Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für den Ausbau der Fahrbahn und dem Neubau eines Radweges an der K 22 AN 1 in Havixbeck zu veranlassen.
Der Abschnitt 1 der Kreisstraße 22 befindet sich
östlich von Havixbeck zwischen der K 1 und der L 529 (Kreisgrenze Coesfeld/Münster).
Die Verkehrsbelastung liegt bei 850 KFZ/24h mit einem
SV-Anteil von 6,1 %. Der Streckenabschnitt hat eine Fahrbahnbreite von 5,20 -
5,35 m. Ein separater Geh-/Radweg ist nicht vorhanden.
Der Baubeschluss umfasst:
- den Ausbau der Fahrbahn von der K 1
bis zur Kreisgrenze/ L 529
Die Kreisstraße befindet sich seit einigen Jahren
in einem mangelhaften Zustand. Die Fahrbahn ist mit Einzel-, Netzrissen und
Verformungen stark geschädigt. Ursache hierfür ist der stark variierende und zu
geringe Schichtenaufbau der Fahrbahn. Aufgrund der örtlich vorhandenen
Grundwasser- und Bodenverhältnisse ist ein frostsicherer Aufbau von 65 cm
erforderlich. Die Gesamtstärke des gegenwärtigen Aufbaus liegt mit 35 - 45 cm
deutlich unter den Anforderungen. Teile der vorhandenen Befestigung sind
pechhaltig belastet. Die anstehende Maßnahme beinhaltet die Erneuerung im
Vollausbau sowie die Verbreiterung der Fahrbahn. Aufgrund des Baumbestandes (beidseitig im
Bankett), ist eine Verbreiterung auf maximal 5,50 m möglich.
·
die Erneuerung
von 2 Brücken
Die K 22 quert zweimal die „Münstersche Aa“. Es
sollen beide Brückenbauwerke vollständig erneuert werden. Eine der Brücken ist
konstruktionsbedingt auf 24 t zulässiges Befahrungsgewicht beschränkt. Dadurch
ist der gesamte Streckenzug der K 22 nicht durchgängig mit allen Verkehrsarten
befahrbar. Auch eine Anpassung an den neuen Querschnitt wäre bei beiden Brücken
konstruktionsbedingt durch baulich sinnvolle Maßnahmen nicht möglich. Bei der
Brücke 1 soll ein Wellstahlprofil verwendet werden. Aufgrund der Abmessungen
ist bei der 2. Brücke eine freitragende Stahlbetonbrücke als Ersatz vorgesehen.
·
den Neubau
eines Radweges
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ist die
Anlage eines Radweges dringend erforderlich. Die zulässige Geschwindigkeit von
bis zu 100 km/h führen immer wieder zu kritische Situationen. Zudem fühlen sich
viele Radfahrer durch landwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhängern, die
regelmäßig die Kreisstraße befahren und z. T. breiter als eine Spur der K 22
sind, in Bedrängnis. Ein gleichwertiger Ersatz über Gemeindewege ist nicht
gegeben.
Auch wirkt sich eine Erweiterung des
Radwegenetzes immer positiv auf die Attraktivität und Akzeptanz zur Nutzung des
Fahrrads aus. Mit dem Radweg an der K 22 wird die Lücke im vorhandenen
Radwegenetz zwischen der K 1 und der L 529 geschlossen. Dies Strecke ist zudem
Bestandteil verschiedener Verkehrskonzept (Radverkehrskonzept Kreis Coesfeld /
NRW sowie Zubringer im Veloroutenprojekt der Stadtregion Münster)
Mit dem Ausbau erfolgt gegenüber heute
eine deutliche Verbesserung der Verkehrsqualität sowohl für den Kfz-Verkehr als
auch für die Rad- und Fußgänger. Die Belange von Personen mit
Mobilitätsbeeinträchtigungen werden bei den Planungen weitreichend
berücksichtigt.
II.
Entscheidungsalternativen
Keine
- 2 -
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, Klima)
Die Straßenbaumaßnahme ist Bestandteil des
Rahmenbauprogramms 2019 der investiven Straßenunterhaltung (SV-9-1336). Der
Radweg liegt auf Rang 13 der Prioritätenliste zum Radwegebauprogramm 2021 (SV-10-0336).
Der Neubau des Radweges ist zudem im Radverkehrskonzept enthalten.
