Beschluss:
- ohne -
Der Tätigkeitsbericht der Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG-Behörde) für die Jahre 2021 und 2022 wird zur Kenntnis genommen.
I. Sachdarstellung
Gem.
§ 14 Abs. 12 des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG) müssen die zuständigen
Behörden (Kreise und kreisfreie Städte) alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht
über ihre Arbeit erstellen. Dieser Bericht ist zu veröffentlichen und den
kommunalen Vertretungsgremien sowie den Aufsichtsbehörden zur Verfügung zu
stellen.
Der
Tätigkeitsbericht wurde unter Zugrundelegung einer landeseinheitlichen Struktur
erstellt, die vom zuständigen Ministerium zur Harmonisierung vorgegeben wurde,
um einen landesweiten Überblick über die Tätigkeiten der kommunalen Behörden zu
erhalten.
Gegenstand
des Tätigkeitsberichtes sind insbesondere Erläuterungen zu den Wohn- und
Betreuungsangeboten, die in den Geltungsbereich des Wohn- und Teilhabegesetzes
NRW fallen, sowie Ausführungen zu den Beratungs- und Prüftätigkeiten der WTG-Behörde
im Berichtszeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2022.
Dieser
Berichtszeitraum war von der Corona-Pandemie geprägt. Zu Beginn der Pandemie
konnten zusätzliche Belastungen der Einrichtungen zur Umsetzung der
vorgeschriebenen Maßnahmen im Wesentlichen noch personell aufgefangen werden.
Die Zahlen des Jahres 2021 z.B. zu Beschwerden, Anlassprüfungen usw. weichen
nicht signifikant von den Zahlen im Vergleichszeitraum vor der Pandemie ab. Im
Jahr 2022 ist hier aber ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen, der auch auf die
angespannte Personalsituation in den Einrichtungen zurückzuführen war.
Die notwendige
Überwachung zur Abarbeitung festgestellter Mängel hat in der WTG-Behörde
verstärkt personelle Ressourcen in Anspruch genommen, die auch dazu führten,
dass im Jahr 2022 die vorgeschriebenen Prüfungsintervalle der Regelprüfungen
nur teilweise eingehalten werden konnten. Das Auslaufen der Corona-Maßnahmen im
laufenden Jahr und der weitere Pandemieverlauf begründen die Hoffnung, dass das
Jahr 2022 insofern für die Tätigkeiten der WTG-Behörde ein außergewöhnliches
Jahr war und dass in der Zukunft die regelhaft anstehenden Aufgaben wieder
umfänglich erfüllt werden können.
Es
ist vorgesehen, den Bericht im Internetportal des Kreises Coesfeld zu
veröffentlichen und ist dort zu finden unter:
Ø Serviceportal
Ø Dienstleistung: Beratungs- und Prüfbehörde nach dem
Wohn- und Teilhabegesetz (WTG-Behörde).
Des
Weiteren soll der Tätigkeitsbericht in der nächsten Sitzung der Konferenz Alter
und Pflege am 19.10.2023 vorgestellt werden.
II. Entscheidungsalternativen
keine
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
keine
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Aufgrund der Zuständigkeitsregelung ist der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit für die Beratung zuständig.