Betreff
Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde
Vorlage
SV-10-0878
Aktenzeichen
50.2 / 50.97
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

- ohne -

Der Tätigkeitsbericht der Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG-Behörde) für die Jahre 2021 und 2022 wird zur Kenntnis genommen.

I. Sachdarstellung

 

Gem. § 14 Abs. 12 des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG) müssen die zuständigen Behörden (Kreise und kreisfreie Städte) alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht über ihre Arbeit erstellen. Dieser Bericht ist zu veröffentlichen und den kommunalen Vertretungsgremien sowie den Aufsichtsbehörden zur Verfügung zu stellen.

 

Der Tätigkeitsbericht wurde unter Zugrundelegung einer landeseinheitlichen Struktur erstellt, die vom zuständigen Ministerium zur Harmonisierung vorgegeben wurde, um einen landesweiten Überblick über die Tätigkeiten der kommunalen Behörden zu erhalten.

 

Gegenstand des Tätigkeitsberichtes sind insbesondere Erläuterungen zu den Wohn- und Betreuungsangeboten, die in den Geltungsbereich des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW fallen, sowie Ausführungen zu den Beratungs- und Prüftätigkeiten der WTG-Behörde im Berichtszeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2022.

 

Dieser Berichtszeitraum war von der Corona-Pandemie geprägt. Zu Beginn der Pandemie konnten zusätzliche Belastungen der Einrichtungen zur Umsetzung der vorgeschriebenen Maßnahmen im Wesentlichen noch personell aufgefangen werden. Die Zahlen des Jahres 2021 z.B. zu Beschwerden, Anlassprüfungen usw. weichen nicht signifikant von den Zahlen im Vergleichszeitraum vor der Pandemie ab. Im Jahr 2022 ist hier aber ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen, der auch auf die angespannte Personalsituation in den Einrichtungen zurückzuführen war.

 

Die notwendige Überwachung zur Abarbeitung festgestellter Mängel hat in der WTG-Behörde verstärkt personelle Ressourcen in Anspruch genommen, die auch dazu führten, dass im Jahr 2022 die vorgeschriebenen Prüfungsintervalle der Regelprüfungen nur teilweise eingehalten werden konnten. Das Auslaufen der Corona-Maßnahmen im laufenden Jahr und der weitere Pandemieverlauf begründen die Hoffnung, dass das Jahr 2022 insofern für die Tätigkeiten der WTG-Behörde ein außergewöhnliches Jahr war und dass in der Zukunft die regelhaft anstehenden Aufgaben wieder umfänglich erfüllt werden können.

 

Es ist vorgesehen, den Bericht im Internetportal des Kreises Coesfeld zu veröffentlichen und ist dort zu finden unter: 

Ø  www.kreis-coesfeld.de

Ø  Serviceportal

Ø  Dienstleistung: Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG-Behörde).

 

Des Weiteren soll der Tätigkeitsbericht in der nächsten Sitzung der Konferenz Alter und Pflege am 19.10.2023 vorgestellt werden.

 

 

II. Entscheidungsalternativen

keine

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

keine

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Aufgrund der Zuständigkeitsregelung ist der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit für die Beratung zuständig.