Betreff
Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-10-0898
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Ohne

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

 

I–IV.

 

Aktueller Stand der Umsetzung des Case Management (Modul II im Kommunalen Integrationsmanagement KIM)

Der Ausschuss für Bildung, Schule und Integration wird fortlaufend über die Entwicklung im Landesprogramm Kommunales Integrationsmanagement (KIM) unterrichtet.

Den letzten großen Meilenstein stellte die Verdopplung der Case Management-Stellen aus Modul II von 6 auf 12 Stellen dar (SV-10-0391). Der Kreistag beauftragte die Verwaltung Ende 2021 zur Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens, um die zusätzlichen Personalfördermittel an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden oder die Träger der freien Wohlfahrtspflege weiterzuleiten.

 

Aufgrund des Angriffskriegs Russlands in der Ukraine im Februar 2022 und des dadurch steigenden, kurzfristigen Unterstützungsbedarfs im Sozialraum, zogen die Träger der freien Wohlfahrt ihre Beteiligung am Interessenbekundungsverfahren zurück, damit die Stellen möglichst zeitnah und unbürokratisch in den Städten und Gemeinden eingerichtet und besetzt werden könnten.

 

Das KIM-Case Management richtet sich grundsätzlich an alle Menschen mit Einwanderungsgeschichte unabhängig vom Aufenthaltsstatus, die keinen oder keinen ausreichenden Zugang zum Unterstützungssystem haben.

Das Landesprogramm umfasst insgesamt 3 Module:

1.       strategische Koordinierung (3,5 Stellen) und Verwaltungsassistenz (0,5 Stellen)

2.       kommunales Case Management (12 Stellen)

3.       Einbürgerungs- und Ausländerbehörde (2 Stellen)

Die Personalkostenförderung für eine Vollzeitstelle umfasst aktuell (2023) 57.000 € pro Jahr. Zusätzlich stehen für das Modul I arbeitsplatzbezogene Sachkostenpauschalen und Mittel für Veranstaltungen und Schnittstellenmanagement zur Verfügung. Darüber hinaus kann eine Prozessbegleitung in Anspruch genommen werden, was zurzeit im Kreis Coesfeld keine Anwendung findet.

 

Seit dem 01.02.2023 sind die 6 Case Management Stellen sowie drei der 3,5 strategischen Koordinierungsstellen beim Kommunalen Integrationszentrum besetzt. Aktuell befinden sich etwa 80 Personen mit Einwanderungsgeschichte in der Begleitung durch das KIM-Case Management. Die Intensität der Beratung und Begleitung reicht hierbei von Kurzinterventionen (Weitergabe von Informationen, Anleitung und Hilfen sowie Verweisberatung) über längere Prozessbegleitungen bis hin zu einem intensiven KIM-Case Management in klar definierten Prozessschritten. Neben der Unterstützung im Einzelfall (60 % des Stellenanteils) wirkt die Arbeit des KIM-Case Managements auch auf die Systemebene (40 % des Stellenanteils) da die Arbeit in den unterschiedlich gelagerten und zum Teil multikomplexen Problemfällen wertvolles Wissen über das gesamte Hilfesystem geben.

 

Zur Durchführung des KIM-Case Management Prozesses sind alle bereits eingestellten Kräfte in einer 15-tägigen Qualifizierung auf Kosten des Landes NRW geschult worden. Noch bis zum Ende des Jahres wird diese Schulung auch für die noch einzustellenden Case Management Kräfte kostenfrei angeboten.

 

Die Fördermittel zur Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) für die Module 2 und 3 wurden von der Bezirksregierung Arnsberg für das Jahr 2023 zwischenzeitlich bewilligt. Die Bewilligung für das Modul 1 steht weiterhin aus.

Die Weiterleitungsverträge für die Personalkosten von 6 zusätzlichen Case Management-Stellen wurden mittlerweile an die drei Anstellungsträger (Gemeinde Ascheberg sowie die Städte Coesfeld und Dülmen) versandt.

Zwischenzeitlich haben alle Anstellungsträger die 6 Stellen ausgeschrieben und zum Teil bereits geeignetes Personal ausgewählt. In Kürze erfolgen die weiteren konzeptionellen Abstimmungen zwischen den Anstellungsträgern und dem Kommunalen Integrationszentrum, um eine gelingende Einarbeitung der neuen Mitarbeitenden vor Ort zu gestalten. Hierzu wird das Kreisgebiet in drei Regionen aufgeteilt, wobei die Region Nord die Kommunen Billerbeck, Coesfeld, Havixbeck und Rosendahl umfasst (2,5 Stellenanteile). Die Region Mitte umfasst Dülmen und Nottuln (1 Stelle) und die Region Süd bilden die Kommunen Ascheberg, Lüdinghausen, Nordkirchen, Olfen und Senden (2,5 Stellenanteile).

