Betreff
Anpassung des Regionalplans Münsterland - Stellungnahme des Kreises Coesfeld
Vorlage
SV-10-0890
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem vorgeschlagenen Verfahrensablauf zur Erarbeitung einer Stellungnahme des Kreises Coesfeld zum Entwurf des angepassten Regionalplans Münsterland wird zugestimmt.

 

I. Sachdarstellung

 

Am 12. Dezember 2022 hat der Regionalrat Münster den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Regionalplans Münsterland gefasst und damit den Startschuss für den Beginn des förmlichen Anpassungsverfahrens gegeben. Zentrale Grundlage bei der Aufstellung von regionalen Raumordnungsplänen ist der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW). Dieser ist zuletzt 2017 neu verabschiedet und im August 2019 durch die Landesregierung weiter modifiziert worden. Daher ist nun auch der Regionalplan Münsterland aus dem Jahr 2014 an die übergeordneten, neuen Vorgaben des LEP NRW anzupassen. Darüber hinaus ist im September 2021 der länderübergreifende Bundesraumordnungsplan Hochwasser (BRPH) rechtskräftig geworden. Auch an dessen Vorgaben ist der Regionalplan anzupassen.

Dem Aufstellungsbeschluss vorangegangen sind nach dem Verfahrensauftakt im Dezember 2019 zahlreiche Informations- & Fachgespräche, Arbeitskreissitzungen, Kommunalgespräche, Fachdialoge und eine Umweltprüfung.

 Die Regionalplananpassung wird insbesondere in den Schwerpunktthemen

·           Siedlungsflächenpotenzialmodell

·           Zentralörtlich bedeutsame Siedlungsbereiche

·           Siedlungsentwicklung in kleineren Ortsteilen

·           Gewerbe- & Industrieflächenkonzept

·           Rohstoffsicherung

·           Klimaschutz & Klimafolgenanpassung

·           Erneuerbare Energien

wichtige Änderungen mit sich bringen, die auch die räumliche Entwicklung im Kreis Coesfeld maßgeblich beeinflussen wird.

Neben der Unterteilung in Themenschwerpunkte, ist die Unterteilung in Grundsätze und Ziele für die Kommunen von entscheidender Bedeutung. Ziele der Raumordnung sind verbindliche Vorgaben. Sie sind bei raumbedeutsamen Planungen zu beachten und können nicht im Rahmen der Abwägung überwunden werden. Nach § 1 Abs. 4 BauGB, sind Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. Die im Regionalplan formulierten Grundsätze hingegen sind im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen, können jedoch in der Abwägung überwunden werden.

In der Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung am 09.03.2023 stellten Herr Regionalplaner Weidmann und Frau Kraus, Leiterin des Dezernats Regionalentwicklung, den aktuellen Verfahrensstand und die Schwerpunktthemen der Regionalplananpassung vor und standen für Rückfragen zur Verfügung (SV-10-0783). Die dort gehaltene Präsentation ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Weiterhin findet/ fand am 30. Mai 2023 eine Regionalkonferenz der Bezirksregierung Münster im Kreishaus in Coesfeld statt, die ebenfalls der Information der Kommunalpolitik dient/e. Weitere Informationsquellen sind weiter unten gelistet.

Bis zum 30. September 2023 besteht für den Kreis Coesfeld die Möglichkeit, zum Entwurf des angepassten Regionalplans Stellung zu nehmen. Die Kreisverwaltung erarbeitet aktuell bereits eine verwaltungsseitige Stellungnahme, die jedoch aufgrund des Umfangs der Planunterlagen noch nicht final ist. Der aktuelle Stand ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

Folgender Verfahrensablauf wird vorgeschlagen: Die Kreistagsfraktionen können – basierend auf den erfolgten Informationsveranstaltungen (s.o.) und den verwaltungsseitigen Hinweisen bis zum 31. Juli 2023 Änderungs- und Ergänzungswünsche zur verwaltungsseitigen Stellungnahme einreichen (mathias.raabe@kreis-coesfeld.de). Es wird darum gebeten, die Unterteilung des Planentwurfs in Themenschwerpunkte und die Nennung konkreter Ziele und Grundsätze zu berücksichtigen, um eine Zuordnung und Zusammenfassung zu erleichtern. Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zu textlichen Festlegungen oder zeichnerischen Darstellungen sollten dabei gemäß früherer Erfahrungen möglichst konkret formuliert werden.

Zur Sitzungsfolge nach den Sommerferien wird eine entsprechende Synopse gefertigt, die dann im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung am 4. September abschließend beraten und am 27. September durch den Kreistag beschlossen werden kann.

Weitere Informationsquellen zur Regionalplananpassung:

·           Die Entwurfsfassung des Regionalplans (Stand Dezember 2022) kann hier über das Ratsinfosystem der Bezirksregierung heruntergeladen werden:

1 Textliche Festlegungen NEU zur Vorlage 35/2022 (nrw.de)

·           Weitere ergänzende Anlagen und Anhänge (Umweltbericht, zeichnerische Festlegungen etc.) stehen hier zum Download zur Verfügung:

Vorgang 35/2022 - SD.NET RIM | Bezirksregierung Münster (nrw.de)

·           Die Bezirksregierung Münster hat eigens für das Regionalplananpassungsverfahren eine sehr informative „StoryMap“ erarbeitet, die über den folgenden Link zu erreichen ist:

https://www.giscloud.nrw.de/regionalplan-muensterland.html

II. Entscheidungsalternativen

Die Stellungnahme des Kreises Coesfeld wird lediglich verwaltungsseitig erarbeitet und nicht politisch beraten und beschlossen. Die Abgabe eigener Stellungnahmen der Kreistagsfraktionen an die Bezirksregierung Münster wäre hiervon unbenommen.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Die Abgabe einer Stellungnahme zur Regionalplananpassung hat weder finanzielle, noch personelle oder klimatische Auswirkungen.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die finale Stellungnahme des Kreises Coesfeld ist der Kreistag zuständig, § 26 KrO NRW.