Beschlussvorschlag:
Dem vorgeschlagenen Verfahrensablauf zur Erarbeitung einer Stellungnahme des Kreises Coesfeld zum Entwurf des angepassten Regionalplans Münsterland wird zugestimmt.
I. Sachdarstellung
Am 12. Dezember 2022 hat der Regionalrat Münster den
Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Regionalplans Münsterland gefasst und
damit den Startschuss für den Beginn des förmlichen Anpassungsverfahrens
gegeben. Zentrale Grundlage bei der Aufstellung von regionalen
Raumordnungsplänen ist der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP
NRW). Dieser ist zuletzt 2017 neu verabschiedet und im August 2019 durch die
Landesregierung weiter modifiziert worden. Daher ist nun auch der Regionalplan
Münsterland aus dem Jahr 2014 an die übergeordneten, neuen Vorgaben des LEP NRW
anzupassen. Darüber hinaus ist im September 2021 der länderübergreifende
Bundesraumordnungsplan Hochwasser (BRPH) rechtskräftig geworden. Auch an dessen
Vorgaben ist der Regionalplan anzupassen.
Dem Aufstellungsbeschluss vorangegangen sind nach dem
Verfahrensauftakt im Dezember 2019 zahlreiche Informations- &
Fachgespräche, Arbeitskreissitzungen, Kommunalgespräche, Fachdialoge und eine
Umweltprüfung.
Die Regionalplananpassung wird insbesondere in den
Schwerpunktthemen
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Siedlungsflächenpotenzialmodell
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Zentralörtlich bedeutsame Siedlungsbereiche
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Siedlungsentwicklung in kleineren Ortsteilen
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Gewerbe- & Industrieflächenkonzept
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Rohstoffsicherung
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Klimaschutz & Klimafolgenanpassung
·
Erneuerbare Energien
wichtige Änderungen mit sich bringen, die auch die räumliche
Entwicklung im Kreis Coesfeld maßgeblich beeinflussen wird.
Neben der Unterteilung in Themenschwerpunkte, ist die
Unterteilung in Grundsätze und Ziele für die Kommunen von entscheidender
Bedeutung. Ziele der Raumordnung sind verbindliche Vorgaben. Sie sind bei
raumbedeutsamen Planungen zu beachten und können nicht im Rahmen der Abwägung
überwunden werden. Nach § 1 Abs. 4 BauGB, sind Bauleitpläne den Zielen der
Raumordnung anzupassen. Die im Regionalplan formulierten Grundsätze hingegen sind
im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen, können jedoch in der Abwägung
überwunden werden.
In der Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und
Kreisentwicklung am 09.03.2023 stellten Herr Regionalplaner Weidmann und Frau
Kraus, Leiterin des Dezernats Regionalentwicklung, den aktuellen
Verfahrensstand und die Schwerpunktthemen der Regionalplananpassung vor und standen
für Rückfragen zur Verfügung (SV-10-0783). Die
dort gehaltene Präsentation ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Weiterhin findet/ fand am 30. Mai 2023 eine Regionalkonferenz der
Bezirksregierung Münster im Kreishaus in Coesfeld statt, die ebenfalls der
Information der Kommunalpolitik dient/e. Weitere Informationsquellen sind
weiter unten gelistet.
Bis zum 30. September 2023 besteht für den Kreis Coesfeld die
Möglichkeit, zum Entwurf des angepassten Regionalplans Stellung zu nehmen. Die
Kreisverwaltung erarbeitet aktuell bereits eine verwaltungsseitige
Stellungnahme, die jedoch aufgrund des Umfangs der Planunterlagen noch nicht
final ist. Der aktuelle Stand ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Folgender Verfahrensablauf
wird vorgeschlagen: Die Kreistagsfraktionen können – basierend auf den
erfolgten Informationsveranstaltungen (s.o.) und den verwaltungsseitigen
Hinweisen bis zum 31. Juli 2023
Änderungs- und Ergänzungswünsche zur verwaltungsseitigen Stellungnahme einreichen
(mathias.raabe@kreis-coesfeld.de). Es
wird darum gebeten, die Unterteilung des
Planentwurfs in Themenschwerpunkte und die Nennung konkreter Ziele und
Grundsätze zu berücksichtigen, um eine Zuordnung und Zusammenfassung zu
erleichtern. Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zu textlichen Festlegungen
oder zeichnerischen Darstellungen sollten dabei gemäß früherer Erfahrungen
möglichst konkret formuliert werden.
Zur Sitzungsfolge nach den Sommerferien wird eine entsprechende
Synopse gefertigt, die dann im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und
Kreisentwicklung am 4. September abschließend beraten und am 27. September durch den Kreistag
beschlossen werden kann.
Weitere Informationsquellen
zur Regionalplananpassung:
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Die Entwurfsfassung des Regionalplans (Stand
Dezember 2022) kann hier über das Ratsinfosystem der Bezirksregierung
heruntergeladen werden:
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Textliche Festlegungen NEU zur Vorlage 35/2022 (nrw.de)
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Weitere ergänzende Anlagen und Anhänge (Umweltbericht,
zeichnerische Festlegungen etc.) stehen hier zum Download zur Verfügung:
Vorgang
35/2022 - SD.NET RIM | Bezirksregierung Münster (nrw.de)
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Die Bezirksregierung Münster hat eigens für das
Regionalplananpassungsverfahren eine sehr informative „StoryMap“
erarbeitet, die über den folgenden Link zu erreichen ist:
https://www.giscloud.nrw.de/regionalplan-muensterland.html
II. Entscheidungsalternativen
Die Stellungnahme des Kreises Coesfeld wird lediglich verwaltungsseitig erarbeitet und nicht politisch beraten und beschlossen. Die Abgabe eigener Stellungnahmen der Kreistagsfraktionen an die Bezirksregierung Münster wäre hiervon unbenommen.
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Die Abgabe einer Stellungnahme zur Regionalplananpassung hat weder finanzielle, noch personelle oder klimatische Auswirkungen.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für die finale Stellungnahme des Kreises Coesfeld ist der Kreistag zuständig, § 26 KrO NRW.