Beschlussvorschlag:
Der Beirat stimmt der Erteilung einer Befreiung von den Verboten des
Landschaftsschutzgebietes 2.2.02
„Stevede - Merfelder Flachrücken“ des Landschaftsplans Merfelder Bruch -
Borkenberge für die Errichtung einer Schutzhütte zu.
Begründung:
Der Heimatverein Lette möchte eine
Schutzhütte an der Stelle errichten, an der am 23.03.2016 eine über 100 Jahre
alte Hütte im Letter Bruch durch einen Brand zerstört wurde.
Die alte
Hütte diente seinerzeit dazu, den auf dem Acker arbeitenden Menschen mit ihren
Arbeitspferden Unterstand in den Pausen und bei schlechtem Wetter zu gewähren.
Die Hütte wurde zur Zeit der Urbarmachung des Letter Bruchs in der Zeit nach
der Markenteilung errichtet.
Das
historische Bauwerk soll stilecht, zur Nutzung für Jedermann, wie Wanderer,
Radfahrer, Kindergärten und Schulklassen wiederaufgebaut werden.
Die neue Hütte soll zum einen zum Schutz und als Ruheplatz für
vorbeikommende Personen dienen. Zum anderen soll die Hütte als Bildungsort
dienen, um zu zeigen, wie ehemals in der Landwirtschaft gearbeitet wurde. Dafür
sollen Hinweistafeln aufgestellt werden, die die Geschichte solcher Hütten
erklären.
Der Standort des geplanten Vorhabens
befindet sich in dem Landschaftsschutzgebiet 2.2.02 „Stevede-Merfelder
Flachrücken“, festgesetzt im Landschaftsplan Merfelder Bruch-Borkenberge.
Für die Errichtung der Schutzhütte ist eine Befreiung gemäß § 67
Bundesnaturschutzgesetz von folgenden Verboten innerhalb des
Landschaftsschutzgebiets erforderlich:
·
Bauliche Anlagen i.S.d. Bauordnung NRW zu
errichten oder zu erweitern, auch wenn sie keiner Planfeststellung, Genehmigung
oder Anzeige bedürfen.
Die Befreiung soll aus Gründen des
überwiegenden öffentlichen Interesses an dem Bereitstellen einer Schutzeinrichtung
für Personen, ergänzt durch den Bildungszweck, erteilt werden.
Die
Befreiung soll mit folgenden Auflagen verbunden werden:
·
Die Befreiung
wird vorbehaltlich einer wasserrechtlichen Genehmigung und der Genehmigung des
Bauantrages erteilt.
·
Die naturschutzfachlichen
Belange des Landschaftsschutzgebietes sind in allen Bauphasen sowie im Zuge der
späteren Nutzung vorrangig zu berücksichtigen.
·
Die
Flächeninanspruchnahme für die Errichtung der Schutzhütte und den Baubetrieb
ist auf das geringstmögliche Maß zu reduzieren. Angrenzende Gehölze sind durch
entsprechende Vorkehrungen zu schützen. Baumaterial und Baumaschinen sind
außerhalb des Traufbereichsvon Gehölzen zu lagern bzw. abzustellen.
·
Wenn die
Beseitigung von Gehölzen notwendig sein sollte (keine Ausweichmöglichkeiten
etc.), ist dies mit der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld vorab
abzustimmen. Das gleiche gilt bei Verlust sonstiger Vegetationsdecken (z. B.
Grünland). In diesen Fällen sind (weitere) Kompensationsmaßnahmen erforderlich.
·
Mit dem Vorhaben
ist ein Eingriff in Natur und Landschaft gemäß § 14 Abs. 1
Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 30 Landesnaturschutzgesetz NRW
verbunden. Nach § 15 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz sind Ausgleichs- bzw.
Ersatzmaßnahmen erforderlich.
Zur Kompensation des Eingriffs sind 2
hochstämmige Obstbäume (Stammhöhe mind. 1,80 m, Pflanzqualität 2 x
verpflanzt, Stammumfang 10-12 cm) zu pflanzen (s. Lageplan). Der Mindestabstand
der Bäume untereinander darf 8 x 8 m nicht unterschreiten.
Die Pflanzarbeiten sind in der auf den
Baubeginn nächstfolgenden Pflanzperiode an der im Lageplan eingezeichneten
Stelle durchzuführen.
Die Anpflanzungen sind dauerhaft zu
pflegen und zu erhalten. Der Ausfall von Anpflanzungen ist durch
Nachpflanzungen zu ersetzen.
Sämtliche Anpflanzungen sind bis zu
ihrer Sicherung fachgerecht gegen Verbiss zu schützen.
Der Abschluss der Pflanzarbeiten ist der
unteren Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld unaufgefordert spätestens 4
Wochen nach der Durchführung zur Abnahme mitzuteilen.
·
Sollten während
der Bauarbeiten besonders geschützte Arten gemäß § 7 Abs. 2
Nr. 13 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) trotz vorheriger Überprüfung
festgestellt werden, so sind die Arbeiten unverzüglich einzustellen und die
untere Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld ist zu informieren.
1. Antrag
vom 26.09.2022
2. Auszug Antrag wasserrechtliches Verfahren, beinhaltet:
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Übersichtskarte
-
Lageplan für die
Ersatzpflanzungen
-
Plandarstellung
Schutzhütte mit Bildern
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Eingriffsbewertung