Beschlussvorschlag:
- ohne -
Der Bericht der Verwaltung
wird zur Kenntnis genommen.
I. Sachdarstellung
Das
Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer
Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) ist am 20.12.2022
im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Ziel des Gesetzes ist es, mehr Respekt,
mehr Chancen auf neue Perspektiven und mehr soziale Sicherheit in einer
modernen Arbeitswelt zu verankern und unnötige bürokratische Belastungen
abzubauen. Es sollen gesetzliche Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden,
dass es Menschen im Leistungsbezug möglich wird, sich stärker auf
Qualifizierung, Weiterbildung und die Arbeitsuche zu konzentrieren. Das Gesetz
will eine vertrauensvolle, transparente Zusammenarbeit zwischen den Leistungsberechtigten
und den Jobcentern fördern.
Durch
das Bürgergeld-Gesetz wird die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB
II in 2 Schritten reformiert.
In
einem ersten Schritt traten am 01.01.2023 Änderungen im Bereich der Leistungen
zur Sicherung des Lebensunterhaltes in Kraft. Die Änderungen umfassten im
Wesentlichen:
·
Erhöhung der
Regelbedarfe
·
Einführung einer
einjährigen Karenzzeit im Bereich des Vermögens und der Kosten der Unterkunft
·
Anpassung der Leistungsminderungen
wegen Pflichtverletzungen und wegen Meldeversäumnissen (ehemals Sanktionen)
·
Einführung einer
Bagatellgrenze für Rückforderungen
Die
Umsetzung dieser Änderungen zum 01.01.2023 verlief im Kreis Coesfeld
problemlos.
Zum
01.07.2023 werden nunmehr die Änderungen im Bereich der Leistungen zur
Eingliederung in Arbeit in Kraft treten. Hier handelt es sich im Wesentlichen
folgende Änderungen:
·
In der Potenzialanalyse
werden künftig insbesondere auch die Stärken
der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mehr in den Blick genommen
·
Einführung eines
Kooperationsplanes (ersetzt die bisherige Eingliederungsvereinbarung)
·
Einführung eines
Schlichtungsverfahrens für Konfliktfälle im Zusammenhang mit der Erstellung
oder Fortschreibung eines Kooperationsplanes
·
Ein
Bürgergeldbonus soll die Teilnahme an
ausgewählten Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik prämieren
·
Ein
Weiterbildungsgeld erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer
berufsabschlussbezogenen Weiterbildung
·
Ganzheitliche
Betreuung zum Aufbau der Beschäftigungsfähigkeit
·
Die Teilhabe am
Arbeitsmarkt wird entfristet (bereits zum 01.01.2023)
Das
Jobcenter des Kreises Coesfeld hat diese Reform der Grundsicherung für
Arbeitsuchende nach dem SGB II Vertretern der Städte und Gemeinden in einem
Workshop Ende 2022 vorgestellt. Dort wurden insbesondere zu den Änderungen im
Bereich der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit Ideen und Anregungen zur
weiteren Umsetzung im Kreis Coesfeld gesammelt. Zeitgleich begannen
Überlegungen, die Strukturen im Bereich des Fallmanagements und der
Hilfeplanung zu überarbeiten und weitere Eingliederungsinstrumente, die bisher
im Zuständigkeitsbereich des Jobcenter des Kreises liegen, zur Entscheidung im
eigenen Namen auf die Jobcenter der Städte und Gemeinden zu übertragen. Des
Weiteren wurden Gespräche mit dem Kommunalen Integrationszentrum des Kreises
aufgenommen, in denen aufgrund von Schnittstellen zum Casemanagement des
Kommunalen Integrationszentrums eine enge Zusammenarbeit vereinbart wurde.
In
einem erneuten Workshop wurden Vertretern der Städte und Gemeinden am
02.03.2023 die bisherigen Überlegungen in Form eines Grobkonzeptes vorgestellt.
Grundsätzlicher Widerspruch seitens der Städte und Gemeinden wurde nicht
geäußert. Am 09.03.2023 erfolgte die Vorstellung des Grobkonzeptes in der
Leitungsrunde und am 23.03.2023 in der Lenkungsgruppe. Auch dort fand das Konzept
überwiegende Zustimmung. Ab dem 22.03.2023 erfolgte – unter Beteiligung von
Vertretern der Städte und Gemeinden – die weitere Detailplanung. In
wöchentlichen Arbeitsgruppen wurden sämtliche Eingliederungsinstrumente in
Bezug auf die aktuelle und geplante zukünftige Zuständigkeit, das Erfordernis
neuer bzw. überarbeiteter Richtlinien und Vordrucke, der Kooperationsplan, das
Schlichtungsverfahren, das Coaching, Schnittstellen (zum Beispiel zum
Casemanagement des Kommunalen Integrationszentrums) und die Frage etwaiger
Schulungsbedarfe erörtert.
In
der Sitzung werden im Rahmen einer PowerPoint-Präsentation der aktuelle Stand
zur Umsetzung des Bürgergeldes und die Planungen zu Organisationsänderungen im
Kreis Coesfeld vorgestellt.
II. Entscheidungsalternativen
Keine
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Keine
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Keine