 

Die vorhandenen Kräfte im KIM-Case Management leisten gegenwärtig u. a. einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des Chancen-Aufenthaltsrechts nach § 104c AufenthaltG. Das neue Chancen-Aufenthalts-Recht nach § 104c AufenthG soll Menschen mit einer Duldung die Möglichkeit geben, eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, wenn sie am 31.10.2022 seit mindestens 5 Jahren bereits in Deutschland sind.

 

Bei bereits bestehenden Kontakten der potentiell berechtigten Zielgruppe mit dem vorhandenen Unterstützungssystem erfolgt durch das Case Management eine Verweisberatung. Sollten die Träger und ehrenamtliche Kräfte jedoch in der Beratung und Begleitung von Menschen mit Einwanderungsgeschichte an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen, kann das Case Management jederzeit hinzugezogen werden und das vorhandene System entlasten. Dies gilt insgesamt für alle Menschen mit Einwanderungsgeschichte, die keinen oder keinen ausreichenden Zugang zum Unterstützungssystem haben.

 

Besonders in den Gemeinden im Kreis Coesfeld besteht in vielen Fällen mit dem KI die Vereinbarung, dass die Personen mit einem Anspruch nach § 104c AufenthG auf dem Weg in einen verfestigten Aufenthalt nach § 25 a oder § 25 b AufenthG in den 18 Monaten nach der Antragsstellung durch das Case Management unterstützt werden (soweit sie nicht bereits anderweitig begleitet werden). In gemeinsamen Informationsveranstaltungen wird die Zielgruppe über ihre Rechte und Möglichkeiten aufgeklärt und bei der Antragstellung unterstützt. Doppelstrukturen in der Beratung werden auf diese Weise vermieden.


Rechtliche Unklarheiten im Aufenthaltsgesetz werden gegenwärtig mit dem Modul III aus dem Programm Kommunales Integrationsmanagement (Einbürgerungs- und Ausländerbehörde) sowie deren Leitung kreisintern geklärt. Beide Abteilungen – Ausländerbehörde und Kommunales Integrationszentrum – erhoffen sich von der engeren Zusammenarbeit einen größeren Integrationserfolg für die Menschen mit einer guten Bleibeperspektive bzw. für diejenigen, die schon viele Jahre im Status der Duldung in Deutschland leben. Aufgrund der personellen Belastung und des hohen Antragsvolumens in der Ausländerbehörde stehen für die Mitarbeitenden in Modul III gegenwärtig sachbearbeitende Tätigkeiten im Vordergrund.

 

Mit Blick auf den mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht verbundenen Rechtskreiswechsel ins SGB II und durch die Umsetzung des Bürgergeldes erfolgt gerade auch eine enge Abstimmung zwischen dem KI und dem Jobcenter des Kreises sowie mit den Jobcenterleitungen aus den kreisangehörigen Kommunen.

 

Kreisweites Case Management Konzept

Nach den Vorgaben des Landes NRW muss das Konzept zum Kommunalen Integrationsmanagement eine Übersicht über Beratungsansätze in der Kommune enthalten und eine Darstellung darüber, wie mit den verschiedenen Case Management-/ Fall-Management-Ansätzen zusammengearbeitet wird (SGB II, Jugendmigrationsdienst (JMD), Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer und Zuwanderinnen (MBE) und so weiter).

Die Weiterentwicklung des kreisweiten KIM-Case Management Konzepts im Kreis Coesfeld findet mit der Besetzung der kommunalen Stellen und dann auch in Abstimmung mit den Trägern und Flüchtlingsinitiativen im Laufe des Jahres statt.

Geplant ist, dass in zwei Pilotkommunen im Nord- und im Südkreis lokale Integrationskonzepte unter Federführung der strategischen Koordinierungskräfte (Modul I) und der Fachdienstleitung für das Kommunale Integrationsmanagement und unter Beteiligung der Kommunen, der Träger sowie der Ehrenamtlichen erarbeitet werden. Auf diese Weise können alle Anstellungsträger, die Träger der Wohlfahrtspflege und gewählte Sprecher der Flüchtlingsinitiativen ihre Expertise in die Konzeptentwicklung einbringen.


Die Ergebnisse aus den lokalen Konzepten werden durch das KI gebündelt und in einer kreisweiten Arbeitsgruppe (AG Querschnitt mit dem Schwerpunkt Case Management) im Herbst ausgewertet und bis zum Jahresende zu einem Entwurf eines Gesamtkonzepts zusammengeführt.

