Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Straßenbaumaßnahme K 22 AN 1 in Havixbeck
Vorlage
SV-10-0921
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für den Ausbau der Fahrbahn und dem Neubau eines Radweges an der K 22 AN 1 in Havixbeck zu veranlassen.

I. Sachdarstellung

Der Abschnitt 1 der Kreisstraße 22 befindet sich östlich von Havixbeck zwischen der K 1 und der L 529 (Kreisgrenze Coesfeld/Münster). Die Verkehrsbelastung liegt bei 850 KFZ/24h mit einem SV-Anteil von 6,1 %. Der Streckenabschnitt hat eine Fahrbahnbreite von 5,20 - 5,35 m. Ein separater Geh-/Radweg ist nicht vorhanden.

Der Baubeschluss umfasst:

  • den Ausbau der Fahrbahn von der K 1 bis zur Kreisgrenze/ L 529

Die Kreisstraße befindet sich seit einigen Jahren in einem mangelhaften Zustand. Die Fahrbahn ist mit Einzel-, Netzrissen und Verformungen stark geschädigt. Ursache hierfür ist der stark variierende und zu geringe Schichtenaufbau der Fahrbahn. Aufgrund der örtlich vorhandenen Grundwasser- und Bodenverhältnisse ist ein frostsicherer Aufbau von 65 cm erforderlich. Die Gesamtstärke des gegenwärtigen Aufbaus liegt mit 35 - 45 cm deutlich unter den Anforderungen. Teile der vorhandenen Befestigung sind pechhaltig belastet. Die anstehende Maßnahme beinhaltet die Erneuerung im Vollausbau sowie die Verbreiterung der Fahrbahn. Aufgrund des Baumbestandes (beidseitig im Bankett), ist eine Verbreiterung auf maximal 5,50 m möglich.

·           die Erneuerung von 2 Brücken

Die K 22 quert zweimal die „Münstersche Aa“. Es sollen beide Brückenbauwerke vollständig erneuert werden. Eine der Brücken ist konstruktionsbedingt auf 24 t zulässiges Befahrungsgewicht beschränkt. Dadurch ist der gesamte Streckenzug der K 22 nicht durchgängig mit allen Verkehrsarten befahrbar. Auch eine Anpassung an den neuen Querschnitt wäre bei beiden Brücken konstruktionsbedingt durch baulich sinnvolle Maßnahmen nicht möglich. Bei der Brücke 1 soll ein Wellstahlprofil verwendet werden. Aufgrund der Abmessungen ist bei der 2. Brücke eine freitragende Stahlbetonbrücke als Ersatz vorgesehen.

·           den Neubau eines Radweges

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ist die Anlage eines Radweges dringend erforderlich. Die zulässige Geschwindigkeit von bis zu 100 km/h führen immer wieder zu kritische Situationen. Zudem fühlen sich viele Radfahrer durch landwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhängern, die regelmäßig die Kreisstraße befahren und z. T. breiter als eine Spur der K 22 sind, in Bedrängnis. Ein gleichwertiger Ersatz über Gemeindewege ist nicht gegeben.

Auch wirkt sich eine Erweiterung des Radwegenetzes immer positiv auf die Attraktivität und Akzeptanz zur Nutzung des Fahrrads aus. Mit dem Radweg an der K 22 wird die Lücke im vorhandenen Radwegenetz zwischen der K 1 und der L 529 geschlossen. Dies Strecke ist zudem Bestandteil verschiedener Verkehrskonzept (Radverkehrskonzept Kreis Coesfeld / NRW sowie Zubringer im Veloroutenprojekt der Stadtregion Münster)

Mit dem Ausbau erfolgt gegenüber heute eine deutliche Verbesserung der Verkehrsqualität sowohl für den Kfz-Verkehr als auch für die Rad- und Fußgänger. Die Belange von Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen werden bei den Planungen weitreichend berücksichtigt.

 

II. Entscheidungsalternativen

Keine


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III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Die Straßenbaumaßnahme ist Bestandteil des Rahmenbauprogramms 2019 der investiven Straßenunterhaltung (SV-9-1336). Der Radweg liegt auf Rang 13 der Prioritätenliste zum Radwegebauprogramm 2021 (SV-10-0336). Der Neubau des Radweges ist zudem im Radverkehrskonzept enthalten.

