Beschlussvorschlag:
Das Projekt der FBS Dülmen zum Aufbau einer „Netzwerkagentur: Senioren-
Demenz-Begleitung“ für den Kreis Coesfeld im Rahmen eines niederschwelligen
Angebotes gem. § 45 SGB XI PflEG wird in der Fassung vom 16.12.2005 bis zu 22.000 Euro aus Kreismitteln gefördert. Soweit höhere Einnahmen - als bisher
veranschlagt - erzielt werden können, sind diese auf den Förderbetrag anzurechnen.
Der Förderbetrag wird in den Jahren 2006 und 2007 zu je 11.000 Euro zur
Verfügung gestellt.
Begründung:
I. Problem
Das Projekt wurde in der Sitzung des Ausschusses am 21.11.2005
ausführlich von der Leiterin der FBS Dülmen, Frau Neuß, und der
Projektmitarbeiterin, Frau Erckens, vorgestellt. Der Antrag war der
SV 7-0298 beigefügt.
Gegenüber dem Antrag vom 04.02.2005 hat Frau Neuß folgende
Angaben in der Sitzung aktualisiert:
Projektzeitraum
01.01.2006 – 31.12.2007
Projektbeginn soll frühestens nach Bewilligung der Fördergelder sein
Öffentlichkeitsarbeit und Fachtagung
Hierfür waren zunächst zusätzlich zur beantragten Fördersumme
19.000 Euro vorgesehen.
Durch Zusammenarbeit mit anderen Trägern sollen diese Kosten
reduziert und nach Möglichkeit auch anders finanziert werden.
Hinzuweisen ist noch darauf, dass die eigentliche Qualifizierung der Begleiter
nicht Bestandteil des Projektes ist, hier sieht die FBS weiterhin ihren eigenen
Bildungsauftrag als Träger. Weiter hat sie – wie bereits in der Sitzung des
Ausschusses am 07.06.2005 berichtet – eine Maßnahme im Rahmen des
SGB II konzipiert und diese auch gefördert bekommen.
II. Lösung
Der Antrag vom 04.02.2005 wurde bereits in der Sitzung des Kreisausschusses am
23.02.2005 und in der Sitzung des Kreistages am 02.03.2005 behandelt (SV 7-0145). Der Kreistag hat seinerzeit beschlossen, den Antrag der FBS Dülmen zur
Beratung an die Pflegekonferenz und an den Ausschuss für Arbeit, Soziales und
Senioren zu verweisen.
Die Leiterin der FBS, Frau Neuß, und die vorgesehene Projektmitarbeiterin, Frau
Erckens haben das Projekt in der Pflegekonferenz am 28.09.2005 ausführlich
vorgestellt. Eine Beschlussempfehlung hat die Pflegekonferenz jedoch nicht
ausgesprochen.
Im Antrag werden drei Projektziele genannt:
- im Hinblick auf die Angehörigen von Pflegebedürftigen und Menschen mit
Demenz
- im Hinblick auf die ehrenamtlichen/freiwilligen Begleiterinnen
- im Hinblick auf die Einrichtungen bzw. Organisationen
Schnittstellen zu anderen Beratungsangeboten
Das kreiseigene Projekt „ambulant vor stationär“ befasst sich u.a. mit
einem zukünftigen Beratungskonzept für den Kreis Coesfeld im Bereich
Pflege. Dem Ausschuss liegt hierzu eine weitere Sitzungsvorlage vor. Die Projektziele der FBS Dülmen zu 1. und 3. können sich mit den Zielen des kreiseigenen Projektes überschneiden.
Hinzuweisen ist hier auch noch auf die bereits vorhandene „Geronto-
psychiatrische Fachberatung“ der Projektgemeinschaft zwischen
der Klinik am Schlossgarten, des Gerontopsychiatrischen Wohnverbundes
Ascheberg, des Marienheimes Olfen, der Stiftung zu den heiligen Fabian
und Sebastian Osterwick und des Marienstiftes Droste zu Hülshoff.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die FBS Dülmen in das kreis-
eigene Projekt mit einzubeziehen und die Projektziele zu 1. und 3.
gemeinsam weiterzuverfolgen.
Nicht abgedeckt durch das kreiseigene Projekt oder andere Träger
im Kreis Coesfeld sind die unter 2. genannten Projektziele im
Hinblick auf die Gewinnung und Begleitung der ehrenamtlichen/freiwilligen
Senioren- bzw. Demenzbegleiter.
