Betreff
Bericht über die Verwendung der Mittel nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und dem Landesprogramm Gute Schule 2020
Vorlage
SV-10-0883
Aktenzeichen
20.19.03-005
Art
Sitzungsvorlage

zu I. – IV.

 

Mit Beschluss vom 12.12.2018 (vgl. Sitzungsvorlage SV-9-1235) hat der Kreistag die Verwaltung beauftragt, die Zuordnung der beschlossenen Maßnahmen auf die vorgenannten Förderprogramme (KInvFöG Kapitel 1 / KInvFöG Kapitel 2 / Gute Schule 2020) im Bedarfsfall zu modifizieren. Voraussetzung hierfür ist, dass die zur Verfügung stehenden Gesamtfördersummen eingehalten werden. Außerdem hat die Verwaltung nach dem v. g. Grundsatzbeschluss regelmäßig in den zuständigen Fachausschüssen zum Baufortschritt und zur Einhaltung des Kostenrahmens der geförderten Maßnahmen zu berichten.

 

Im September 2021 hat der Bundesgesetzgeber eine Änderung des Kommunalinvestitions-förderungsgesetzes beschlossen. Danach müssen Maßnahmen nach dem KInvFöG Kapitel 1 (sog. „Infrastrukturprogramm“) nun zwei Jahre später, d. h. spätestens bis zum 31.12.2023 vollständig abgenommen sein, für Fördermaßnahmen nach dem Kapitel 2 (sog. „Schulsanierungsprogramm“) währt diese Frist ebenfalls zwei Jahre länger, d. h. bis zum 31.12.2025.

 

Aus dem Infrastrukturprogramm (KInvFöG Kapitel 1) wurden bislang folgende Maßnahmen baulich abgeschlossen:

 

Maßnahme

Inanspruchnahme Fördermittel (max. 90 %) in €

 Bausumme (€)  

1

2

3

Richard von Weizsäcker BK LH - Energetische Sanierung Teil 1 (Heizung)

349.114,71

387.905,23

Kreishaus 5 - Neubau

3.157.918,88

3.508.798,76

Richard von Weizsäcker BK Dülmen - Energetische Sanierung (Erneuerung Heizungsanlage inklusive Wärmenetz, Vorsatzfenster im Treppenhaus)

430.041,30

477.823,67

Kreishaus 1 - Energetische Sanierung (Austausch Fenster)

42.321,24

345.246,24

Kreishaus 2 - Energetische Sanierung (Erneuerung Dacheindeckung und Sanierung der DG-Decke)

556.714,96

618.572,18

Kreishaus 2 / Kreishaus 3 - Energetische Beleuchtung (Einbau LED-Technik)

451.925,00

502.138,89

Gesamt

4.988.036,09 €

5.840.484,97 €

 

 

 

 

 

 

 

Aus dem Infrastrukturprogramm (KInvFöG Kapitel 2) wurden bislang folgende Maßnahmen baulich abgeschlossen:

 

Maßnahme

Inanspruchnahme Fördermittel (max. 90 %) in €

 Bausumme (€)

1

2

3

Richard von Weizsäcker BK Dülmen - Erneuerung Dacheindeckung und energetische Maßnahmen

268.908,32

298.787,03

Oswald-von-Nell-Breuning BK Coesfeld - Barrierefreier Ausbau der Gebäudeteile im Erdgeschoss

118.047,50

131.163,89

Gesamt

386.955,82 €

429.950,92 €

 

Das aus dem Landesförderprogramm „Gute Schule 2020“ bewilligte Fördervolumen wurde in den Jahren 2018 - 2020 im Rahmen von insgesamt vier Kreditverträgen (je Tranche 1.789.037 €) vollständig bei der NRW.BANK abgerufen, wobei der Schuldendienst zu 100 % vom Land Nordrhein-Westfalen getragen wird. Verwendungsnachweise müssen spätestens innerhalb von vier Jahren nach der jeweiligen Kreditaufnahme vom Kreis Coesfeld vorgelegt werden. Der Verwendungsnachweis für die ersten drei Tranchen hat der Kreis Coesfeld im März 2022 bezogen auf den Erwerb und die Modernisierung der Steverschule in Nottuln bei der NRW.BANK vorgelegt. Die Frist zur Vorlage des Verwendungsnachweises für die 4. Tranche endet im Jahr 2024.

 

Aus dem Landesprogramm Gute Schule 2020 wurden bislang folgende Maßnahmen beendet:

 

Maßnahme

Inanspruchnahme von Gute Schule 2020 - Mitteln in €

 Investitionssumme (€)

1

2

3

Erwerb der Steverschule, Nottuln

1.175.325,43

1.175.325,34

Breitbandausbau Schulen

  307.807,29

307.807,29

Gesamt

1.483.132,72

1.483.132,72

 

Die im förderrechtlichen Sinne aktuell noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen bzw. beendeten Investitionen sind der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage zu entnehmen. Änderungen gegenüber dem zuletzt bekannt gemachten Berichtsstand (vgl. Vorbericht V 66 und V 67 des Haushaltsplans 2023) sind dort in roter Schriftfarbe kenntlich gemacht.