Betreff
Klimaneutrale Kreisverwaltung 2035
Vorlage
SV-10-0911/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag des Unterausschusses Klimaschutz:

 

1.       Der Bericht zur „Klimaneutralen Kreisverwaltung 2035“ wird zur Kenntnis genommen.

2.       Die Verwaltung wird um die Vorstellung eines Konzeptes gebeten, das ausführt, wie die Konkretisierung des Klimaschutzkonzepts II (Klimaneutralität des Konzerns Kreis Coesfeld bis 2035) unter politischer Begleitung des Unterausschusses aussehen könnte.

 

I. Sachdarstellung

Der Kreistag hat am 07.12.2022 das fortgeschriebene Klimaschutzkonzept für den Kreis Coesfeld verabschiedet (SV-10-0731/1). Unter Punkt 2 wurde folgendes beschlossen:


„Für die Kreisverwaltung und ihre Tochtergesellschaften wird im Sinne der Vorbildfunktion darauf hingearbeitet, die Treibhausgasneutralität bereits 2035 zu realisieren. Bis zum Frühjahr 2023 wird dem Kreistag dazu – basierend auf einer gutachterlichen Bilanzierung – eine entsprechende Zielvereinbarung vorgestellt.“

 

Wie in MV-10-0853 am 15.03.2023 mitgeteilt wurde, verzögerte sich dieser Prozess aufgrund der umfangreich notwendigen Datenerhebungen bis zur jetzigen Sitzungsfolge. Mit der erforderlichen Bilanzierung wurde die energielenker projects GmbH beauftragt, die den Kreis Coesfeld auch im Zertifizierungsprogramm European Energy Award begleitet.

 

Für den „Konzern Kreis Coesfeld“ wurde eine Treibhausgas-Bilanz auf Basis von Energieverbrauchsdaten für unterschiedliche Verbrauchssektoren aufgestellt. Zielsetzung war die Ermittlung des Status Quo der THG-Emissionen des Konzerns Kreis Coesfeld sowie ein Ausblick und eine Prüfung der Zielfassung „THG-neutraler Konzern Kreis Coesfeld 2035“.  Die Bilanz wurde auf Basis der Standardreihe des „Greenhouse Gas Protocols“ erstellt. Hierbei werden unterschiedliche THG-Emissionen in einem Konzern betrachtet, die in unterschiedlichen Bereichen und Verbrauchssektoren des Konzerns stattfinden. Im Rahmen der beauftragten Leistungen wurde die Bilanzierung mit einem Augenmerk auf die so genannten Scopes 1 und 2 durchgeführt.

 

Ein Bild, das Diagramm enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

Abbildung: Unterscheidung der Scopes gemäß Greenhouse Gas Protocol (eigene Darstellung energielenker)

Unter die Scopes 1 und 2 fallen insbesondere leitungsgebundene Energiemengen, die an den unterschiedlichen Standorten „Konzern Kreis Coesfeld“ bezogen werden (insbesondere für die Nutzungszwecke Strom und Wärme), sowie Energiemengen die zum Betrieb des Fuhrparks der einzelnen Einheiten des Konzerns Kreis Coesfeld benötigt werden. Der Blick auf die aktuell stattfindenden Treibhausgasemissionen wurde im Anschluss um eine erste Prüfung der Zielerreichung „Treibhausgasneutraler Konzern Kreis Coesfeld 2035“ ergänzt.

 

 

Die Ergebnisse der THG-Bilanz zeigen neben notwendigen Umstellungen im Bereich des Fuhrparks insbesondere Handlungsnotwendigkeiten im Gebäudebestand und der energetischen Sanierung auf. Im Sektor Gebäudebestand entsteht ein Großteil der derzeitigen Emissionen durch das zur Wärmeerzeugung genutzte Erdgas. Zur Zielerreichung eines THG-neutralen Konzerns Kreis Coesfeld 2035 sind Anstrengungen im Bereich der energetischen Gebäudesanierung in den nächsten Jahren erforderlich und detaillierte Potenziale für alle Gebäudearten zu ermitteln. Zur Kompensation der derzeitigen Emissionen sowie von Restemissionen im Jahr 2035 (bspw. derzeit nicht durch alternative Antriebe ersetzbare Fahrzeuge des Bauhofes und des Rettungsdienstes), können die erzeugten Energiemengen aus eigenen Anlagen erneuerbarer Energien herangezogen werden. In diesem Bereich betreibt der Konzern Kreis Coesfeld bereits Photovoltaikanlagen und die Biogasaufbereitungsanlage, über die aufbereitetes Biogas in das Erdgasnetz eingespeist wird und durch einen deutlich besseren Emissionsfaktor zum Klimaschutz beiträgt.

 

Bei Umsetzung unterschiedlicher Maßnahmen in den nächsten Jahren, zum einen im Gebäude- sowie Fuhrparksektor auf der einen Seite und Investitionen in erneuerbare Energien auf der anderen Seite, kann der Kreis Coesfeld das Ziel des THG-neutralen Konzerns 2035 nach heutigem Stand voraussichtlich erreichen. Unterstützend sind dazu folgende Maßnahmen notwendig: Gebäudeanalysen für die wichtigsten THG-Treiber im Gebäudebestand müssten zeitnah in die Wege geleitet werden, sofern noch nicht vorliegend. Im Rahmen der Gebäudeanalysen könnte dann eine Priorisierung, auch von Einzelmaßnahmen, für die jeweils THG-Einsparungen hinterlegt sind, erfolgen. Für ein erfolgreiches Monitoring des Prozesses wäre zudem eine Digitalisierung der Emissionsdatenerfassung im Gebäudebestand hilfreich.

 

Detaillierte Ergebnisse werden in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 24.05.2023 durch Herrn Tippkötter, Geschäftsführer der energielenker projekts GmbH, vorgestellt. Erste Zwischenergebnisse wurden bereits im Unterausschuss Klimaschutz am 08.05.2023 vorgestellt und diskutiert.

 

In der Unterausschusssitzung Klimaschutz am 08.05.2023 wurden durch die Gutachterin der energielenker projects GmbH die Ergebnisse der Untersuchung einer Klimaneutralität des Konzerns Kreisverwaltung Coesfeld im Jahre 2035 vorgestellt. Hierbei wurde deutlich, dass insbesondere durch Änderungen am/im Gebäudebestand die Klimaneutralität des Konzerns maßgeblich beeinflusst werden kann.

Der Unterausschuss Klimaschutz hatte sich daher für die Erarbeitung eines Fahrplans durch die Verwaltung ausgesprochen, in dem ausgeführt wird, wie die Klimaneutralität des Konzerns Kreis Coesfeld 2035 unter politischer Begleitung des Unterausschusses Klimaschutz konkret erreicht werden kann und aus dem hervorgeht, welche personellen und finanziellen Mittel hierfür erforderlich sind.

 

II. Entscheidungsalternativen

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III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Finanzen: Für die Umsetzung des Ziels einer Klimaneutralen Kreisverwaltung im Jahr 2035 sind in den kommenden Haushalten – basierend auf noch vorzunehmenden Kostenkalkulationen – entsprechende finanzielle Mittel vorzusehen, um die oben beschriebenen Notwendigkeiten abzudecken.

 

Personal: Personalaufwand wird nach Möglichkeit gedeckt durch vorhandenes Personal in den Fachdiensten 01.1, 20.2 und 20.3.

 

 

Klima: Eine klimaneutrale Kreisverwaltung bis 2035 wird vor allem in ihrer Vorbildfunktion einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz im Kreis Coesfeld leisten.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistags ergibt sich aus § 26 Abs. 1 KrO NRW.