Die FBS hat in diesem Tätigkeitsfeld ein wirkungsvolles Angebot geschaffen,
Sie ist insoweit auch federführend, es gibt kreisweit kein vergleichbares
Projekt. Der Einsatz von qualifizierten Helfern ist wesentlich kostengünstiger
als die Inanspruchnahme hauptamtlicher Kräfte.
Die FBS Dülmen ist auch bereit, dass Projekt kreisweit anzubieten. Hierzu gibt es Absprachen mit der FBS Coesfeld und der FBS Lüdinghausen.
Die Stärkung und der Ausbau des ehrenamtlichen Elements in der Pflege
ist ein Ziel des kreiseigenen Projektes. Dieses Ziel deckt sich auch mit
den Erkenntnissen der Enquete-Kommission.
Dieser Teil des FBS-Projektes wird verwaltungsseitig für förderungswürdig
erachtet. Die Förderung ist freiwillig, ein Rechtsanspruch auf finanzielle
Unterstützung besteht nicht.
Neuer Finanzplan – Stand 16.12.2005
Die von der Verwaltung gesehenen Überschneidungen bei Umstrukturierung der
eigenen Pflegeberatung wurden in einem persönlichem Gespräch mit Frau Neuß
und Frau Erckens am 16.12.2005 erörtert.
Beide sind an einer engen Zusammenarbeit mit den Beratungsstellen des Kreises
und den Projektgruppen interessiert. In der Praxis könnte es so aussehen, dass
im Rahmen einer Pflegeberatung der Bedarf an Senioren- oder Demenzbegleitung
durch die kreiseigene Beratungsstelle festgestellt wird und dann eine Vermittlung
an das Projekt der FBS erfolgt. Der Beratungsanteil der FBS könnte so deutlich
reduziert werden.
Weiter ist seitens der Verwaltung geplant, künftig die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Pflege
mit den weiteren Trägern im Rahmen der Projektarbeit abzustimmen und gemeinsam zu gestalten. Auch so können durch die Synergieeffekte Kosten reduziert werden.
Auf dieser Basis wurde von der FBS ein neuer Finanzplan vorgelegt (s. Anlage 1).
Reduzierung der Stunden
Nachdem das Projekt zunächst für eine Vollzeitstelle ausgerichtet war, erfolgte
aufgrund der fehlenden Förderungsmöglichkeiten durch das Land bereits
eine Reduzierung auf eine 0,5 Stelle (s. Antrag vom 04.02.2005)
Die jetzt vorgeschlagenen 14 Wochenstunden sind allerdings zwingend erforderlich, um eine Gewinnung, Begleitung und Koordinierung von Ehrenamtlichen noch sinnvoll anbieten zu können. Bei einer weiteren Reduzierung der Stunden würde das Projekt nicht mehr durchgeführt werden können.
Die Personalkosten würden durch die Reduzierung der Stunden von 38.000 Euro
auf 24.000 Euro sinken.
Erhöhung des Eigenanteils
Die FBS ist bereit, den eigenen Anteil von 7.200 Euro auf 11.200 Euro
zu erhöhen.
Weiter soll versucht werden, von den Betroffenen oder ihren pflegenden
Angehörigen einen angemessenen Eigenanteil zu erheben. Hierzu bestehen
noch keine Erfahrungswerte, da mit dem eigentlichen Projekt noch nicht
begonnen wurde. Allerdings zeichnet sich bereits jetzt ab, dass für die
Senioren- oder Demenzbegleitung kaum eine Finanzierung durch die
Pflegekasse gelingt, sodass auch die Kosten des Ehrenamtlichen
bereits von den Betroffenen oder den Angehörigen aufzubringen sind.
Aus diesem Grunde will die FBS auch Sponsoren gewinnen, die das
Projekt unterstützen.
Hierdurch soll ein weiterer Eigenanteil von insgesamt 4.000 Euro während
der zweijährigen Projektlaufzeit erzielt werden.
Neuer Förderbetrag
Durch die Reduzierung der Stunden und die Erhöhung der Eigenanteile
kann eine Reduzierung der bisher beantragten Fördersumme von
44.000 Euro auf 22.000 Euro für die Projektlaufzeit erreicht werden.
Es werden nunmehr für 2006 und 2007 je 11.000 Euro aus Kreismitteln
beantragt.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, dem jetzigen Förderantrag zuzustimmen.
III. Alternativen
Dem Antrag wird nicht entsprochen.
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Wenn der Beschlussvorlage der Verwaltung gefolgt wird, sind für die Haushaltsjahre
2006 und 2007 jeweils 11.000 Euro zusätzlich als Kreiszuschuss zu veranschlagen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§26 Abs. 1 KrO NW).