Betreff
Erwerb der Pestalozzischule in Coesfeld - hier: Aufhebung des Sperrvermerks
Vorlage
SV-10-0918
Aktenzeichen
23.10.20-03
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Der im Haushalt 2023 bei der Investition 200920GRU – Erwerb Grundstücke für kreiseigene Zwecke – eingetragene Sperrvermerk über einen Betrag in Höhe von 1.500.000 € wird aufgehoben.

 

 

I. Sachdarstellung

 

Bei dem im Haushalt 2023 veranschlagten Gesamtansatz für die Investition 200920GRU – Erwerb Grundstücke für kreiseigene Zwecke – in Höhe von 2.500.000 € wurde ein Betrag von 1.500.000 € mit einem Sperrvermerk versehen. Die Mittel werden für den vom Kreistag in seiner Sitzung am 29.03.2023 beschlossenen Erwerb der Pestalozzischule in Coesfeld benötigt. Der Sperrvermerk ist daher aufzuheben.

 

 

II. Entscheidungsalternativen

 

keine

 

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Die Mittel stehen im Haushalt 2023 zur Verfügung.  

 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Gemäß dem vom Kreistag beschlossenen Sperrvermerk entscheidet der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung über die Aufhebung des Sperrvermerks.