Betreff
Organisation und Umsetzung des Bürgergeldgesetzes in den Jobcentern des Kreises Coesfeld
Vorlage
SV-10-0889
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

- ohne -

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

I. Sachdarstellung

Das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) ist am 20.12.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Ziel des Gesetzes ist es, mehr Respekt, mehr Chancen auf neue Perspektiven und mehr soziale Sicherheit in einer modernen Arbeitswelt zu verankern und unnötige bürokratische Belastungen abzubauen. Es sollen gesetzliche Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, dass es Menschen im Leistungsbezug möglich wird, sich stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und die Arbeitsuche zu konzentrieren. Das Gesetz will eine vertrauensvolle, transparente Zusammenarbeit zwischen den Leistungsberechtigten und den Jobcentern fördern.

 

Durch das Bürgergeld-Gesetz wird die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II in 2 Schritten reformiert.

 

In einem ersten Schritt traten am 01.01.2023 Änderungen im Bereich der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes in Kraft. Die Änderungen umfassten im Wesentlichen:

 

·         Erhöhung der Regelbedarfe

·         Einführung einer einjährigen Karenzzeit im Bereich des Vermögens und der Kosten der Unterkunft

·         Anpassung der Leistungsminderungen wegen Pflichtverletzungen und wegen Meldeversäumnissen (ehemals Sanktionen)

·         Einführung einer Bagatellgrenze für Rückforderungen

 

Die Umsetzung dieser Änderungen zum 01.01.2023 verlief im Kreis Coesfeld problemlos.

 

Zum 01.07.2023 werden nunmehr die Änderungen im Bereich der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit in Kraft treten. Hier handelt es sich im Wesentlichen folgende Änderungen:

 

·         In der Potenzialanalyse werden künftig insbesondere auch die Stärken der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mehr in den Blick genommen

·         Einführung eines Kooperationsplanes (ersetzt die bisherige Eingliederungsvereinbarung)

·         Einführung eines Schlichtungsverfahrens für Konfliktfälle im Zusammenhang mit der Erstellung oder Fortschreibung eines Kooperationsplanes

·         Ein Bürgergeldbonus soll die Teilnahme an ausgewählten Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik prämieren

·         Ein Weiterbildungsgeld erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung

·         Ganzheitliche Betreuung zum Aufbau der Beschäftigungsfähigkeit

·         Die Teilhabe am Arbeitsmarkt wird entfristet (bereits zum 01.01.2023)

 

Das Jobcenter des Kreises Coesfeld hat diese Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Vertretern der Städte und Gemeinden in einem Workshop Ende 2022 vorgestellt. Dort wurden insbesondere zu den Änderungen im Bereich der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit Ideen und Anregungen zur weiteren Umsetzung im Kreis Coesfeld gesammelt. Zeitgleich begannen Überlegungen, die Strukturen im Bereich des Fallmanagements und der Hilfeplanung zu überarbeiten und weitere Eingliederungsinstrumente, die bisher im Zuständigkeitsbereich des Jobcenter des Kreises liegen, zur Entscheidung im eigenen Namen auf die Jobcenter der Städte und Gemeinden zu übertragen. Des Weiteren wurden Gespräche mit dem Kommunalen Integrationszentrum des Kreises aufgenommen, in denen aufgrund von Schnittstellen zum Casemanagement des Kommunalen Integrationszentrums eine enge Zusammenarbeit vereinbart wurde.

 

In einem erneuten Workshop wurden Vertretern der Städte und Gemeinden am 02.03.2023 die bisherigen Überlegungen in Form eines Grobkonzeptes vorgestellt. Grundsätzlicher Widerspruch seitens der Städte und Gemeinden wurde nicht geäußert. Am 09.03.2023 erfolgte die Vorstellung des Grobkonzeptes in der Leitungsrunde und am 23.03.2023 in der Lenkungsgruppe. Auch dort fand das Konzept überwiegende Zustimmung. Ab dem 22.03.2023 erfolgte – unter Beteiligung von Vertretern der Städte und Gemeinden – die weitere Detailplanung. In wöchentlichen Arbeitsgruppen wurden sämtliche Eingliederungsinstrumente in Bezug auf die aktuelle und geplante zukünftige Zuständigkeit, das Erfordernis neuer bzw. überarbeiteter Richtlinien und Vordrucke, der Kooperationsplan, das Schlichtungsverfahren, das Coaching, Schnittstellen (zum Beispiel zum Casemanagement des Kommunalen Integrationszentrums) und die Frage etwaiger Schulungsbedarfe erörtert.

 

In der Sitzung werden im Rahmen einer PowerPoint-Präsentation der aktuelle Stand zur Umsetzung des Bürgergeldes und die Planungen zu Organisationsänderungen im Kreis Coesfeld vorgestellt.

 

II. Entscheidungsalternativen

Keine

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Keine

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Keine