Betreff
MobiTicket (Sozialticket) im Kreis Coesfeld; Verfahren in 2024
Vorlage
SV-10-0882
Aktenzeichen
81.45.108
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.         Das MobiTicket (Sozialticket) wird im Jahr 2024 weiterhin mit einer 50%igen Förderung zu den jeweils aktuellen Konditionen angeboten werden.

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, fristgerecht den entsprechenden Förderantrag bei der Bezirksregierung Münster zu stellen.

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit einer mindestens kreisweiten Gültigkeit im Rahmen der Überplanung der Tarife mit der Tarifgemeinschaft zu diskutieren.

I./II. Sachdarstellung/Entscheidungsalternativen

 

Die „Richtlinien Sozialticket 2011“ wurden am 01.04.2022 bis zum 31.12.2025 verlängert. Landesweit stehen unverändert 40 Mio. Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Der Kreis Coesfeld hat in den letzten Jahren folgende Fördermittel für das MobiTicket (Sozialticket) erhalten:

 

2022       236.659,00 Euro,

2021       228.935,25 Euro,

2019       234.308,71 Euro.

 

Wegen des monatlichen Bedarfs von rund 26.000 Euro wurde jeweils eine Fördersumme von 320.000 Euro pro Jahr beantragt. Für das Jahr 2023 wurden erneut 320.000 Euro beantragt, ein Bewilligungsbescheid ist bisher nicht ergangen.

 

Die Nachfrage nach MobiTickets war als Auswirkung der Corona-Pandemie deutlich zurückgegangen, zudem wurden in den Monaten, in denen das 9 Euro-Ticket galt (06/22 – 09/2022) keine MobiTickets verkauft.

 

Nach Corona und 9 Euro-Ticket stieg die Nachfrage wieder annähernd auf das vorherige Niveau. Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, das Verfahren auch in 2024 unverändert fortzusetzen und erneut einen Förderantrag über 320.000 Euro zu stellen.

 

Die aktuellen Tarife und die von den Hilfeberechtigten zu zahlenden Beträge sind als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Weiterentwicklung des Sozialticket-Verfahrens:

 

Die Bezirksregierung Münster hat im Jahr 2018 auf das Ergebnis einer Prüfung des Landesrechnungshofes (LRH) hingewiesen. Dieser hatte angemerkt, dass bei preisstufenorientierten Lösungen die „kreisweite Gültigkeit“ Mindestvoraussetzung sein sollte.

 

Die im Münsterland mögliche höchste Preisstufe 3M ermöglicht Abos im Sozialticket-Verfahren für die Fahrt etwa bis zum Nachbarort (z.B. Havixbeck – Münster, Rosendahl – Coesfeld). Die im Jahr 2019 begonnene, gutachterlich unterstützte Tarifüberplanung bei den Zeitkarten hat zu einer Änderung des räumlichen Geltungsbereiches bislang allein für die JobTickets geführt. Der räumliche Geltungsbereich der anderen Zeitkarten bleibt zunächst unverändert. Das neue JobTicket-Abo wird ab 01.08.2022 angeboten. Für die MobiTicket-Abonnenten hat das aber noch keine Auswirkungen, weil JobTickets nicht zur MobiTicket-Fahrkartenauswahl gehören.

 

Deutschland-Ticket („49 EURO-Ticket“):

 

Die Auswirkungen des Deutschland-Tickets auf das MobiTicket sind derzeit nicht absehbar. Es wird erwartet, dass bis zum Datum der Beschlussfassung im Kreistag am 13.06.2023 entsprechende Hinweise von übergeordneten Stellen erfolgen.

 

In der Sitzungsfolge würde dann entsprechend berichtet bzw. die Vorlage ggf. verändert/ergänzt werden.

 

Sofern das Deutschland-Ticket auch in 2024 Gültigkeit haben sollte, würden sich die Zuschüsse bei Tarifen, die grundsätzlich über dem Preis des Deutschland-Tickets liegen, verringern. Da aber dann auch ein erhöhter Ticket-Absatz erwartet werden kann, dürfte sich der Gesamt-Zuschussbedarf in der Höhe nicht gravierend verändert.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Für das Jahr 2024 wird, auch bei steigender Nachfrage, keine Deckungslücke erwartet. Die vermehrte Nutzung des öffentlichen Verkehrs wirkt sich positiv auf das Klima aus.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs.1 KrO NW.