Betreff
Implementierung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung beim Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-10-0916
Aktenzeichen
20.28.02.01
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird damit beauftragt, dem Kreistag für die Sitzungsfolge: Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung am 27.11.2023, Kreisausschuss am 29.11.2023 sowie Kreistag am 05.12.2023 einen konzeptionellen Vorschlag zu unterbreiten, wie eine künftige Nachhaltigkeitsberichterstattung beim Kreis Coesfeld ausgestaltet werden könnte.

I. Sachdarstellung

 

Am 24.11.2022 (vgl. Sitzungsvorlage SV-10-0748) beauftragte der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung die Verwaltung mit dem Projekt, für das Jahr 2024 einen Haushaltsplan aufzustellen, bei dem die Verteilung der Finanzmittel transparenter als bisher an Nachhaltigkeitszielen ausgerichtet ist, wobei dies bezogen auf den Haushalt 2024 pilotweise je eingerichtetem Budget mindestens in einem Produktbereich abgebildet werden sollte. Politisch begleitet wird das Projekt durch die interfraktionell besetzte Arbeitsgruppe „Ziele und Kennzahlen“ (vgl. Beschluss zu Ziffer 1 der Sitzungsvorlage SV-10-0748).

 

Anknüpfungspunkt zur Aufstellung eines Nachhaltigkeitshaushaltes bildet die Agenda 2030, die von der UN-Vollversammlung in New York verabschiedet wurde. Hierbei handelt es sich um ein aus 17 Hauptzielen bestehendes Zielsystem (Globale Nachhaltigkeitsziele – Sustainable Development Goals, SDG). Bezogen auf nachhaltiges Verwaltungshandeln beinhaltet dies, gleichermaßen ökologische, ökonomische und soziale Anforderungen zu beachten. Die Globalen Nachhaltigkeitsziele umfassen alle Themenfelder einer nachhaltigen Entwicklung in der Breite: z. B. vom Klimaschutz über Armutsbekämpfung bis hin zu menschenwürdiger Arbeit und Rechtsstaatlichkeit. Somit soll den heute lebenden Generationen ein intaktes ökonomisches, ökologisches und soziales Gefüge zur Verfügung gestellt werden und den nächsten Generationen ein ebensolches, intaktes Gefüge hinterlassen werden. Hierin ist das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung auf globaler und lokaler Ebene zu erblicken. Insoweit ist es unerlässlich, dass nicht nur auf staatlicher, sondern auch auf kommunaler Ebene ein konsequenter Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung geleistet wird.

 

Wie sich die Themenfelder der Nachhaltigkeit im Rahmen der Aufstellung und Ausführung eines Haushaltsplanes auf Ebene des Kreishaushaltes herunterbrechen lassen, soll im Rahmen des beschlossenen Projekts zur Aufstellung eines Nachhaltigkeitshaushaltes aufgegriffen werden. Beginnend ab der dritten Sitzungsfolge des Jahres 2023 sollen die diesbezüglichen Arbeitsresultate in den Fachausschüssen vorgestellt und vorberaten werden.

 

Neben der Aufstellung eines Nachhaltigkeitshaushaltes erscheint es außerdem folgerichtig, ein Konzept dafür zu entwickeln, wie ein strategisches Nachhaltigkeitsmanagement beim Kreis Coesfeld, bestehend aus den Arbeitsschritten „Planen – Umsetzen – Bewerten – Anpassen“ als kontinuierlicher Verbesserungsprozess dauerhaft etabliert werden könnte. Als bedeutsamer Baustein dieses strategischen Nachhaltigkeitsmanagements ist eine entsprechende Nachhaltigkeitsberichterstattung anzusehen.

 

Die rechtliche Ausgangssituation für die Implementierung eines entsprechenden Berichtswesens ist derzeit dadurch gekennzeichnet, dass der Landesgesetzgeber hierfür keinerlei Vorgaben geregelt hat. Gleichwohl haben sich in NRW bereits einige Kommunen (sowohl Städte und Gemeinden als auch Kreise, so z. B. die Stadt Bonn oder die Kreise Recklinghausen und Euskirchen) mit der Wahrnehmung eines strategischen Nachhaltigkeitsmanagements auseinandergesetzt. Wegen des Fehlens rechtlicher Vorgaben sind die hierzu erschienenen Nachhaltigkeitsstrategien oder auch Nachhaltigkeitsberichte inhaltlich unterschiedlich aufgebaut. Eine Folge dessen ist, dass jedenfalls gegenwärtig interkommunale Vergleiche derzeit nicht zielführend erscheinen.