Es ist geplant die Maßnahme in 2 Bauabschnitte
umzusetzen, da der Brückenneubau im Bereich der Beckfelds Mühle noch mit Ausbau
dem der Aa zu koordinieren ist. Die Wasser- und Naturschutzrechtliche
Abstimmung nimmt noch einige Zeit in Anspruch.
Wie in der beigefügten Übersichtskarte
dargestellt, soll mit der Baumaßnahme an der K 1 begonnen werden. Der
Bauabschnitt umfasst eine Streckenlänge von 2,45 km sowie die Erneuerung der 1.
Brücke. Sobald die letzten Detailabstimmungen im Grunderwerb abgewickelt sind,
werden die Bauleistungen öffentlich ausgeschrieben. Die Auftragsvergabe soll
zeitnah erfolgen, damit bis Ende Februar 2024 die notwendigen Baum- und
Gehölzrückschnitte durchgeführt werden können. Als Bauzeit sind für den 1.
Bauabschnitt ca. 10 - 12 Monate einzukalkulieren.
Die Umsetzung des 2. Bauabschnitt (1,1 km)
einschl. dem Neubau der Brücke an der Beckfelds Mühle ist für 2025 eingeplant. Als
Bauzeit sind ca. 7 - 9 Monaten vorgesehen.
Während der Bauphase ist die K 22 aus arbeitsschutzrechtlichen
Gründen für den Verkehrsteilnehmer voll zu sperren.
Die Baukosten belaufen sich voraussichtlich auf insgesamt
4,8 Mio. €. 70 % der entstehenden Bau- und Grunderwerbskosten werden vom Land als
Zuwendungen nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau gezahlt. Die
Bewilligung der Fördermittel erfolgte bereits Ende 2022. Die Gemeinde Havixbeck
hat sich bereit erklärt den Eigenanteil für den Radwegneubau (ca. 0,5 Mio. €)
zu übernehmen. Damit beträgt der verbleibende Eigenanteil für den Kreis ca. 1,0
Mio. €.
Für die Auftragsvergabe ist eine VE in Höhe von
4,8 Mio. € unter der Invest.-Nr. 66K22AN1 vorhanden. Die Investition wirkt
sich auf die jährliche Abschreibung wie folgt aus:
Anlage |
Buchwert |
Abschreibung |
Außerplan-mäßige |
Investitionen (brutto) |
Buchwert |
Abschreibung |
Straße |
88.108 € |
6.691 € |
- 74.716 € |
ca. 2,80 Mio. € |
ca. 3,08 Mio. € |
ca. 68.400 € |
Brücke 1 |
26.216 € |
687 € |
- 24.842 € |
ca. 0,25 Mio. € |
ca. 0,27 Mio. € |
ca. 3.400 € |
Brücke 2 |
27.465 € |
720 € |
- 26.025 € |
ca. 0,65 Mio. € |
ca. 0,72 Mio. € |
ca. 8.900 € |
Radweg |
|
|
|
ca. 1,10 Mio. € |
ca. 1,21 Mio. € |
ca. 26.900 € |
*1) Die
Kreisstraße wurde bei der Zustandsbewertung 2021 in „5“ eingestuft. Dem Zustand
entsprechend ist in der Anlagenbuchhaltung für die Fahrbahn aktuell eine
Restnutzungsdauer von 14 Jahre verzeichnet. Bei den Brücken beträgt diese noch
39 Jahre.
*2) Eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe des
Restbuchwertes ist vorzunehmen, da durch den Vollausbau der komplette
Straßenbau aufgenommen und der Streckenzug von Grund auf erneuert wird. Dies
gilt analog auch für die Brückenbauwerke.
*3) Der Buchwert zur Verkehrsfreigabe entspricht
den Herstellungskosten, da der Restbuchwert zur Verkehrsfreigabe vollständig
aufgelöst wird. Die Herstellungskosten setzen sich zusammen aus den Baukosten,
den Herstellungsnebenkosten und den aktiv. Eigenleistungen (pauschal 10% der
Baukosten). Die aktiv. Eigenleistungen sind nicht zahlungswirksam.
*4) Nach Fertigstellung wird der zur
Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre (Brücken
= 80 Jahre) abgeschrieben.
IV.
Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei
Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der
Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen
Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen
(Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden
Vorgaben des § 13 (1) Ziffer 1 der Hauptsatzung.
Anlagen:
Übersichtskarte