Es ist geplant die Maßnahme in 2 Bauabschnitte umzusetzen, da der Brückenneubau im Bereich der Beckfelds Mühle noch mit Ausbau dem der Aa zu koordinieren ist. Die Wasser- und Naturschutzrechtliche Abstimmung nimmt noch einige Zeit in Anspruch.

Wie in der beigefügten Übersichtskarte dargestellt, soll mit der Baumaßnahme an der K 1 begonnen werden. Der Bauabschnitt umfasst eine Streckenlänge von 2,45 km sowie die Erneuerung der 1. Brücke. Sobald die letzten Detailabstimmungen im Grunderwerb abgewickelt sind, werden die Bauleistungen öffentlich ausgeschrieben. Die Auftragsvergabe soll zeitnah erfolgen, damit bis Ende Februar 2024 die notwendigen Baum- und Gehölzrückschnitte durchgeführt werden können. Als Bauzeit sind für den 1. Bauabschnitt ca. 10 - 12 Monate einzukalkulieren.

Die Umsetzung des 2. Bauabschnitt (1,1 km) einschl. dem Neubau der Brücke an der Beckfelds Mühle ist für 2025 eingeplant. Als Bauzeit sind ca. 7 - 9 Monaten vorgesehen.

Während der Bauphase ist die K 22 aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen für den Verkehrsteilnehmer voll zu sperren.

Die Baukosten belaufen sich voraussichtlich auf insgesamt 4,8 Mio. €. 70 % der entstehenden Bau- und Grunderwerbskosten werden vom Land als Zuwendungen nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau gezahlt. Die Bewilligung der Fördermittel erfolgte bereits Ende 2022. Die Gemeinde Havixbeck hat sich bereit erklärt den Eigenanteil für den Radwegneubau (ca. 0,5 Mio. €) zu übernehmen. Damit beträgt der verbleibende Eigenanteil für den Kreis ca. 1,0 Mio. €.

Für die Auftragsvergabe ist eine VE in Höhe von 4,8 Mio. € unter der Invest.-Nr. 66K22AN1 vorhanden. Die Investition wirkt sich auf die jährliche Abschreibung wie folgt aus:

 

Anlage

Buchwert
zum 31.12.2023

Abschreibung
jährlich
bisher
*1)

Außerplan-mäßige
Abschreibung *2)

Investitionen (brutto)
ohne aktiv. Eigen-leistungen

Buchwert
zur Verkehrsfreigabe (31.10.2025)
*3)

Abschreibung
jährlich
neu
*4)

Straße

88.108 €

6.691 €

- 74.716 €

ca. 2,80 Mio. €

ca. 3,08 Mio. €

ca. 68.400 €

Brücke 1

26.216 €

687 €

- 24.842 €

ca. 0,25 Mio. €

ca. 0,27 Mio. €

ca. 3.400 €

Brücke 2

27.465 €

720 €

- 26.025 €

ca. 0,65 Mio. €

ca. 0,72 Mio. €

ca. 8.900 €

Radweg

 

 

 

ca. 1,10 Mio. €

ca. 1,21 Mio. €

ca. 26.900 €

*1)   Die Kreisstraße wurde bei der Zustandsbewertung 2021 in „5“ eingestuft. Dem Zustand entsprechend ist in der Anlagenbuchhaltung für die Fahrbahn aktuell eine Restnutzungsdauer von 14 Jahre verzeichnet. Bei den Brücken beträgt diese noch 39 Jahre.

*2)   Eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe des Restbuchwertes ist vorzunehmen, da durch den Vollausbau der komplette Straßenbau aufgenommen und der Streckenzug von Grund auf erneuert wird. Dies gilt analog auch für die Brückenbauwerke.

*3)   Der Buchwert zur Verkehrsfreigabe entspricht den Herstellungskosten, da der Restbuchwert zur Verkehrsfreigabe vollständig aufgelöst wird. Die Herstellungskosten setzen sich zusammen aus den Baukosten, den Herstellungsnebenkosten und den aktiv. Eigenleistungen (pauschal 10% der Baukosten). Die aktiv. Eigenleistungen sind nicht zahlungswirksam.

*4)   Nach Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre (Brücken = 80 Jahre) abgeschrieben.

 

 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Ziffer 1 der Hauptsatzung.

 

 

Anlagen:

 

Übersichtskarte