Beschluss:
Der Kreistag nimmt die Ausführungen der Kreisverwaltung zur Kenntnis.
I. Sachdarstellung
Neben den Herausforderungen durch den
demografischen Wandel und die Digitalisierung von Gesellschaft und Arbeitswelt
ist es trotz verschiedener Bemühungen um Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachung
in den vergangenen Jahren beständig zu Aufgabenzuwachsen für den öffentlichen
Dienst gekommen, die sich nicht zuletzt in einem stetigen Anstieg der Stellen
in der Kreisverwaltung auswirken. Auch die steigende Bedeutung des
Klimaschutzes sowie stetige Änderungen in rechtlichen Grundlagen und
Zuständigkeiten schlagen sich in der Regel in einem Personalmehrbedarf nieder.
In der beigefügten Übersicht ist der
Stellenzuwachs der Jahre 2021-2023 in Verbindung mit dem zugrundeliegenden
Aufgabenzuwachs und rechtlichen Grundlagen dargestellt. Der Tabelle ist
ebenfalls zu entnehmen, welche Stellen (tlw.) refinanziert sind oder Aufgaben
auch für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden wahrnehmen. Demzufolge
mussten im Betrachtungszeitraum allein rd. 53 Stellen in der Kreisverwaltung
neu geschaffen werden.
Die Kreisverwaltung hat keine Wahl hinsichtlich der ihr durch den Gesetzgeber übertragenen Aufgaben und Vorgaben. Die auf Bundes- und Landesebene in den letzten Jahren wiederholt in den verschiedenen Bereichen vorgenommenen Anhebung von Standards wird vor dem Hintergrund des hiermit einhergehenden Personalaufwandes und des zunehmenden Fachkräftemangels kritisch gesehen. Die Kreisverwaltung wird aber weiterhin ihre Effizienz durch den Einsatz wirksamerer Mittel und verbesserter Organisationsabläufe steigern. Dort wo es unumgänglich ist, wird sie die neuen Aufgaben durch eine maßvolle Personalaufstockung bewältigen.