Beschlussvorschlag:
-
ohne –
Der
Finanzbericht des Kreises Coesfeld zum Stichtag 30.04.2023 wird zur Kenntnis
genommen.
I. Sachdarstellung
Den Mitgliedern des Kreistages ist über die aktuelle Haushaltsausführung zum Stichtag 30.04. zu berichten. Zudem hat die Verwaltung aufgrund Beschluss des Kreistags vom 27.06.2018 (Sitzungsvorlage SV-9-1111) je Trimester über die zur Zielerreichung getroffenen Maßnahmen bei den folgenden Produkten zu berichten:
01.39.01.01 Lebensmittelüberwachung
01.70.03.01 Regelung der kommunalen Abwasserbeseitigung
01.70.03.02 Gewässerbenutzung, Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau
02.40.03.03 Regionales Bildungsbüro des Regionalen Bildungsnetzwerkes im Kreis Coesfeld
02.40.05.01 Museum Burg Vischering
02.40.05.02 Kulturzentrum Kolvenburg
02.40.05.03 Sonstige kulturelle Dienstleistungen
02.51.10.02 Tagesbetreuung von Kindern
03.20.06.01 Gebäudemanagement (ehem. Produkt-Nr. 10.02.01)
03.66.01.01 Neu-, Um- und Ausbau der Kreisstraßen
04.01.02.01 Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung
In der interfraktionell besetzten Arbeitsgruppe "Weiterentwicklung Ziele und Kennzahlen" wurde eine deutliche Reduzierung der Ziele und Kennzahlen in den einzelnen Produktbeschreibungen befürwortet. In der Folge wurde in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung vom 07.06.2022 ein entsprechender Beschluss herbeigeführt (vgl. Sitzungsvorlage SV-10-0583), wonach deutlich mehr als die Hälfte der Kennzahlen ab 2023 nicht mehr im Haushaltsplan abgebildet werden. Dies betrifft u. a. auch einige der vorstehenden Produkte und hat somit Auswirkungen auf die Berichterstattung dazu.
Im Rahmen der regulären Finanzberichterstattung des Kreises Coesfeld zum 30.04. wird zudem über die Entwicklung der krisenbedingten Nebenrechnungen (Corona/Ukraine) im Haushaltsjahr 2023 informiert.
Der Finanzbericht des Kreises Coesfeld gibt damit einen aktuellen Überblick über die finanziellen Entwicklungen in den einzelnen Budgets und die daraus resultierenden Auswirkungen auf das zu erwartende Jahresergebnis 2023. Ferner enthält dieser Finanzbericht Berichtsbeiträge zur Zielerreichung der getroffenen Maßnahmen bei den vom Kreistag am 27.06.2018 beschlossenen Produkten.
Der Finanzbericht des Kreises Coesfeld zum 30.04.2023 wird dem Kreistag zur Sitzung vorgelegt.
II.
Entscheidungsalternativen
Keine.
III. Auswirkungen
/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Auswirkungen können sich in dem Umfang ergeben, wie Abweichungen von den Festlegungen der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 prognostiziert werden.
IV. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Die Zuständigkeit ergibt sich aus § 26 Absatz 2 Satz 1 KrO NRW.
Anlagen
Finanzbericht des Kreises Coesfeld zum 30.04.2023 (wird zur Sitzung vorgelegt)