Beschluss:
Der im Haushalt 2023 bei der Investition 200920GRU – Erwerb Grundstücke für kreiseigene Zwecke – eingetragene Sperrvermerk über einen Betrag in Höhe von 1.500.000 € wird aufgehoben.
I. Sachdarstellung
Bei dem im Haushalt 2023 veranschlagten Gesamtansatz für die Investition 200920GRU – Erwerb Grundstücke für kreiseigene Zwecke – in Höhe von 2.500.000 € wurde ein Betrag von 1.500.000 € mit einem Sperrvermerk versehen. Die Mittel werden für den vom Kreistag in seiner Sitzung am 29.03.2023 beschlossenen Erwerb der Pestalozzischule in Coesfeld benötigt. Der Sperrvermerk ist daher aufzuheben.
II. Entscheidungsalternativen
keine
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Die Mittel stehen im Haushalt 2023 zur Verfügung.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß dem vom Kreistag beschlossenen Sperrvermerk entscheidet der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung über die Aufhebung des Sperrvermerks.