 

Lenkungsgruppe im Sinne der Förderrichtlinien

Das Handlungskonzept des Landes NRW zu KIM sieht vor, dass eine Lenkungsgruppe eingerichtet oder eine bereits vorhandene Lenkungsgruppe der maßgeblichen verwaltungsinternen und verwaltungsexternen Integrationsakteure auf Leitungsebene beauftragt werden muss, um die strategische Steuerung des Kommunalen Integrationsmanagements zu gewährleisten

 

Das zentrale Vernetzungsgremium auf Leitungsebene im Kreis Coesfeld bildet die „Steuerungsgruppe des Netzwerks Chancengerechtigkeit“, in der unter Federführung des Landrates die Abteilungen des Dezernats II sowie die Ausländerbehörde, die drei Jugendämter, vier Verwaltungsleitungen der kreisangehörigen Kommunen sowie Vertretungen aus der Freien Wohlfahrt, der Kreispolitik, des Ehrenamtes und der Zielgruppe vertreten sind.

 

Zur Vorbereitung von Entscheidungen und Reaktion auf aktuelle rechtliche und gesellschaftliche Veränderungen trifft sich einmal im Monat die Koordinierungsgruppe des Netzwerks Chancengerechtigkeit unter dem Vorsitz von Herrn Dez II Schütt. Hier sind die Abteilungsleitungen des Jugendamtes, des Jobcenters und der Abteilung 43 (Regionales Bildungsbüro und Kommunales Integrationszentrum KI) vertreten. Anlassbezogen ist auch der Leiter der Ausländerbehörde vertreten sowie die Fachdienstleitungen „51.4 Prävention“ aus dem Kreisjugendamt und „43.1 Querschnitt und Kommunales Integrationsmanagement“ aus dem KI.

 

besondere Herausforderungen

Zusammenarbeit mit Modul III (2 Personalstellen in der Ausländer- und Einbürgerungsbehörde)

Aufgrund des hohen Antragsvolumens und der knappen Personalressource in der Ausländer- und Einbürgerungsbehörde kann das Modul III inhaltlich nicht so mit dem KI zusammenarbeiten, wie es das Handlungskonzept des Landes NRW zur Umsetzung von KIM vorsieht. Es ist vielmehr so, dass die zwei neu geschaffenen Personalstellen in der ABH/EBH überwiegend zur Antragssachbearbeitung eingesetzt sind und nur in sehr geringem Maße mit den Modulen I und II kooperieren (können).

Die Unterstützung durch das Land ist in Bezug auf Informationen zur konkreten Ausgestaltung der Arbeit in Modul III und insbesondere zur Kooperation mit den Modulen I und II noch ausbaufähig.

 

Personalentwicklung und -qualifizierung des KIM-Personals

Dieser Punkt gewinnt mit Blick auf den Fachkräftemangel besondere Bedeutung: Da überwiegend mit Professionen außerhalb der „klassischen Sozialarbeit“ interagiert wird, ist vonseiten der strategischen Koordination bzw. KI- und Fachdienstleitung ein hoher Qualifizierungs- und Einarbeitungsaufwand mit Blick auf die Rahmenbedingungen in der Verwaltung und zur Umsetzung des Case Managements erforderlich. Die Qualifizierungen für das Modul I wurden vonseiten des Ministeriums bereits beendet und für das Modul II enden diese zum Jahresende, so dass das Land hier dringend weitere Angebote vorhalten sollte. Nur so kann den Anforderungen – auch durch die Personalfluktuation und die kreisweite Ausdehnung von KIM – Rechnung getragen werden.

 

Übersetzungsdienstleistungen

Im Jahr 2022 hatte das Ministerium kurzfristig zu Mitte des Jahres ein Sonderprogramm für (professionelle) Übersetzungsdienstleistungen in Höhe von 30.000 € aufgesetzt. Dieses Sofortprogramm soll im Jahr 2023 fortgesetzt werden, allerdings in verringerter Höhe, da die Mittel im letzten Jahr nicht ausgeschöpft wurden.

 

Die Kürzung der dringend benötigten Mittel für Übersetzungsdienstleistungen ist aus Sicht der Verwaltung nicht nachvollziehbar. Dass die Mittel im letzten Jahr nicht in voller Höhe verausgabt werden konnten, verwundert nicht, da die Mittel erst mit Bescheid vom 18.06.2022 bewilligt wurden. Hier galt es zunächst noch die rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen, bevor mit der Ausgabe der Mittel begonnen werden konnte. Zusätzlich waren erst 5 der 12 Case Management Stellen im Kreis Coesfeld besetzt. Es bleibt zu hoffen, dass die Mittel zukünftig zu Beginn eines Jahres über die Regelförderung zur Verfügung stehen und bei Bedarf auch wieder angehoben werden.

 

Aufgrund der dynamischen Entwicklung im Umsetzungsprozess des Kommunalen Integrationsmanagement wird die Verwaltung die Ausschussmitglieder hierüber fortlaufend informieren.