Betreff
Auswahlverfahren Familienzentrum 2023/24
Vorlage
SV-10-0907
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Zur Teilnahme an der nächsten Ausbaustufe des Landesprojekts „Familienzentrum“ im Kindergartenjahr 2023/24 wird folgende Kindertageseinrichtung bestimmt:

Kath. Kindergarten St. Marien, Prozessionsweg 30, 48301 Nottuln-Appelhülsen

 

I. Sachdarstellung

Mit der Schaffung von Familienzentren wird seit 2006/2007 Eltern der Zugang zu niedrigschwelligen Unterstützungsangeboten erleichtert. Ziel ist es Familien bei der Erziehung und im Alltag zu unterstützen und damit sowohl zu einer frühzeitigen Förderung und Prävention als auch zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zu mehr Chancen- und Bildungsgerechtigkeit beizutragen. Familienzentren organisieren und vermitteln zahlreiche Hilfsangebote, die das Wohlergehen von Familien stützen und für Eltern und Kinder alltagsnah und gut erreichbar sind. Sie bieten zum Beispiel offene Sprechstunden für Erziehungs- und Familienberatung an oder vermitteln und begleiten in eine weitergehende Beratung. Niedrigschwellige Elterncafés, Elternveranstaltungen zu pädagogischen Themen und Erziehungs-Kompetenz-Kurse tragen dabei ebenso zur Prävention und frühen Förderung bei, wie musisch-kreative und Bewegungs- sowie Ernährungsangebote für Eltern und Kinder.

 

Die Landesregierung stellt jährlich Kontingente für den Ausbau neuer Familienzentren zur Verfügung. Laut ministeriellem Erlass vom 07.03.2023, der dem Kreisjugendamt am 10.03.2023 vom Landesjugendamt übermittelt wurde, werden für das Kindergartenjahr 2023/2024 insgesamt 150 neue Familienzentren gefördert. 

 

Auch für das Kreisjugendamt Coesfeld ist für 2023/24 ein neues Familienzentrum vorgesehen. Dieses ist bis spätestens 15.06.2023 über das E-Government-Verfahren FamZ.web/KiBiz.web zu beantragen.

 

Mit Rundschreiben des Kreisjugendamtes vom 13.03.2023 wurden alle Kindertageseinrichtungen und Träger aufgefordert, sich bei Interesse an einer Weiterentwicklung zu einem Familienzentrum bis zum 21.04.2023 beim Jugendamt formlos zu bewerben. Die einzige Bewerbung kam dabei vom Kath. Kindergarten St. Marien in Nottuln - Appelhülsen. Mangels Auswahlmöglichkeiten ist die Heranziehung von Auswahlkriterien nicht erforderlich.

 

Die Verwaltung schlägt somit vor, dem Kath. Kindergarten St. Marien in Nottuln - Appelhülsen den Zuschlag für die Weiterentwicklung zu einem Familienzentrum im Kindergartenjahr 2023/24 zu erteilen

 

II. Entscheidungsalternativen

Keine

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Mit der Auswahl zum Familienzentrum und dem Erwerb über ein vom Land anerkanntes Gütesiegel

als Familienzentrum ist eine Landesförderung von 21.076,55 EUR im Kindergartenjahr 2023/24 verbunden. Diese Förderung wird jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwicklung angepasst. Eine Förderung durch Kreismittel erfolgt nicht.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 43 Abs. 2 Kinderbildungsgesetz ist eine Auswahlentscheidung im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung vorgesehen. Gemäß § 5 Abs. 2 Ziffer 2 der Satzung für das Jugendamt obliegt die Entscheidung dem Jugendhilfeausschuss. 

 

Finanzierung: