Betreff
Das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) des Kreises Coesfeld
Vorlage
SV-10-0894
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss: ohne

 

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I. – III.   Problem / Lösung / Alternativen

 

Der Kreistag des Kreises Coesfeld hat am 19.03.1997 das Kulturlandschaftsprogramm für den Kreis Coesfeld genehmigt und beschlossen. Die Bereitstellung von Kreismitteln zur Anteilsfinanzierung muss jeweils für einen Förderzeitraum von fünf Jahren erfolgen. Zuletzt erfolgte dies im Jahr 2018, so dass der Förderzeitraum am 31.12.2023 endet.

 

Das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) des Kreises Coesfeld, genehmigt durch Erlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft - MURL - des Landes Nordrhein-Westfalen vom 31.03.1998, ist als Kooperationsprogramm zwischen den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes einerseits und den Interessen der Flächeneigentümer / Landwirte andererseits zu verstehen. Mit Erlass des Ministeriums vom 02.04.2001 erfolgte die Umstellung der Kreiskulturlandschaftsprogramme auf die Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz (RRL VNS). Seit dem 01.01.2023 ist der Vertragsnaturschutz Bestandteil der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bzw. des nationalen GAP-Strategieplans der Bundesrepublik Deutschland.

 

Die Teilnahme am Kulturlandschaftsprogramm des Kreises Coesfeld bzw. am Vertragsnaturschutz ist freiwillig.

Der Kreis Coesfeld ist Bewilligungsbehörde und vereinbart in Absprache mit der Bewirtschafterin / dem Bewirtschafter für die Laufzeit von fünf Jahren zum Beispiel Pflegemodalitäten von extensiv genutztem Dauergrünland oder extensiver Nutzung von Äckern zum Schutz von Ackerlebensgemeinschaften (z.B. Feldlerche, Rebhuhn, Kiebitz). Die Bewilligung der Anträge erfolgt mittels Zuwendungsbescheid.

 

Zu Beginn des Vertragsnaturschutzes wurden 1998 zunächst drei und in den weiteren Jahren teilweise 150 Anträge mit ca. 330 ha bewilligt.

 

Die anfängliche Attraktivität des Kulturlandschaftsprogrammes war in den Folgejahren etwas rückläufig; tlw. u.a. durch einen Strukturwandel in der Landwirtschaft, Ausbau von Biogasanlagen, Intensivierung der Tierplatzzahlen mit entsprechendem Gülleanfall, Erhöhung der Flächenpreise bzw. Pachtpreise.

 

Die Anpassung der Bewirtschaftungsprämien im Vertragsnaturschutz in 2015 sowie in 2022 haben die Akzeptanz wieder gestärkt. Die derzeitigen Ausgleichsbeträge für die extensive Grünlandnutzung liegen je nach Bewirtschaftungseinschränkungen zwischen 550,- Euro und 700,- Euro pro Jahr und Hektar. Bei Maßnahmen auf Grünland wird die gesamte Grünlandfläche bewilligt.

Bei den Ackerextensivierungsmaßnahmen werden i.d.R. Blüh- und Schutzstreifen für Acker-Lebensgemeinschaften gefördert. Zielsetzung ist u.a. eine Verbesserung des Nahrungsangebotes für Insekten, Vögel und Säugetiere oder auch eine Verbesserung der Deckung für Vögel und Säugetiere.

Aufgrund der relativ hohen Ausgleichsbeträge weisen die förderfähigen Maßnahmen Ackerstreifen auf, die eine Breite von mindestens 6 m bis maximal 45 m haben. Bei Ackerextensivierungsmaßnahmen werden je nach Verpflichtung, wie z.B. bei Ernteverzicht bis Ende Februar des Folgejahres, bis zu 2.240,- Euro pro Jahr und Hektar als Ausgleichsbetrag bewilligt.

 

 

Der Schwerpunkt der Bewirtschaftungsanträge bzw. Bewilligungen liegt im Bereich der extensiven Grünlandbewirtschaftung. Von den bewilligten 235 ha sind ca. 218 ha extensiv genutztes Dauergrünland und ca. 17 ha Flächen mit Ackerextensivierungsmaßnahmen.

Aktuell sind 87 Anträge bewilligt. Davon werden ca. die Hälfte der Anträge bzw. Dauergrünlandflächen seit 1999 im Vertragsnaturschutz geführt.

Die Etablierung dieses Förderprogramms basiert auf über Jahre aufgebautem Vertrauen und Kooperation zwischen den Flächenbewirtschaftern und dem Kreis Coesfeld.

 

 

IV.  Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Der Vertragsnaturschutz ist Bestandteil der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bzw. des nationalen GAP-Strategieplans der Bundesrepublik Deutschland; genehmigt von der EU-Kommission im November 2022. Nach zwei Übergangsjahren wurde die neue GAP-Förderperiode 2023-2027 zum 01.01.2023 eingeführt. Seitdem gibt es in Nordrhein-Westfalen kein eigenständiges Förderprogramm mehr für den Vertragsnaturschutz.

Die Ausgleichszahlungen für die Bewilligungen werden von der EU bis zu 47 % kofinanziert, die Mitfinanzierung der Kreise und kreisfreien Städte entfällt. Der Finanzplan des GAP-Strategieplans sieht diese Regelung zunächst für alle Bewilligungen, die bis Ende 2027 erteilt werden, vor. Der Bewilligungszeitraum für die Anträge beträgt fünf Jahre, die Auszahlung erfolgt jährlich.

 

Der bewilligte Förderbetrag liegt für den Kreis Coesfeld bei ca. 185.000,- Euro pro Jahr. Der Kreisanteil für die Mitfinanzierung für bestehende „Alt-Bewilligungen“ beträgt zurzeit ca. 500,- Euro pro Jahr. Die Verpflichtung der Mitfinanzierung endet im Jahr 2025. Für den Zeitraum bis Ende 2025 wird der Anteil aus Kreismitteln in Höhe von bis zu 500,- Euro pro Jahr bereitgestellt.

 

Der Vertragsnaturschutz fördert die Ziele der freiwilligen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. Durch die Extensivierungsmaßnahmen von Grünland- und Ackerflächen werden u.a. Emissionen reduziert. Der Wegfall von Düngung und Pflanzenschutzmittel, Anlage von Extensivgrünland, Blüh- und Schonstreifen auf Ackerflächen fördern die Biodiversität.