Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Abwicklung von Fahrbahn-markierungsarbeiten auf Kreisstraßen für den Zeitraum 2023 / 2024 zu veranlassen. Die erforderlichen finanziellen Mittel für das Folgejahr sind im Haushalt 2024 einzustellen.
I. Sachdarstellung / II.
Entscheidungsalternativen
Fahrbahnmarkierungen
sind ein unverzichtbares Element der Verkehrsregelung und Verkehrsführung. Sie
ermöglichen oder verbessern die Orientierung auf Verkehrsflächen und schaffen
eine eindeutige und sichere Verkehrsführung. Des Weiteren tragen sie zur
Verkehrssicherheit im Zusammenhang mit anderen Verkehrsteilnehmern (Fuß- und
Radverkehr, Schienenverkehr) bei. Anlagen des ruhenden Verkehrs (Parkflächen)
werden mit Fahrbahnmarkierungen eindeutig vom fließenden Verkehr unterteilt.
Bauwerke des Straßenverkehrs (wie Verkehrsinseln) lassen sich so kennzeichnen.
Der aktuelle
Vertrag zur Beauftragung von Markierungsarbeiten läuft am 30.06.2023 aus. Die
Auftragsvergabe soll über 2 Jahre erfolgen. Die Umsetzung erfolgt jeweils in
Teilaufträge. Das Auftragsvolumen beläuft sich jährlich auf ca. 210.000
€ und setzt sich wie folgt zusammen:
40.000 € investiv,
versch. Neubaumaßnahmen
Auf
neue Fahrbahndecken sind Markierungen erstmalig aufzubringen.
75.000 € konsumtiv,
allgemeine Unterhaltung versch. Maßnahmen
Markierungen
bedürfen der regelmäßigen Erneuerung.
95.000 € konsumtiv,
Randmarkierung Radwege
Entsprechend der Beschlussfassung zum Radverkehrskonzept (SV-9-1702)
soll damit begonnen werden, auf den kreiseigenen Radwegen an der freien Strecke
eine durchgängige retroreflektierende Randmarkierung aufzubringen. Diese soll
dazu beitragen, dass Radfahrer sich auch bei Dunkelheit und Blendung durch
entgegenkommende Fahrzeuge besser an den Wegeverlauf orientieren können. Die
Markierung soll zunächst auf Radwege der Zustandsklassen 1 - 3 aufgebracht
werden. Bei schlechteren Strecken erfolgt diese erst mit der baulichen
Erneuerung.
III. Auswirkungen
/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Der aktuelle
Vertag läuft am 30.06.2023 aus. Die Vergabe soll über 2 Jahre erfolgen.
Die
Auftragssumme für die Fahrbahnmarkierungsarbeiten umfasst für 2 Jahre ca. 420.000
€. Davon ist der größte Anteil (jährlich ca. 170.000 €) ausschließlich aus
Unterhaltungsmitteln zu finanzieren. Unter dem Ansatz „Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen“ wurden für die Umsetzung verschiedener Maßnahmen
insgesamt 1,8 Mio. € im Haushalt 2023 veranschlagt. Die notwendigen Mittel für
das Folgejahr sind im Haushalt 2024 einzustellen.
40.000 € sind
versch. investive Maßnahmen zuzuordnen. Bei der Ansatzplanung der jeweiligen
Baumaßnahmen wurden für die Markierungsarbeiten entsprechende Ansätze gebildet.
Die Markierungsarbeiten sollen öffentlich
ausgeschrieben werden.
IV. Zuständigkeit für die
Entscheidung
Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Ziffer 1 der Hauptsatzung.