Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung von Fahrbahnmarkierungsarbeiten auf Kreisstraßen
Vorlage
SV-10-0919
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Abwicklung von Fahrbahn-markierungsarbeiten auf Kreisstraßen für den Zeitraum 2023 / 2024 zu veranlassen. Die erforderlichen finanziellen Mittel für das Folgejahr sind im Haushalt 2024 einzustellen.

I. Sachdarstellung / II. Entscheidungsalternativen

Fahrbahnmarkierungen sind ein unverzichtbares Element der Verkehrsregelung und Verkehrsführung. Sie ermöglichen oder verbessern die Orientierung auf Verkehrsflächen und schaffen eine eindeutige und sichere Verkehrsführung. Des Weiteren tragen sie zur Verkehrssicherheit im Zusammenhang mit anderen Verkehrsteilnehmern (Fuß- und Radverkehr, Schienenverkehr) bei. Anlagen des ruhenden Verkehrs (Parkflächen) werden mit Fahrbahnmarkierungen eindeutig vom fließenden Verkehr unterteilt. Bauwerke des Straßenverkehrs (wie Verkehrsinseln) lassen sich so kennzeichnen.

Der aktuelle Vertrag zur Beauftragung von Markierungsarbeiten läuft am 30.06.2023 aus. Die Auftragsvergabe soll über 2 Jahre erfolgen. Die Umsetzung erfolgt jeweils in Teilaufträge. Das Auftragsvolumen beläuft sich jährlich auf ca. 210.000 € und setzt sich wie folgt zusammen:

40.000 €     investiv, versch. Neubaumaßnahmen

             Auf neue Fahrbahndecken sind Markierungen erstmalig aufzubringen.

75.000 €     konsumtiv, allgemeine Unterhaltung versch. Maßnahmen

Markierungen bedürfen der regelmäßigen Erneuerung.

95.000 €     konsumtiv, Randmarkierung Radwege

Entsprechend der Beschlussfassung zum Radverkehrskonzept (SV-9-1702) soll damit begonnen werden, auf den kreiseigenen Radwegen an der freien Strecke eine durchgängige retroreflektierende Randmarkierung aufzubringen. Diese soll dazu beitragen, dass Radfahrer sich auch bei Dunkelheit und Blendung durch entgegenkommende Fahrzeuge besser an den Wegeverlauf orientieren können. Die Markierung soll zunächst auf Radwege der Zustandsklassen 1 - 3 aufgebracht werden. Bei schlechteren Strecken erfolgt diese erst mit der baulichen Erneuerung.

 

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Der aktuelle Vertag läuft am 30.06.2023 aus. Die Vergabe soll über 2 Jahre erfolgen.

Die Auftragssumme für die Fahrbahnmarkierungsarbeiten umfasst für 2 Jahre ca. 420.000 €. Davon ist der größte Anteil (jährlich ca. 170.000 €) ausschließlich aus Unterhaltungsmitteln zu finanzieren. Unter dem Ansatz „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ wurden für die Umsetzung verschiedener Maßnahmen insgesamt 1,8 Mio. € im Haushalt 2023 veranschlagt. Die notwendigen Mittel für das Folgejahr sind im Haushalt 2024 einzustellen.

40.000 € sind versch. investive Maßnahmen zuzuordnen. Bei der Ansatzplanung der jeweiligen Baumaßnahmen wurden für die Markierungsarbeiten entsprechende Ansätze gebildet.

Die Markierungsarbeiten sollen öffentlich ausgeschrieben werden.

 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Ziffer 1 der Hauptsatzung.