 

Letztlich bleibt es dem Kreistag vorbehalten, die Rahmenbedingungen für ein strategisches Nachhaltigkeitsmanagement einschließlich einer Nachhaltigkeitsberichterstattung des Kreises Coesfeld festzulegen.

 

 

 

Für die anstehende Konzeptionierung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung sind von der Verwaltung eine Reihe von Fragen zu beantworten, so zum Beispiel:

 

-          Wie soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung strukturiert werden, z. B. durch Aufteilung in einen individuellen Teil, der insbesondere auf bereits beschlossene Projekte und Maßnahmen des Kreises Coesfeld eingeht und in einen standardisierten Teil, der sich auf ausgewählte und öffentlich zugängliche Indikatoren stützt?

-          In welchem Turnus soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung erstellt werden, z. B. für Vergleiche in zeitlich angemessenen Abständen zur Kontrolle der eigenen Nachhaltigkeitsgeschwindigkeit des Kreises Coesfeld?

-          Welche Unterstützungen Dritter (z. B. Schulungen) können für die Nachhaltigkeitsberichterstattung genutzt werden?

-          Welche finanziellen Mittel sollen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Verfügung gestellt werden?

-          Können u. U. Fördermöglichkeiten seitens des Bundes oder des Landes Nordrhein-Westfalen in Anspruch genommen werden?

-          Könnten u. U. bestehende Berichtsformate des Kreises Coesfeld, die bislang eine eher untergeordnete Steuerungsrelevanz aufweisen, aufgegeben werden, um auf diese Weise freiwerdende Ressourcen für eine Nachhaltigkeitsberichterstattung zu nutzen?

-          Sollten für bestimmte Aufgabenbereiche der Kreisverwaltung europäische Vorgaben (Stichwort: EU-Taxonomie) Gegenstand der Nachhaltigkeitsberichterstattung werden?

-          In welcher Form sollte ein Nachhaltigkeitsbericht erscheinen (z. B. neben einem digitalen Abruf ebenfalls ein Druck von einer zu bestimmenden Anzahl von Exemplaren)?

 

Mit der vorzuschlagenden Konzeptionierung wird sich ebenfalls das im Januar 2023 verwaltungsintern gebildete Kernteam befassen, das für das Projekt „Aufstellung eines Nachhaltigkeitshaushaltes beim Kreis Coesfeld“ zuständig ist. Eine politische Begleitung dieser Maßnahme findet durch die interfraktionell besetzte Arbeitsgruppe „Ziele und Kennzahlen“ (vgl. Sitzungsvorlage SV-10-0583) statt. Ein erster Meinungsaustausch mit dieser Arbeitsgruppe findet am 16.05.2023 statt. Die Ergebnisse dieser Erörterung lagen bei Redaktionsschluss zur Erstellung der Sitzungsvorlage SV-10-0916 noch nicht vor.

 

II. Entscheidungsalternativen

Auf die Erarbeitung eines verwaltungsseitigen Vorschlages zur Konzeptionierung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung wird verzichtet.

 

III. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Im Entwurf des Haushaltsplans 2023 wurde bei der Produktgruppe 20.01 ein Aufwand in Höhe von 50.000 € für die Durchführung des Projekts der Aufstellung eines Nachhaltigkeitshaushaltes berücksichtigt. Diese Haushaltsposition wird ebenfalls in Anspruch genommen, soweit z. B. Beratungsleistungen Dritter für die Konzeptionierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Anspruch genommen werden müssen.

 

Das Instrument einer Nachhaltigkeitsberichterstattung trägt dazu bei, dass das Ziel nachhaltigen Verwaltungshandelns dauerhaft im Fokus steht. Insoweit werden auch die Belange des Umwelt- und Klimaschutzes im positiven Sinne beeinflusst.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Bezüglich der Übernahme neuer Aufgaben, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht, entscheidet der Kreistag (vgl. § 26 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe s) Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen).