zu I. – IV.
Mit Beschluss vom
12.12.2018 (vgl. Sitzungsvorlage SV-9-1235) hat der Kreistag die Verwaltung
beauftragt, die Zuordnung der beschlossenen Maßnahmen auf die vorgenannten
Förderprogramme (KInvFöG Kapitel 1 / KInvFöG Kapitel 2 / Gute Schule 2020) im
Bedarfsfall zu modifizieren. Voraussetzung hierfür ist, dass die zur Verfügung
stehenden Gesamtfördersummen eingehalten werden. Außerdem hat die Verwaltung
nach dem v. g. Grundsatzbeschluss regelmäßig in den zuständigen Fachausschüssen
zum Baufortschritt und zur Einhaltung des Kostenrahmens der geförderten
Maßnahmen zu berichten.
Im September 2021 hat der
Bundesgesetzgeber eine Änderung des Kommunalinvestitions-förderungsgesetzes
beschlossen. Danach müssen Maßnahmen nach dem KInvFöG Kapitel 1 (sog. „Infrastrukturprogramm“)
nun zwei Jahre später, d. h. spätestens bis zum 31.12.2023 vollständig
abgenommen sein, für Fördermaßnahmen nach dem Kapitel 2 (sog.
„Schulsanierungsprogramm“) währt diese Frist ebenfalls zwei Jahre länger, d. h.
bis zum 31.12.2025.
Aus dem
Infrastrukturprogramm (KInvFöG Kapitel 1) wurden bislang folgende Maßnahmen
baulich abgeschlossen:
Maßnahme |
Inanspruchnahme Fördermittel (max. 90 %) in € |
Bausumme (€) |
1 |
2 |
3 |
Richard von Weizsäcker
BK LH - Energetische Sanierung Teil 1 (Heizung) |
349.114,71 |
387.905,23 |
Kreishaus
5 - Neubau |
3.157.918,88 |
3.508.798,76 |
Richard
von Weizsäcker BK Dülmen - Energetische Sanierung (Erneuerung Heizungsanlage
inklusive Wärmenetz, Vorsatzfenster im Treppenhaus) |
430.041,30 |
477.823,67 |
Kreishaus
1 - Energetische Sanierung (Austausch Fenster) |
42.321,24 |
345.246,24 |
Kreishaus 2 -
Energetische Sanierung (Erneuerung Dacheindeckung und Sanierung der DG-Decke) |
556.714,96 |
618.572,18 |
Kreishaus 2 /
Kreishaus 3 - Energetische Beleuchtung (Einbau LED-Technik) |
451.925,00 |
502.138,89 |
Gesamt |
4.988.036,09 € |
5.840.484,97 € |
Aus dem
Infrastrukturprogramm (KInvFöG Kapitel 2) wurden bislang folgende Maßnahmen
baulich abgeschlossen:
Maßnahme |
Inanspruchnahme
Fördermittel (max. 90 %) in € |
Bausumme (€) |
1 |
2 |
3 |
Richard von Weizsäcker
BK Dülmen - Erneuerung Dacheindeckung und energetische Maßnahmen |
268.908,32 |
298.787,03 |
Oswald-von-Nell-Breuning
BK Coesfeld - Barrierefreier Ausbau der Gebäudeteile im Erdgeschoss |
118.047,50 |
131.163,89 |
Gesamt |
386.955,82 € |
429.950,92 € |
Das aus dem Landesförderprogramm
„Gute Schule 2020“ bewilligte Fördervolumen wurde in den Jahren 2018 - 2020 im
Rahmen von insgesamt vier Kreditverträgen (je Tranche 1.789.037 €) vollständig
bei der NRW.BANK abgerufen, wobei der Schuldendienst zu 100 % vom Land
Nordrhein-Westfalen getragen wird. Verwendungsnachweise müssen spätestens
innerhalb von vier Jahren nach der jeweiligen Kreditaufnahme vom Kreis Coesfeld
vorgelegt werden. Der Verwendungsnachweis für die ersten drei Tranchen hat der
Kreis Coesfeld im März 2022 bezogen auf den Erwerb und die Modernisierung der
Steverschule in Nottuln bei der NRW.BANK vorgelegt. Die Frist zur Vorlage des
Verwendungsnachweises für die 4. Tranche endet im Jahr 2024.
Aus dem Landesprogramm Gute Schule 2020 wurden
bislang folgende Maßnahmen beendet:
Maßnahme |
Inanspruchnahme von Gute Schule 2020 - Mitteln in € |
Investitionssumme (€) |
1 |
2 |
3 |
Erwerb
der Steverschule, Nottuln |
1.175.325,43 |
1.175.325,34 |
Breitbandausbau
Schulen |
307.807,29 |
307.807,29 |
Gesamt |
1.483.132,72 |
1.483.132,72 |
Die im förderrechtlichen Sinne aktuell noch nicht
abgeschlossenen Maßnahmen bzw. beendeten Investitionen sind der Anlage zu
dieser Sitzungsvorlage zu entnehmen. Änderungen gegenüber dem zuletzt bekannt
gemachten Berichtsstand (vgl. Vorbericht V 66 und V 67 des Haushaltsplans 2023)
sind dort in roter Schriftfarbe kenntlich gemacht.