Betreff
Sachstandsbericht Betreuung Geflüchteter im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-10-0876
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

- ohne -

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

I. Sachdarstellung

Es ist vereinbart worden, dass die Verwaltung regelmäßig dem Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit (AfASSG) und dem Ausschuss für Bildung, Schule und Integration (AfBSuI) über die Betreuung der Geflüchteten im Kreis Coesfeld berichten wird.

 

Der Schwerpunkt der Berichterstattung in dieser Sitzung wird auf den folgenden Themenfeldern liegen:

 

 

1.            Zahl der Leistungsbeziehenden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

 

Zum Stand 31.03.2023 bezogen 1.561 Personen Leistungen nach dem AsylbLG im Kreis Coesfeld. Von den bisherigen „Hauptherkunftsländern“ waren nach dem Irak (188 Personen) hierbei die Länder Afghanistan (150 Personen) und Syrien (120 Personen) am stärksten vertreten. Die „sonstigen Länder“ machen den größten Anteil mit 892 Personen aus. Von diesen Personen besitzen 163 Personen die ukrainische Staatsangehörigkeit.

 

Betrachtet man die Verteilung der 1.561 Personen auf die elf kreisangehörigen Städte und Gemeinden, so hielten sich die meisten Personen in Dülmen (298 Personen), Coesfeld (186 Personen) sowie Ascheberg (175 Personen) auf.

 

 

2.            Entwicklung der Zahl der Übergänge vom AsylbLG in das SGB II („Rechtskreiswechsler“)

 

Zum Stichtag 31.03.2023 wurden im Kreis Coesfeld insgesamt 4.143 Personen als sogenannte Rechtskreiswechsler registriert.

 

Es erfolgt der Hinweis, dass es sich hierbei um eine Bestandserhebung handelt. Die Bestandsdifferenzen ergeben den monatlichen Zuwachs/Abgang als absolute Zahl. Aus dem Leistungsbezug SGB II zum Monatsanfang ausgeschiedene Personen mit Fluchthintergrund sind dementsprechend in dem monatlichen Bestand nicht mehr enthalten.

 

Die Betreuung der Personen, die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II erhalten, erfolgt im Rahmen der Delegationssatzung durch die Jobcenter der Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld.

 

Die meisten Personen, die sich mit Fluchthintergrund im SGB II befinden, stammen aus der Ukraine (1.989 Personen) und Syrien (915 Personen), gefolgt von Afghanistan (312 Personen) und dem Irak (224 Personen).

 

 

3.            Zahl der erwerbsfähigen SGB II – Leistungsberechtigten

 

Zum Stichtag 31.03.2023 waren insgesamt 2.810 Personen mit Fluchthintergrund als erwerbsfähige Leistungsberechtigte im SGB II registriert.

 

Im Bereich der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB II stammt die größte Gruppe mit 1.662 Personen aus den „sonstigen Ländern“ – hierunter 1.310 Personen mit der ukrainischen Staatsangehörigkeit. Danach folgen Syrien mit 671 Personen, Afghanistan mit 194 Personen und der Irak mit 138 Personen.

 

Im Bereich der Eingliederungsbemühungen der erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden mit Fluchthintergrund konnte in der Zeit von April 2022 bis März 2023 eine Aktivierung durch Maßnahmen in insgesamt 585 Fällen erreicht werden. In 290 Fällen konnten Personen in Arbeit (247 Personen), Ausbildung (36 Personen) und Praktikum (7 Personen) vermittelt werden.

 

In der Sitzung werden im Rahmen einer PowerPoint-Präsentation ergänzende Informationen sowie aktuelle Daten zu den o.a. Themenfeldern vorgestellt.

 

 

4.            Ukrainische Geflüchtete

 

Aktuelle Zahlen zu den ukrainischen Geflüchteten werden ebenfalls in einer PowerPoint-Präsentation aufbereitet.

 

 

II. Entscheidungsalternativen

Keine

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Keine

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Keine

 

Finanzierung: