschlagenen Klausurtagungen finanziert werden.

 

Über den Betrag der veranschlagten Aufwendungen in Verbindung mit dem Vorschlag liegen keine Angaben vor.

 

Von dem Haushaltsansatz im Budgetbereich des Dezernats II für Aufwendungen zur Förderung der Aufgabenwahrnehmung des Teilhabebeirats gemäß Satzung sind bisher keine Mittel verbraucht worden. Allerdings soll möglicherweise über die geplante Verwendung für andere Zwecke in der Beiratssitzung auch unter anderen Tagesordnungspunkten beraten und beschlossen werden.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Der Teilhabebeirat kann nach § 8 Abs. 1 der Beiratssatzung zu seinen Aufgaben nach § 2 Anregungen und Vorschläge an den Landrat und den Kreistag beschließen.

 

Bei einem Beschluss über einen konkreten Zweck und Umfang der Haushaltsmittel, die von dem verfügbaren Haushaltsansatz im Budgetbereich des Dezernats II für Aufwendungen zur Förderung der Aufgabenwahrnehmung des Teilhabebeirats bereitgestellt und verwendet werden sollen, ergibt sich die Zuständigkeit des Teilhabebeirats für die Entscheidung aus § 9 Abs. 3 in Verbindung mit dem Recht des Beirats nach § 8 Abs. 1 der Satzung, Vorschläge an den Landrat zu geben.

 

Anlagen:

 

Anlage 1 zur SV-10-0874: Antrag des Beiratsvorsitzenden