Beschlussvorschlag des Vorsitzenden des
Teilhabebeirats:
1. Die Verwaltung und der Teilhabebeirat prüfen und testen den Einsatz der Software ALLRIS (Sitzungsmanagement- und Gremieninformationssystem).
2. Dem Teilhabebeirat wird ein Zoom-Account zur Verfügung gestellt.
Beschlussvorschlag
des Mitglieds des Teilhabebeirats Herr Rainer Wermelt:
Der Kreis Coesfeld wird beauftragt, für die interne Arbeit des Teilhabebeirates ein geeignetes Kollaborationstool zur Verfügung zu stellen. Der Teilhabebeirat schlägt hierfür die Einrichtung einer beim Kreis gehosteten Nextcloud-Instanz vor.
Alternativ wir die Verwaltung gebeten, ggf. einen entsprechenden Alternativ-Vorschlag zu machen, der mindestens folgende Funktionalität bietet: Filehosting und –sharing, kollaboratives Arbeiten an Dokumenten, Kalenderfunktion, Telefon- und Videokonferenzen (als Ersatz für ZoomMeetings), Chats usw.
Die einschlägigen Vorgaben und Bestimmungen zur Barrierefreiheit, Datensicherheit und Datenschutzbestimmungen sind dabei besonders zu beachten.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
I. Sachdarstellung
Zu den umseitig dargestellten Beschlussvorschlägen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Sitzungsdienstsoftware ALLRIS:
Die Webkomponente der Sitzungsdienstsoftware ALLRIS ist nach Angaben des
Anbieters (Fa. CC e-gov GmbH) auf der entsprechenden Produktseite sowie einer
separaten Meldungsseite als BITV-Konform getestet
worden. Nicht angegeben ist dort ob die Testung von einer Prüfstelle des BITV-Test Prüfverbundes vorgenommen wurde
und die durchführende Prüfstelle wurde auch nicht näher benannt.
Aus den o.a. Informationen des Anbieters der Software zur BITV-Testung von ALLRIS werden die auch dort sicherer erzeugten Dokumente nicht angesprochen. Es ist fraglich, ob die entsprechenden Dokumente ebenfalls getestet wurden und wie ggf. die Ergebnisse ausgefallen sind.
Die aktuell beim Kreis Coesfeld eingesetzte Sitzungsdienstsoftware Session der
Fa. Somacos verfügt ebenfalls über eine Webkomponente „SessionNet“ um die
Sitzungsinformationen im Internet abzubilden. Diese damit erzeugten Webseiten
sind bisher keinem offiziellen BITV-Test unterzogen worden.
Nach Angaben des Hersteller wie auch nach Durchführung des bekannten
automatisierten Schnelltests WAVE der Organisation WebAIM entsprechen
die reinen Internet-HTML-Seiten unserer SessionNet-Angebote Bürgerinfo und
Gremieninfo weitgehend den Anforderungen der BITV und könnten zumindest als
barrierearm bezeichnet werden.
Die über die SessionNet-Seiten bereitgestellten Dokumente entsprechen derzeit
tatsächlich nicht den Anforderungen der Barrierefreiheit. Diesbezüglich wurden
seitens der Verwaltung bereits Schritte zur Optimierung der Dokumente in die
Wege geleitet. Dazu müssen die in der Sitzungsdienstsoftware Session
verwendeten Dokumentvorlagen in Richtung Barrierefreiheit umstrukturiert werden
und insbesondere die Mitarbeitenden im Sitzungsdienst in Hinblick auf die
Erstellung barrierefreier Word-Dokumente geschult werden.
Ein vollständiger Wechsel der Sitzungsdienstsoftware (Software intern mit Webanwendung als „Produkt“ dieser Software), die seit dem Jahre 2003 beim Kreis Coesfeld und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden eingesetzt wird, wäre mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Ein Wechsel nur der Webanwendung ist nicht möglich.
Ein Wechsel der derzeit eingesetzten Sitzungsdienstsoftware ist nicht beabsichtigt. Zum weiteren Vorgehen im Umgang mit der eingesetzten Software verweise ich auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage SV-10-0849.
Zur Vereinfachung sind sie nachfolgend wiedergegeben:
„Sonderprojekt Kreistags-Informations-System im Internet (KIS
Gremieninfo)
Im Zuge der
Konstituierung des Teilhabebeirates wurde bereits festgestellt, dass derzeit
die über die beim Kreis Coesfeld eingesetzte Sitzungsdienst-Software Session
generierten und über die Webanwendung KIS Gremieninfo zur Verfügung gestellte
Dokumente den Anforderungen der Barrierefreiheit nicht entsprechen. Hier wurde
die Hersteller-Firma Somacos kontaktiert und um Unterstützung bei der
Optimierung der Dokumenterstellung gebeten.
Außerdem wurde ein
interkommunaler Erfahrungsaustausch mit den Nachbarkreisen sowie im
KGSt-Vergleichsring hinsichtlich des Umgangs mit digitaler Barrierefreiheit
(allgemein und Sitzungsdienst speziell) gestartet. Das Ergebnis dieser Umfrage
steht noch aus.“
ZOOM-Account
Die Sitzungen des Teilhabebeirates sind wie auch die Unterausschüsse und Gremien des Kreistages des Kreises Coesfeld öffentlich und unterliegen damit den Regeln der Sitzungsöffentlichkeit. Digitale Sitzungen sind derzeit technisch nicht möglich und im Übrigen an besondere Voraussetzungen gebunden.
Eine Nutzung eines ZOOM-Accounts für die Durchführung von Sitzungen des Teilhabebeirats scheidet aus.
Zur Vorbereitung von Sitzungen des Teilhabebeirats können in eigener Verantwortung der Mitglieder digitale Wege genutzt werden.
Die Nutzung einer der acht kreiseigenen ZOOM-Lizenzen kommt aus datenschutzrechtlichen Gründen nur unter Beteiligung von Mitarbeitenden der Kreisverwaltung in Betracht. Eine solche Nutzung außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten erscheint daher schwierig.
Für einen von der Verwaltung unabhängigen digitalen Austausch der Mitglieder kommt bspw. eine durch ein Mitglied angeschaffte ZOOM-Lizenz in Betracht, wobei der finanzielle Aufwand durch Mittel aus dem Budget des Teilhabebeirats erstattet wird.
Auf weitere Software-Möglichkeiten wie die OpenSource-Software für Video-Meetings wie etwa Jitsi Meet kann in diesem Zusammenhang hingewiesen werden.
Kollaboration /
Nextcloud:
Dem Antrag gemäß soll durch den Kreis Coesfeld für die interne Arbeit des Teilhabebeirats ein geeignetes Kollaborationstool zur Verfügung gestellt werden. Vorgeschlagen wurde mit dem Antrag die Einrichtung einer beim Kreis Coesfeld gehosteten Nextcloud-Instanz vor. Gleichzeitig wird um ggf. einen alternativen Vorschlag gebeten. Bei allen möglichen Lösungen sind die einschlägigen Vorgaben und Bestimmungen zur Barrierefreiheit, Datensicherheit und Datenschutzbestimmungen zu berücksichtigen.
Derzeit werden schon Kollaborationstools durch die Kreisverwaltung näher betrachtet, insbesondere könnte über die Citeq das Tool „Moodle“ zum Einsatz kommen. Dieses Tool stellt jedoch nicht Telefon- und Videokonferenzen zur Verfügung. Hierzu bedürfte es wie oben dargestellt einer ergänzenden „Konferenzlösung“.
Zzt. wird der Bedarf für die Anschaffung eines eigenen Kollaborationstools durch die Kreisverwaltung Coesfeld betrachtet. Hierbei wird auch Nextcloud geprüft werden. Zunächst jedoch wäre ein Anforderungsprofil für ein Tool zu erstellen. Ein Hosting wäre derzeit extern einzukaufen.
Ferner können derzeit keine Aussagen getroffen werden, ob und ggf. welche Kollaborationstools barrierefrei oder zumindest barrierearm sind.
II. Entscheidungsalternativen
Die Entscheidungsalternativen sind dargestellt, weitere Alternativen sind denkbar.
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Dem Teilhabebeirat steht ein Budget im Jahre 2023 i.H.v. 10.000 Euro zu Verfügung.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Der Teilhabebeirat ist für die eigene Willensbildung zuständig. Im Übrigen handelt es sich um Geschäfte der laufenden Verwaltung, die dem Landrat gesetzlich übertragen sind.